Feuerlöscher-Wartung
Wir kommen zu Ihnen, Sie bekommen den Nachweis
Sachkundigenprüfung direkt in Ihrem Betrieb: geöffnet, geprüft, verplombt, dokumentiert. Sie behalten Ihre Geräte, wir bringen das Werkzeug – und Sie haben am selben Tag das Protokoll, nach dem bei einer Begehung gefragt wird.
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Warum der Löscher an die Wand allein nicht reicht
Ein Feuerlöscher ist ein Arbeitsmittel. Damit fällt er unter die Betriebssicherheitsverordnung: Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass er im Ernstfall funktioniert, und das in wiederkehrenden Abständen prüfen lassen. Die Arbeitsstättenregel ASR A2.2 legt zusätzlich fest, wie viele Löscher ein Betrieb überhaupt braucht und wo sie hängen.
Die technische Vorgabe für die Prüfung selbst steht in der DIN 14406-4. Sie beschreibt, was ein Sachkundiger kontrollieren muss und wie das Ergebnis dokumentiert wird. Ohne diese Prüfung ist ein Löscher formal ein ungeprüftes Arbeitsmittel – unabhängig davon, wie neu er aussieht.
Der dritte Beteiligte taucht erst auf, wenn es zu spät ist: der Versicherer. Nach einem Brand wird nach dem Prüfnachweis gefragt. Wer ihn nicht vorlegen kann, diskutiert über die Deckung – und zwar in dem Moment, in dem der Betrieb ohnehin steht. Das ist der eigentliche Grund, warum sich die Prüfung lohnt, nicht die Vorschrift.
Was bei der Prüfung tatsächlich passiert
Fünf Schritte pro Gerät. Ein geübter Prüfer schafft rund fünfzehn Löscher in der Stunde – bei größeren Beständen entsprechend zügiger.
1 · Sichtprüfung. Der Behälter wird auf Korrosion, Risse und äußere Beschädigungen kontrolliert. Dazu gehört auch der Standort: Hängt das Gerät dort, wo es laut Plan hängen soll? Ist es frei zugänglich oder steht ein Rollcontainer davor? Ist die Kennzeichnung noch sichtbar? Genau diese Punkte fallen bei einer Begehung als Erstes auf.
2 · Innere Prüfung. Der Löscher wird geöffnet. Beim Pulverlöscher prüfen wir, ob das Pulver noch fließfähig ist – nach Jahren an einer vibrierenden Wand oder in feuchter Umgebung verklumpt es, und dann kommt im Ernstfall nichts heraus. Beim Schaumlöscher geht es um das Löschmittel selbst, beim CO2-Löscher um den Füllstand über das Gewicht. In allen Fällen wird der Druck des Treibmittels kontrolliert.
3 · Verschleißteile. Dichtungen, Schläuche, Armaturen und Steigrohr werden geprüft und bei Bedarf ausgetauscht. Das sind die Teile, an denen ein Löscher still versagt: Der Behälter sieht einwandfrei aus, aber die Dichtung ist hart geworden und der Druck über Jahre entwichen.
4 · Wiederherstellung. Fachgerecht verschließen, verplomben, neue Prüfplakette anbringen. Auf der Plakette stehen Monat und Jahr der nächsten fälligen Prüfung – das ist die Angabe, an der sich Behörde und Versicherer orientieren.
5 · Erfassung. Jedes Gerät wird über einen QR-Code erfasst und in Ihrer digitalen Übersicht aktualisiert. Damit wissen Sie später nicht nur, dass geprüft wurde, sondern welches Gerät wo hängt, wie alt es ist und wann es das nächste Mal dran ist. Bei dreißig Löschern über vier Etagen ist das der Unterschied zwischen einer Liste und einem Suchspiel.
Was wir am häufigsten finden
Fast nie ist es ein kaputter Löscher. Fast immer ist es die Umgebung.
