Organisatorischer Brandschutz · Berlin & Brandenburg
Brandschutzordnung erstellen lassen
Brandschutzordnung: Teil A, B und C nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung regelt das Verhalten zur Brandverhütung und im Brandfall. Sie ist nach DIN 14096 in drei Teile gegliedert – A, B und C. Hier erklären wir die Teile verständlich und sagen, wer welche braucht.
DIN 14096Teil A · B · Cverständlich erklärtBerlin & Brandenburg
Die drei Teile der Brandschutzordnung
| Teil | Für wen | Inhalt |
|---|---|---|
| Teil A | alle Personen im Gebäude (Aushang) | Verhalten im Brandfall auf einem DIN-A4-Aushang |
| Teil B | Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben (z. B. Mitarbeitende) | Brandverhütung, Melde- & Verhaltensregeln im Detail |
| Teil C | Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutzhelfer) | spezielle Aufgaben vor, während und nach einem Brand |
Wer braucht eine Brandschutzordnung?
Eine Brandschutzordnung wird in der Regel über die Gefährdungsbeurteilung, das Brandschutzkonzept oder behördliche Auflagen gefordert – typisch für Betriebe, öffentliche Gebäude, Pflege- und Bildungseinrichtungen. Teil A (Aushang) ist dabei der sichtbarste, aber kleinste Baustein.
Wichtig: Eine reine Vorlage aus dem Netz passt selten zu Ihrem Gebäude. Die Brandschutzordnung muss objektspezifisch erstellt werden – wir machen das nach DIN 14096 für Sie und schulen Ihre Beschäftigten direkt mit.
Brandschutzordnung erstellen lassen
Brandschutzordnung erstellen lassenWir erstellen Teil A, B und C passend zu Ihrem Betrieb – inkl. Aushang. Für Unternehmen in Berlin & Brandenburg.
Häufige Fragen
Aus wie vielen Teilen besteht eine Brandschutzordnung?
Aus drei Teilen nach DIN 14096: Teil A (Aushang für alle), Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) und Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben).
Was ist Teil A der Brandschutzordnung?
Teil A ist der DIN-A4-Aushang mit den wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall – sichtbar für alle Personen im Gebäude.
Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?
Sie wird in der Regel über Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzkonzept oder behördliche Auflagen gefordert. Für viele Betriebe und öffentliche Gebäude ist sie damit verpflichtend.
Reicht eine kostenlose Vorlage?
Eine Vorlage ist nur ein Anhaltspunkt. Die Brandschutzordnung muss objektspezifisch erstellt werden, damit sie im Ernstfall und bei Kontrollen trägt.
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