Betrieblicher Ersthelfer
Wie viele Sie brauchen und wer das bezahlt
Jeder Betrieb muss Ersthelfer benennen und ausbilden lassen – unabhängig von Branche und Größe. Wie viele es sein müssen, wie oft aufgefrischt wird und warum die Ausbildung Ihren Betrieb am Ende oft nichts kostet, steht auf dieser Seite.
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und Handel
anderen Betrieben
Auffrischung
je Teilnehmer
Wie viele Ersthelfer Ihr Betrieb braucht
Die Vorgabe steht in der DGUV Vorschrift 1. Sie bemisst sich nach der Zahl der Versicherten – also aller Beschäftigten, nicht nur der Vollzeitstellen – und nach der Art des Betriebs.
| Betriebsgröße | Verwaltung und Handel | Alle anderen Betriebe |
|---|---|---|
| 2 bis 20 Versicherte | 1 Ersthelfer | 1 Ersthelfer |
| Mehr als 20 Versicherte | 5 % der Versicherten | 10 % der Versicherten |
Zu den Versicherten zählen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und Aushilfen – jeder Kopf, nicht jede Stelle.
Ein Rechenbeispiel
Ein Handwerksbetrieb mit 34 Beschäftigten, davon acht in Teilzeit: Das sind 34 Versicherte, kein Verwaltungsbetrieb, also 10 Prozent – aufgerundet vier Ersthelfer.
Ein Büro mit denselben 34 Beschäftigten fällt unter Verwaltung und Handel: 5 Prozent, aufgerundet zwei Ersthelfer.
Der wichtige Zusatz, den viele übersehen: Es müssen zu jeder Arbeitszeit genug Ersthelfer anwesend sein. Wer bei vier geforderten Ersthelfern genau vier ausbildet, steht ohne da, sobald jemand Urlaub hat, krank ist oder in Spätschicht arbeitet. Als Faustregel hat sich bewährt, die geforderte Zahl zu verdoppeln – bei Schichtbetrieb entsprechend mehr.
Was Sie über die Ausbildung hinaus schulden
Die Ausbildung ist der bekannteste Teil, aber nicht der einzige. Bei einer Begehung wird auch nach dem Rest gefragt.
- Ersthelfer benennen und bekannt machen. Es muss im Betrieb erkennbar sein, wer Ersthelfer ist – üblicherweise über einen Aushang am Verbandkasten oder am schwarzen Brett.
- Ausbildung und Auffrischung sicherstellen. Erstausbildung 9 Unterrichtseinheiten, danach alle zwei Jahre eine Fortbildung im gleichen Umfang.
- Erste-Hilfe-Material vorhalten. Verbandkästen in ausreichender Zahl, regelmäßig auf Vollständigkeit und Verfallsdaten geprüft.
- Jeden Unfall dokumentieren. Auch kleine. Das Verbandbuch ist im Streitfall der Nachweis, dass ein Unfall im Betrieb passiert ist – für den Beschäftigten oft entscheidend.
- Rettungskette organisieren. Notrufnummern aushängen, den Weg für den Rettungsdienst freihalten, bei größeren Geländen jemanden zum Einweisen benennen.
- Die Ausbildung während der Arbeitszeit ermöglichen. Der Kurstag ist Arbeitszeit, nicht Freizeit des Beschäftigten.
Für viele Betriebe ist die Ausbildung kostenfrei
Die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer wird von den Unfallversicherungsträgern gefördert. Der Erstattungssatz liegt bei 46,31 Euro je Teilnehmer – in vielen Fällen bleibt für den Betrieb damit nichts übrig.
Der Ablauf ist immer derselbe: Der Betrieb meldet die Teilnehmer bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an, gibt die Berufsgenossenschaft und die Mitgliedsnummer an, und die Abrechnung läuft über den Unfallversicherungsträger.
Ob Ihr Betrieb dafür in Frage kommt, klären Sie direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft. Das kann jeder Betrieb nur für sich beantragen – die Zuständigkeiten und Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Trägern. Wir stellen die Bescheinigungen und Rechnungen so aus, dass die Abrechnung ohne Rückfragen durchläuft, aber den Anspruch selbst müssen Sie klären.
Für Beschäftigte gilt in jedem Fall: Sie zahlen nichts. Weder für die Ausbildung noch für die Auffrischung, und der Kurstag ist Arbeitszeit.
Ersthelfer und Brandschutzhelfer sind zwei Pflichten
Beide sind vorgeschrieben, beide werden regelmäßig miteinander verwechselt, und die eine ersetzt die andere nicht.
| Betrieblicher Ersthelfer | Brandschutzhelfer | |
|---|---|---|
| Grundlage | DGUV Vorschrift 1 | ASR A2.2, DGUV Information 205-023 |
| Anzahl | 5 % Verwaltung und Handel, 10 % sonstige | in der Regel 5 % der Beschäftigten |
| Umfang | 9 Unterrichtseinheiten, ein Tag | ein Kurstag mit Löschübung |
| Auffrischung | alle 2 Jahre | in der Regel alle 3 bis 5 Jahre |
| Kosten | Erstattung durch die Berufsgenossenschaft möglich | trägt der Betrieb |
Viele Betriebe erledigen beides an einem Tag: vormittags Erste Hilfe, nachmittags Brandschutz mit Löschübung.
Was Betriebe zur Ersthelfer-Pflicht fragen
Gilt die Pflicht auch für sehr kleine Betriebe?
Zählen Teilzeitkräfte und Aushilfen mit?
Wer darf Ersthelfer werden?
Was passiert, wenn wir keine Ersthelfer haben?
Wie weisen wir die Ausbildung nach?
Müssen wir auch einen Defibrillator anschaffen?
Ersthelfer für Ihren Betrieb ausbilden
Nennen Sie uns die Zahl der Beschäftigten und die Branche – dann rechnen wir Ihnen aus, wie viele Ersthelfer Sie brauchen, und machen ein Angebot mit Termin. Wenn Sie über die Berufsgenossenschaft abrechnen wollen, geben Sie das bitte gleich mit an.
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