Die Gefährdungsbeurteilung: Das Fundament Ihrer Arbeitssicherheit
Die Gefährdungsbeurteilung ist das absolute Herzstück im betrieblichen Arbeitsschutz. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße – gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Wer das vernachlässigt, riskiert bei einem Arbeitsunfall den kompletten Versicherungsschutz und persönliche Haftung. Sparen Sie sich die mühsame Arbeit mit komplizierten Online-Vorlagen! Wir kommen als Experten direkt zu Ihnen in den Betrieb (Inhouse), beurteilen die reale Lage vor Ort und erstellen Ihnen eine maßgeschneiderte, lückenlose und 100 % rechtssichere Gefährdungsbeurteilung.
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Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen im Betrieb (Inhouse)
Vermeiden Sie Haftungsrisiken und lassen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen. Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) fordert eine detaillierte Dokumentation aller Arbeitsplatzrisiken. Mit unserer Inhouse Gefährdungsbeurteilung in Berlin und Brandenburg übernehmen wir diese komplexe Aufgabe für Sie. Unsere Experten kommen direkt in Ihr Unternehmen, führen eine professionelle Arbeitsplatzanalyse durch und dokumentieren alles von technischen Risiken bis hin zur zwingend vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung. Ob Büro, Handwerk oder Industrie: Vertrauen Sie auf Brandschutz K&K, um Ihre Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutz maßgeschneidert, DGUV-konform und absolut rechtssicher in der Praxis umzusetzen.
Häufig gestellte Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitern ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Die gesetzliche Vorgabe ist unmissverständlich: Die Pflicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gilt ab dem ersten Beschäftigten (auch bei Minijobbern oder Teilzeitkräften). Ausnahmen von dieser Regel gibt es nicht.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Es gibt kein gesetzliches „Ablaufdatum“ (wie etwa beim TÜV fürs Auto). Sie muss jedoch zwingend aktualisiert werden, wenn sich im Betrieb etwas ändert. Das ist der Fall bei der Anschaffung neuer Maschinen, bei Umbaumaßnahmen, der Einführung neuer Arbeitsstoffe, bei Änderungen im Gesetz oder unmittelbar nach einem Arbeitsunfall. Zudem fordern Berufsgenossenschaften eine regelmäßige Überprüfung (meist alle 1 bis 2 Jahre), um sicherzustellen, dass die Maßnahmen noch greifen.
Stört die Inhouse-Beurteilung unseren normalen Arbeitsablauf?
Nein. Es ist für uns sogar wichtig, dass der Betrieb ganz normal weiterläuft. Wir beobachten die realen Arbeitsabläufe, die Handgriffe Ihrer Mitarbeiter und die Nutzung der Maschinen „live“. Wir halten den Betrieb nicht auf, sondern bewegen uns unauffällig durch Ihre Räumlichkeiten.
Reicht es nicht, wenn ich mir eine Vorlage aus dem Internet herunterlade?
Davon raten wir als Experten dringend ab. Muster-Vorlagen decken niemals die spezifischen, individuellen Gegebenheiten Ihres Betriebes ab. Kommt es zu einem Unfall und die Berufsgenossenschaft stellt fest, dass die Gefährdungsbeurteilung nur „pro forma“ aus dem Internet kopiert wurde, drohen empfindliche Strafen und der Verlust des Versicherungsschutzes wegen Organisationsverschulden.