RWA-Wartung in Berlin & Brandenburg
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) entscheiden im Brandfall über Flucht- und Rettungswege. Damit sie funktionieren, ist eine jährliche Wartung durch Sachkundige vorgeschrieben. Wir warten Ihre RWA-Anlagen – natürliche (NRWG) wie maschinelle (MRWG) – in Berlin und Brandenburg.
Wie oft muss eine RWA gewartet werden?
RWA-Anlagen sind nach den Herstellervorgaben sowie EN 12101 / DIN 18232 in der Regel mindestens einmal jährlich zu warten und auf Funktion zu prüfen. Bauordnungsrechtlich (Berliner/Brandenburger Bauordnung) ist der Betreiber für die ständige Funktionsbereitschaft verantwortlich.
Was wir prüfen
- Auslösung & Funktion der RWA-Zentrale und Bedienstellen
- Öffnungsfunktion von Klappen, Kuppeln & Fenstern
- Pneumatik/Antriebe, Druckgaspatronen, Akkus der Zentrale
- Rauchmelder-Auslösung & Zusammenspiel mit der RWA
- Zurücksetzen der Anlage & Funktionsprotokoll
Häufige Fragen
Wie oft muss eine RWA-Anlage gewartet werden?
Ist die RWA-Wartung vorgeschrieben?
Was kostet eine RWA-Wartung?
Sind die Kosten umlagefähig?
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Brandschutz K&K · Wartung & Prüfung von Brandschutzeinrichtungen in Berlin & Brandenburg. Prüfungen durch Sachkundige nach den jeweils einschlägigen Normen.