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Prüfung von Arbeitsmitteln · Berlin & Brandenburg

Arbeitsmittelprüfung nach BetrSichV in Berlin & Brandenburg

Arbeitgeber müssen ihre Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen lassen – so verlangt es die Betriebssicherheitsverordnung. Wir prüfen Leitern, Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel und PSA gegen Absturz in Berlin und Brandenburg, mit Protokoll und Plakette.

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Warum Arbeitsmittel geprüft werden müssen

Nach BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsmittel in sicherem Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen. Die konkreten Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung – als Richtwert meist jährlich.

Was wir prüfen

Leitern & Tritte

Sichtprüfung & Funktionsprüfung nach DGUV-Vorgaben.

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Anschlag- & Lastaufnahmemittel

Ketten, Seile, Hebebänder, Traversen – jährlich prüfen.

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PSA gegen Absturz

Auffanggurte, Verbindungsmittel & Co. nach Vorgabe prüfen.

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Praktisch: Kombinieren Sie die Arbeitsmittelprüfung mit unserer DGUV V3 Prüfung (elektrische Geräte) und der Regalprüfung – ein Termin, ein Ansprechpartner, eine Dokumentation.

Häufige Fragen

Welche Arbeitsmittel müssen geprüft werden?
Unter anderem Leitern & Tritte, Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel und PSA gegen Absturz. Welche konkret und wie oft, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Wer darf Arbeitsmittel prüfen?
Eine zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV/TRBS 1203 mit der nötigen Fachkenntnis. Unsere Prüfer sind entsprechend qualifiziert.
Wie oft ist die Prüfung fällig?
Die Frist legt die Gefährdungsbeurteilung fest – als Richtwert jährlich, bei starker Beanspruchung häufiger.
Kann ich mehrere Prüfungen bündeln?
Ja. Arbeitsmittel-, DGUV-V3- und Regalprüfung lassen sich in einem Termin zusammenfassen – das spart Aufwand und Kosten.
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