Betrieblicher Ersthelfer: Ausbildung für Ihren Betrieb
Jeder Betrieb muss eine bestimmte Anzahl betrieblicher Ersthelfer ausbilden. Wir schulen Ihre Mitarbeiter praxisnah – auf Wunsch direkt inhouse in Ihrer Firma. Erste-Hilfe-Grundausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten, Auffrischung alle 2 Jahre, mit anerkanntem Nachweis.
Was ist ein betrieblicher Ersthelfer?
Ein betrieblicher Ersthelfer ist ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter, der im Betrieb bei Notfällen sofort Erste Hilfe leistet, bis der Rettungsdienst eintrifft. Die Ausbildung der Ersthelfer im Betrieb ist Teil Ihrer Pflichten als Arbeitgeber – Rechtsgrundlage ist die DGUV Vorschrift 1 (§ 26). Wir bilden Ihre Ersthelfer aus, frischen ihr Wissen regelmäßig auf und dokumentieren alles nachweisbar.
Ist ein betrieblicher Ersthelfer Pflicht?
Ja. Nach DGUV Vorschrift 1 muss jeder Betrieb dafür sorgen, dass Ersthelfer in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und regelmäßig fortgebildet werden. Kommt ein Betrieb dem nicht nach, drohen im Schadensfall Haftungs- und Versicherungsprobleme. Die Anzahl richtet sich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten und der Betriebsart.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer im Betrieb ist in der DGUV Vorschrift 1 geregelt:
| Anwesende Beschäftigte | Erforderliche Ersthelfer |
|---|---|
| 2 bis 20 | mindestens 1 Ersthelfer |
| mehr als 20 – Verwaltungs- & Handelsbetriebe | 5 % der Beschäftigten |
| mehr als 20 – sonstige Betriebe | 10 % der Beschäftigten |
Maßgeblich ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten – bei Schichtbetrieb und Urlaub also entsprechend mehr ausbilden. Gern ermitteln wir mit Ihnen den passenden Bedarf.
Bedarf klären & Termin anfragenAblauf & Inhalte der Ausbildung (9 UE)
Grundlagen & Eigenschutz
Notruf, Absichern, Eigenschutz und Vorgehen am Notfallort.
Lebensrettende Maßnahmen
Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Einsatz des AED (Defibrillator).
Typische Notfälle
Wunden, Blutungen, Knochenbrüche, Verbrennungen, Schock – praxisnah geübt.
Nachweis
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Ihre Mitarbeiter einen anerkannten Nachweis.
Auffrischung: alle 2 Jahre
Damit der Status als betrieblicher Ersthelfer gültig bleibt, ist eine Fortbildung (Auffrischung) alle zwei Jahre vorgeschrieben – ebenfalls im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten. Wir erinnern Sie rechtzeitig und übernehmen auch die Auffrischung – als Lehrgang oder inhouse.
Warum Inhouse bei K&K?
- Wir kommen zu Ihnen – Schulung direkt im Betrieb, keine Reise- und Ausfallzeiten
- Praxisnah – echte Übungen statt reiner Theorie
- Wunschtermine – auch in Schicht- oder Etappenplanung
- Auffrischung im Turnus – wir erinnern und planen den 2-Jahres-Rhythmus
- Alles aus einer Hand – Erste Hilfe, Brandschutzhelfer & mehr für Ihren Betrieb
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Ist ein betrieblicher Ersthelfer Pflicht?
Wie oft muss aufgefrischt werden?
Wie lange dauert die Ausbildung?
Was kostet die Ausbildung?
Wie wird man betrieblicher Ersthelfer?
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Sagen Sie uns kurz die Mitarbeiterzahl und Ihren Wunschzeitraum – Sie erhalten ein transparentes Angebot, auf Wunsch inhouse vor Ort.
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Brandschutz K&K · Ausbildung betrieblicher Ersthelfer (DGUV Vorschrift 1) – inhouse in Berlin & Brandenburg, auf Anfrage deutschlandweit. Angaben dienen der Information und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.