B2B · Berlin, Brandenburg & deutschlandweit

Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Sie brauchen einen Brandschutzbeauftragten, möchten die Aufgabe aber nicht intern besetzen? Beauftragen Sie uns als Ihren externen Brandschutzbeauftragten – wir übernehmen Pflichten, Dokumentation und Behördenkontakt zum planbaren Festpreis. Persönlich in Berlin & Brandenburg, auf Anfrage deutschlandweit.

Bestellfähig & qualifiziertPlanbarer FestpreisRechtssicher dokumentiertIhr fester Ansprechpartner
Externen Brandschutzbeauftragten anfragen

Wann sich ein externer Brandschutzbeauftragter lohnt

Ein Brandschutzbeauftragter wird häufig durch Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Versicherer oder die Gefährdungsbeurteilung gefordert. Statt eigenes Personal aufwändig auszubilden und freizustellen, beauftragen viele Firmen einen externen Brandschutzbeauftragten. Das spart Ausbildungs- und Fortbildungskosten, sichert aktuelles Fachwissen und entlastet Ihr Team – Sie haben einen festen, qualifizierten Ansprechpartner, der den Brandschutz extern für Sie steuert.

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Eine generelle bundesweite Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gibt es nicht – die Notwendigkeit ergibt sich aber in sehr vielen Fällen aus konkreten Vorgaben. Typische Auslöser sind:

  • Baurecht & Sonderbauten: Landesbauordnung, Sonderbauverordnungen oder die Baugenehmigung verlangen häufig einen Brandschutzbeauftragten (z. B. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Industriebau, Hochhäuser).
  • Brandschutzkonzept: Das genehmigte Konzept schreibt die Bestellung organisatorisch vor.
  • Arbeitsschutz: Aus ArbStättV und ASR A2.2 sowie der Gefährdungsbeurteilung kann sich die Notwendigkeit ergeben.
  • Versicherer: Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherer fordern den Nachweis oft als Bedingung.

Welche dieser Punkte auf Ihren Betrieb zutreffen, klären wir im kostenlosen Erstgespräch – und übernehmen die Rolle dann rechtssicher für Sie.

Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzhelfer?

Die beiden Rollen werden oft verwechselt, sind aber klar verschieden. Der Brandschutzbeauftragte ist die qualifizierte Fach- und Führungsfunktion, die den gesamten organisatorischen Brandschutz steuert (64 UE Ausbildung). Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die im Ernstfall Entstehungsbrände bekämpfen und die Evakuierung unterstützen – jeder Betrieb muss einen Anteil seiner Mitarbeiter dazu ausbilden (kurze Unterweisung). Beides bieten wir an: Wir stellen den externen Brandschutzbeauftragten und bilden Ihre Brandschutzhelfer aus.

Diese Aufgaben übernehmen wir für Sie

Gefährdungsbeurteilung & Begehungen

Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit Mängelprotokoll und konkreten Maßnahmen.

Brandschutzordnung & Dokumentation

Erstellen und Pflegen von Brandschutzordnung, Nachweisen und Prüffristen.

Schulung & Unterweisung

Brandschutzunterweisungen und Ausbildung von Brandschutzhelfern im Betrieb.

Behörden & Versicherer

Ansprechpartner für Feuerwehr, Bauamt und Versicherung – inkl. Nachweisführung.

Mitwirkung am Brandschutzkonzept

Umsetzung organisatorischer Auflagen aus Konzept und Baugenehmigung.

Laufende Betreuung

Fester Turnus, Erinnerung an Fristen, schnelle Erreichbarkeit bei Fragen.

Jetzt unverbindlich anfragen

Ihre Vorteile

  • Keine internen Ausbildungs- & Fortbildungskosten – das Fachwissen kommt mit
  • Sofort bestellfähig – qualifiziert nach vfdb/DGUV
  • Planbarer Festpreis statt versteckter Personalkosten
  • Aus einer Hand – Begehung, Schulung, Dokumentation & Wartung
  • Persönlich vor Ort in Berlin & Brandenburg

Für welche Betriebe lohnt sich die externe Lösung?

