Gefährdungsbeurteilung: Pflicht, Inhalt & Ablauf erklärt | K&K
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Gefährdungsbeurteilung: Pflicht, Inhalt und Ablauf

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes – und für jeden Arbeitgeber Pflicht nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, unabhängig von der Betriebsgröße. Hier erklären wir verständlich, was reingehört, wie oft sie aktualisiert werden muss und wer sie erstellen darf.

§ 5 ArbSchGFür jeden Betrieb Pflichtverständlich erklärt
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

In der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und bewertet der Arbeitgeber systematisch alle Gefährdungen an den Arbeitsplätzen und legt passende Schutzmaßnahmen fest. Sie ist die Grundlage für sicheres Arbeiten – und der erste Punkt, den Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde im Ernstfall sehen wollen.

Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
  2. Gefährdungen ermitteln (mechanisch, elektrisch, Gefahrstoffe, psychisch …)
  3. Gefährdungen bewerten (Risiko einschätzen)
  4. Schutzmaßnahmen festlegen (nach dem TOP-Prinzip)
  5. Maßnahmen umsetzen
  6. Wirksamkeit überprüfen
  7. Dokumentieren & fortschreiben

Wie oft muss sie aktualisiert werden?

Es gibt keine starre Frist, aber Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung aktuell halten – spätestens bei Änderungen im Betrieb (neue Maschinen, Umbau, neue Arbeitsstoffe), nach einem Arbeitsunfall und in einem regelmäßigen Turnus (in der Praxis oft alle 1–2 Jahre).

Nicht vergessen: Auch die psychische Belastung ist seit 2013 ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung – ein Punkt, der in vielen Betrieben fehlt und bei Kontrollen auffällt.

Vorlage oder erstellen lassen?

Kostenlose Vorlagen und Muster gibt es viele – aber eine Vorlage allein erfüllt die Pflicht nicht. Entscheidend ist die betriebsspezifische Beurteilung Ihrer realen Arbeitsplätze. Wir erstellen sie rechtssicher für Sie oder begleiten Ihre interne Erstellung.

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Häufige Fragen

Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen – unabhängig von der Zahl der Beschäftigten.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Sie muss aktuell gehalten werden: bei Änderungen im Betrieb, nach Arbeitsunfällen und in einem regelmäßigen Turnus (oft alle 1–2 Jahre).
Reicht eine kostenlose Vorlage aus?
Eine Vorlage ist ein Startpunkt, erfüllt die Pflicht aber nicht allein. Entscheidend ist die betriebsspezifische Beurteilung der realen Arbeitsplätze.
Gehört die psychische Belastung dazu?
Ja. Seit 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastungen ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Er kann sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen – das übernehmen wir für Betriebe in Berlin & Brandenburg.
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Brandschutz K&K · Arbeitsschutz für Unternehmen in Berlin & Brandenburg. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.