Zugestellt
Regal, Palette, Garderobe. Ein Löscher, an den man im Rauch nicht in Sekunden herankommt, erfüllt seinen Zweck nicht – auch wenn er technisch einwandfrei ist.
Falsches Löschmittel
Pulver in der Küche, wo ein Fettbrandlöscher der Klasse F hingehört. Oder Wasser neben der Elektroverteilung. Die Zahl stimmt, die Wirkung nicht.
Druck verloren
Manometer im roten Bereich, meist über Jahre durch eine hart gewordene Dichtung. Von außen sieht man dem Gerät nichts an.
Kein Nachweis
Geprüft wurde, das Protokoll liegt aber bei einem Dienstleister, den es nicht mehr gibt. Für Behörde und Versicherer zählt nur, was Sie vorlegen können.
Instandsetzen oder austauschen?
Kleinigkeiten erledigen wir direkt vor Ort: Plombe, Manometer, Schlauch, Dichtung. Dafür muss kein Gerät mitgenommen und kein zweiter Termin gemacht werden.
Ist ein Löscher nicht mehr wirtschaftlich zu retten, sagen wir das offen, statt eine teure Instandsetzung zu verkaufen. Wir nehmen das Gerät auf Wunsch zur fachgerechten Entsorgung mit und stellen ein Neugerät. Dieselbe Frage stellt sich bei sehr alten Beständen ohnehin: Ab einem gewissen Alter kostet die Aufarbeitung mehr als ein neuer Löscher.
Ein Sonderfall betrifft gerade viele Betriebe: Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen PFAS-haltige Schaumlöscher nicht mehr verkauft oder nachgefüllt werden. Wer solche Geräte im Bestand hat, sollte den Wechsel nicht bis zum Stichtag aufschieben – danach wird es weder billiger noch einfacher.
Was Sie nach dem Termin in der Hand haben
Drei Dinge, und alle drei zählen an unterschiedlichen Stellen. Die Prüfplakette am Gerät zeigt jedem, der davorsteht, wann die nächste Prüfung fällig ist. Das Prüfprotokoll listet jedes Gerät einzeln mit Standort, Typ, Baujahr und Befund – das ist der Nachweis, den Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft oder Versicherer sehen wollen. Die digitale Bestandsübersicht hält fest, was Sie insgesamt haben und was wann ansteht.
Der Unterschied zwischen Plakette und Protokoll wird oft unterschätzt. Die Plakette beweist, dass geprüft wurde. Das Protokoll beweist, was geprüft wurde und mit welchem Ergebnis. Im Schadensfall zählt das zweite.
- Prüfplakette mit Monat und Jahr der nächsten Prüfung
- Prüfprotokoll je Gerät, digital und archivierbar
- Bestandsübersicht über alle Standorte per QR-Code
- Hinweis auf Mängel, die nicht am Löscher liegen – Standort, Kennzeichnung, Erreichbarkeit
Vier Minuten Vorbereitung sparen eine Stunde
Nichts davon ist Pflicht. Aber jeder Punkt, der vorher geklärt ist, verkürzt den Termin spürbar.
Zugang zu allen Bereichen. Der Löscher im verschlossenen Technikraum, im Serverraum oder im Keller des Nachbargebäudes ist der häufigste Grund für einen zweiten Termin. Jemand muss uns überall hineinlassen können – dabeibleiben muss diese Person nicht.
Das letzte Prüfprotokoll, falls vorhanden. Damit sehen wir sofort, was zuletzt auffiel, welche Geräte grenzwertig waren und ob seitdem etwas dazugekommen ist. Fehlt das Protokoll, ist das kein Problem – wir legen den Bestand dann neu an.
Ein Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen darf. Wenn ein Gerät nicht mehr zu retten ist, stellt sich die Frage nach Ersatz sofort. Wer das entscheiden kann, spart Ihnen einen Rückruf und uns eine zweite Anfahrt.