Ein externer Brandschutzbeauftragter ist besonders dann sinnvoll, wenn der Aufwand für eine eigene Fachkraft in keinem Verhältnis zum Bedarf steht – etwa bei kleinen und mittleren Unternehmen, bei mehreren Standorten oder wenn schnell eine bestellfähige Lösung gebraucht wird. Typische Branchen sind unter anderem Handel und Verkaufsstätten, Industrie- und Logistikbetriebe, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, Hotels und Gastronomie, Bürogebäude sowie Veranstaltungs- und Versammlungsstätten. Gerade bei mehreren Niederlassungen profitieren Sie von einem einheitlichen Brandschutz-Standard über alle Standorte hinweg – betreut von einem festen Ansprechpartner.

Rechtssicherheit & Haftung

Die Gesamtverantwortung für den Brandschutz bleibt immer bei der Unternehmensleitung – diese kann jedoch Aufgaben an einen Brandschutzbeauftragten übertragen. Mit der Bestellung eines qualifizierten externen Brandschutzbeauftragten dokumentieren Sie nachweisbar, dass Sie Ihren Organisationspflichten nachkommen. Das stärkt Ihre Position gegenüber Behörden und Versicherern und reduziert Haftungsrisiken im Schadenfall. Sämtliche Maßnahmen – Begehungen, Unterweisungen, Mängel und deren Beseitigung – halten wir lückenlos und prüfsicher fest.

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Transparent & planbar

Die Kosten für einen externen Brandschutzbeauftragten hängen von Betriebsgröße, Standortanzahl, Nutzung und Risiko ab – pauschale Preise wären unseriös. Sie erhalten nach einer kurzen Ersteinschätzung ein transparentes Festpreis-Angebot ohne versteckte Posten. In der Regel ist die externe Lösung deutlich günstiger als eine eigene Vollzeitkraft inklusive Ausbildung und Fortbildung.

So einfach läuft die Beauftragung

1

Erstgespräch & Bestandsaufnahme

Wir klären Bedarf, Pflichten und Umfang – kostenlos und unverbindlich.

2

Angebot & Bestellung

Sie erhalten ein transparentes Festpreis-Angebot und bestellen uns als externen Brandschutzbeauftragten.

3

Laufende Betreuung

Begehungen, Dokumentation, Schulungen und Fristenmanagement – fortlaufend für Sie erledigt.

Externen Brandschutzbeauftragten beauftragen

Häufige Fragen

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?
Die Kosten richten sich nach Betriebsgröße, Standorten, Nutzung und Risiko. Nach einer kurzen Ersteinschätzung erhalten Sie ein transparentes Festpreis-Angebot. Meist günstiger als eine eigene Vollzeitkraft inklusive Aus- und Fortbildung.
Brauchen wir überhaupt einen Brandschutzbeauftragten?
Nicht jede Firma generell, aber häufig gefordert durch Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, Sonderbau, Versicherer oder Gefährdungsbeurteilung. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
Welche Aufgaben übernimmt der externe Brandschutzbeauftragte?
Begehungen und Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzordnung und Dokumentation, Schulungen, Behörden- und Versicherer-Kontakt sowie Fristenmanagement.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Persönlich vor Ort in Berlin und Brandenburg, auf Anfrage deutschlandweit.
Wie oft kommt der externe Brandschutzbeauftragte in den Betrieb?
Der Turnus richtet sich nach Größe und Risiko Ihres Betriebs sowie nach den Vorgaben aus Konzept und Behörde. Üblich sind regelmäßige Begehungen plus Erreichbarkeit bei akuten Fragen – den passenden Rhythmus legen wir gemeinsam fest.
Bleibt die Verantwortung beim Unternehmen?
Ja. Die Gesamtverantwortung trägt weiterhin die Unternehmensleitung. Der externe Brandschutzbeauftragte übernimmt die fachlichen Aufgaben und entlastet Sie, dokumentiert alles nachweisbar und unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Organisationspflichten.
Bilden Sie auch unsere Brandschutzhelfer mit aus?
Ja. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer und die jährlichen Brandschutzunterweisungen – alles aus einer Hand.

Brandschutz K&K · Externer Brandschutzbeauftragter für Unternehmen in Berlin & Brandenburg, auf Anfrage deutschlandweit. Angaben dienen der Information und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.