DGUV V3: Wer darf prüfen? Befähigte Person & Elektrofachkraft | K&K
Qualifikation · DGUV V3

DGUV V3: Wer darf prüfen?

Die DGUV V3 Prüfung darf nicht jeder durchführen. Erforderlich ist eine Elektrofachkraft bzw. eine zur Prüfung befähigte Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Hier erklären wir die Anforderungen.

Elektrofachkraftbefähigte PersonTRBS 1203rechtssicher
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Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

  • Elektrofachkraft (EFK): einschlägige Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung
  • Zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203
  • Mit geeigneten, kalibrierten Mess- und Prüfgeräten
  • Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf nur unter Leitung und Aufsicht einer EFK unterstützen

Warum das wichtig ist

Wird die Prüfung von einer nicht qualifizierten Person durchgeführt, ist sie nicht rechtssicher – im Schadensfall hilft sie weder gegenüber Behörde noch Versicherung. Deshalb lohnt es sich, die Prüfung an einen Fachbetrieb zu geben.

Unsere Prüfungen führen Elektrofachkräfte durch – inklusive rechtssicherem Protokoll und Prüfplakette. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen

Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?
Eine Elektrofachkraft oder eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203, mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten.
Darf ein normaler Mitarbeiter prüfen?
Nein. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft unterstützen, nicht eigenständig prüfen.
Kann ich die Prüfung im Haus selbst machen?
Nur, wenn Sie eine geeignete Elektrofachkraft mit den nötigen Messgeräten beschäftigen. Andernfalls ist die Beauftragung eines Fachbetriebs der sichere Weg.

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Schildern Sie uns kurz Anzahl der Geräte/Standorte – Sie erhalten ein kostenloses Angebot, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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Brandschutz K&K · DGUV V3 Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen in Berlin & Brandenburg. Prüfung durch Elektrofachkräfte / zur Prüfung befähigte Personen.