Ein Hinweis auf Sonderbereiche. Küche, Serverraum, Lager mit Lithium-Ionen-Akkus, Werkstatt mit brennbaren Flüssigkeiten: Dort gelten oft andere Löschmittel als im Rest des Hauses. Wenn wir das vorher wissen, bringen wir passende Ersatzgeräte gleich mit, statt Ihnen hinterher etwas zu schicken.
Bei gemischten Beständen – und das ist eher die Regel als die Ausnahme – hängen Geräte verschiedener Hersteller aus verschiedenen Jahrzehnten nebeneinander. Geprüft wird nach Norm, nicht nach Marke, das ist kein Hindernis. Es lohnt sich aber, den Bestand bei der Gelegenheit einmal sauber zu erfassen: Danach wissen Sie, welche Geräte in den nächsten Jahren ohnehin ersetzt werden müssen, und können das planen statt überrascht zu werden.
Fristen, Preise, Anfahrt
Drei Fragen, die fast immer als Nächstes kommen – jede hat ihre eigene Seite.
Wie oft? Die Sachkundigenprüfung steht alle zwei Jahre an, gerechnet ab dem Datum auf der Plakette. Bei starker Beanspruchung kann der Abstand kürzer ausfallen, und neben der Zwei-Jahres-Prüfung gibt es weitere Fristen für Instandhaltung und Austausch.
Was kostet es? Der Preis hängt an der Gerätezahl, am Alter des Bestands und daran, ob Instandsetzungen anfallen. Bei größeren Beständen wird es pro Gerät günstiger.
Wo prüfen Sie? Wir kommen in Ihren Betrieb, in Berlin und in ganz Brandenburg. Unser Sitz liegt im Havelland, wir sind also keine Zentrale, die von weit her anreist.
Wir prüfen mehr als die Löscher
Ein sicheres Gebäude besteht aus mehr als Handfeuerlöschern. Jede weitere Anlage hat ihre eigene Norm und ihre eigene Frist – und meistens auch ihren eigenen Dienstleister. Wir machen das in einem Durchgang: ein Termin, ein Ansprechpartner, ein Satz Unterlagen.
Alle Wartungsleistungen
Was wir zusammen in einem Termin abarbeiten – und was das spart.
Feststellanlagen & Brandschutztüren
Jährliche Sachkundigenprüfung für den sicheren Gebäudeabschluss.
Rauch- und Wärmeabzug
RWA-Anlagen halten im Brandfall den Fluchtweg frei – wenn sie auslösen.
Wandhydranten & Löschwasser
Steigleitungen und Wandhydranten, geprüft mit Druck statt mit Sichtkontrolle.
Rauchwarnmelder
Wartung und Funktionsprüfung, auch bei größeren Wohnungsbeständen.
Brandschutzklappen
Prüfung der Klappen in Lüftungsanlagen, damit Rauch nicht das Gebäude verteilt.
Fragen zur Feuerlöscher-Prüfung
Müssen die Löscher zu Ihnen gebracht werden?
Wie lange dauert das, und stört es den Betrieb?
Wer darf Feuerlöscher überhaupt prüfen?
Was passiert, wenn wir eine Frist verpasst haben?
Können Sie auch Geräte von anderen Herstellern prüfen?
Wir haben keine Ahnung, was wir überhaupt haben. Geht das trotzdem?
Prüftermin anfragen
Nennen Sie uns Standort, ungefähre Anzahl der Löscher und wann zuletzt geprüft wurde – Sie bekommen ein konkretes Angebot, unverbindlich und innerhalb eines Werktags.
Feuerlöscher-Wartung anfragen
Schreiben Sie uns – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Vielen Dank!
Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Bestand prüfen lassen
Sagen Sie uns Standort und Gerätezahl – den Rest organisieren wir.
Brandschutz K&K · Brandschutz, Erste Hilfe & Arbeitsschutz in Berlin & Brandenburg
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