Betriebsmedizinische Betreuung: Wir finden Ihren Betriebsarzt
Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) verlangt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 von jedem Unternehmen noch eine zweite wichtige Säule: den Betriebsarzt. Doch der Markt ist leergefegt, und für Unternehmen ist es aktuell extrem schwer, überhaupt einen Termin in der Arbeitsmedizin zu bekommen. Hier kommen wir ins Spiel! Über unser starkes Netzwerk vermitteln wir Ihnen zuverlässig den passenden Arbeitsmediziner in Berlin und Brandenburg. Ob gesetzliche Grundbetreuung, Pflichtvorsorge (ehemals G-Untersuchungen) oder Impfungen – wir sorgen dafür, dass Ihr betrieblicher Gesundheitsschutz reibungslos funktioniert.
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In 3 einfachen Schritten zur rechtssicheren Arbeitssicherheit
Keine endlose Arztsuche
Alles aus einer Hand
100 % DGUV-konform
Gesunde Mitarbeiter
Was leistet der Betriebsarzt für Ihr Unternehmen?
Der Betriebsarzt ist viel mehr als nur der „Krankschreiber“. Er arbeitet präventiv und berät den Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer in allen medizinischen Fragen rund um den Arbeitsplatz. Zu seinen Kernaufgaben gehören:
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Durchführung von Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen (z.B. bei Bildschirmarbeitsplätzen, Lärmbelastung oder Gefahrstoffen).
Sicherheitsbegehungen: Gemeinsame Begehungen mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zur Beurteilung von Ergonomie und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz.
Beratung beim Mutterschutz: Individuelle Gefährdungsbeurteilung und Beratung für werdende Mütter im Betrieb.
Eingliederungsmanagement (BEM): Unterstützung bei der schrittweisen Rückkehr von Mitarbeitern nach längerer schwerer Krankheit.
Teilnahme an ASA-Sitzungen: Der Betriebsarzt ist fester Bestandteil Ihres Arbeitsschutzausschusses (ASA).
Betriebsarzt finden: Ihre arbeitsmedizinische Betreuung in Berlin
Die betriebsmedizinische Betreuung ist eine zentrale gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber. Aufgrund des Fachkräftemangels ist es jedoch schwer, einen freien Betriebsarzt in Berlin zu finden. Brandschutz K&K übernimmt für Sie die Betriebsarzt Vermittlung und sorgt für eine lückenlose Umsetzung der DGUV Vorschrift 2. In Kooperation mit erfahrenen Arbeitsmedizinern bieten wir Ihnen das komplette Spektrum der Arbeitsmedizin, von Eignungsuntersuchungen über G-Untersuchungen bis hin zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Sichern Sie sich ab, erfüllen Sie die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und kombinieren Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit direkt mit dem passenden Betriebsarzt für Unternehmen, um alle Pflichten bequem aus einer Hand zu lösen.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann ist ein Betriebsarzt gesetzlich vorgeschrieben?
Ebenso wie bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gilt: Ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter sind Sie laut Gesetz verpflichtet, eine betriebsmedizinische Betreuung sicherzustellen. Ausnahmen für Kleinstbetriebe gibt es hier nicht, lediglich das Betreuungsmodell (z. B. die Unternehmermodell-Alternative) kann variieren.
Was ist der Unterschied zwischen SiFa und Betriebsarzt?
Beide haben das gleiche Ziel (die Sicherheit der Mitarbeiter), aber einen anderen Fokus. Die SiFa ist der Techniker/Ingenieur: Sie schaut auf die Maschine, den Brandschutz, Lärmpegel und technische Schutzmaßnahmen. Der Betriebsarzt ist der Mediziner: Er schaut auf den Menschen, bewertet die körperliche und psychische Belastung und führt medizinische Untersuchungen durch. Laut DGUV V2 müssen beide Hand in Hand arbeiten.
Sind "G-Untersuchungen" und "Arbeitsmedizinische Vorsorge" dasselbe?
Umgangssprachlich ja. Früher sprach man von den sogenannten G-Untersuchungen (z.B. G37 für Bildschirmarbeitsplätze oder G25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten). Heute ist dieser Begriff veraltet und wurde durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ersetzt. Man spricht nun offiziell von Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge.
Kommt der Betriebsarzt zu uns in die Firma oder müssen die Mitarbeiter in die Praxis?
Das hängt von der Untersuchung und den räumlichen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen ab. Allgemeine Begehungen, ASA-Sitzungen und oft auch Beratungen finden bei Ihnen vor Ort (Inhouse) statt. Für spezielle medizinische Vorsorgeuntersuchungen (die z. B. Hörtests, Sehtests oder Blutabnahmen erfordern) gehen die Mitarbeiter in der Regel in die Praxis des vermittelten Arbeitsmediziners, da dort die notwendige Medizintechnik zur Verfügung steht.