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DGUV Vorschrift 1 · Pflicht für jeden Betrieb

Betrieblicher Ersthelfer
Wie viele Sie brauchen und wer das bezahlt

Jeder Betrieb muss Ersthelfer benennen und ausbilden lassen – unabhängig von Branche und Größe. Wie viele es sein müssen, wie oft aufgefrischt wird und warum die Ausbildung Ihren Betrieb am Ende oft nichts kostet, steht auf dieser Seite.

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Beschäftigte üben die Wiederbelebung während der Ersthelfer-Ausbildung im Betrieb
5Prozent in Verwaltung
und Handel
10Prozent in allen
anderen Betrieben
2Jahre bis zur
Auffrischung
46,31Euro Erstattung
je Teilnehmer
Die Rechnung

Wie viele Ersthelfer Ihr Betrieb braucht

Die Vorgabe steht in der DGUV Vorschrift 1. Sie bemisst sich nach der Zahl der Versicherten – also aller Beschäftigten, nicht nur der Vollzeitstellen – und nach der Art des Betriebs.

BetriebsgrößeVerwaltung und HandelAlle anderen Betriebe
2 bis 20 Versicherte1 Ersthelfer1 Ersthelfer
Mehr als 20 Versicherte5 % der Versicherten10 % der Versicherten

Zu den Versicherten zählen auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und Aushilfen – jeder Kopf, nicht jede Stelle.

Ein Rechenbeispiel

Ein Handwerksbetrieb mit 34 Beschäftigten, davon acht in Teilzeit: Das sind 34 Versicherte, kein Verwaltungsbetrieb, also 10 Prozent – aufgerundet vier Ersthelfer.

Ein Büro mit denselben 34 Beschäftigten fällt unter Verwaltung und Handel: 5 Prozent, aufgerundet zwei Ersthelfer.

Der wichtige Zusatz, den viele übersehen: Es müssen zu jeder Arbeitszeit genug Ersthelfer anwesend sein. Wer bei vier geforderten Ersthelfern genau vier ausbildet, steht ohne da, sobald jemand Urlaub hat, krank ist oder in Spätschicht arbeitet. Als Faustregel hat sich bewährt, die geforderte Zahl zu verdoppeln – bei Schichtbetrieb entsprechend mehr.

Arbeitgeberpflichten

Was Sie über die Ausbildung hinaus schulden

Die Ausbildung ist der bekannteste Teil, aber nicht der einzige. Bei einer Begehung wird auch nach dem Rest gefragt.

  • Ersthelfer benennen und bekannt machen. Es muss im Betrieb erkennbar sein, wer Ersthelfer ist – üblicherweise über einen Aushang am Verbandkasten oder am schwarzen Brett.
  • Ausbildung und Auffrischung sicherstellen. Erstausbildung 9 Unterrichtseinheiten, danach alle zwei Jahre eine Fortbildung im gleichen Umfang.
  • Erste-Hilfe-Material vorhalten. Verbandkästen in ausreichender Zahl, regelmäßig auf Vollständigkeit und Verfallsdaten geprüft.
  • Jeden Unfall dokumentieren. Auch kleine. Das Verbandbuch ist im Streitfall der Nachweis, dass ein Unfall im Betrieb passiert ist – für den Beschäftigten oft entscheidend.
  • Rettungskette organisieren. Notrufnummern aushängen, den Weg für den Rettungsdienst freihalten, bei größeren Geländen jemanden zum Einweisen benennen.
  • Die Ausbildung während der Arbeitszeit ermöglichen. Der Kurstag ist Arbeitszeit, nicht Freizeit des Beschäftigten.
Kostenträger

Für viele Betriebe ist die Ausbildung kostenfrei

Die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer wird von den Unfallversicherungsträgern gefördert. Der Erstattungssatz liegt bei 46,31 Euro je Teilnehmer – in vielen Fällen bleibt für den Betrieb damit nichts übrig.

Der Ablauf ist immer derselbe: Der Betrieb meldet die Teilnehmer bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an, gibt die Berufsgenossenschaft und die Mitgliedsnummer an, und die Abrechnung läuft über den Unfallversicherungsträger.

Ob Ihr Betrieb dafür in Frage kommt, klären Sie direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft. Das kann jeder Betrieb nur für sich beantragen – die Zuständigkeiten und Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Trägern. Wir stellen die Bescheinigungen und Rechnungen so aus, dass die Abrechnung ohne Rückfragen durchläuft, aber den Anspruch selbst müssen Sie klären.

Für Beschäftigte gilt in jedem Fall: Sie zahlen nichts. Weder für die Ausbildung noch für die Auffrischung, und der Kurstag ist Arbeitszeit.

Nicht verwechseln

Ersthelfer und Brandschutzhelfer sind zwei Pflichten

Beide sind vorgeschrieben, beide werden regelmäßig miteinander verwechselt, und die eine ersetzt die andere nicht.

 Betrieblicher ErsthelferBrandschutzhelfer
GrundlageDGUV Vorschrift 1ASR A2.2, DGUV Information 205-023
Anzahl5 % Verwaltung und Handel, 10 % sonstigein der Regel 5 % der Beschäftigten
Umfang9 Unterrichtseinheiten, ein Tagein Kurstag mit Löschübung
Auffrischungalle 2 Jahrein der Regel alle 3 bis 5 Jahre
KostenErstattung durch die Berufsgenossenschaft möglichträgt der Betrieb

Viele Betriebe erledigen beides an einem Tag: vormittags Erste Hilfe, nachmittags Brandschutz mit Löschübung.

Häufige Fragen

Was Betriebe zur Ersthelfer-Pflicht fragen

Gilt die Pflicht auch für sehr kleine Betriebe?
Ab zwei Versicherten, ja. Ein Betrieb mit zwei Beschäftigten braucht einen Ersthelfer. Praktisch bedeutet das in Kleinbetrieben oft, dass beide die Ausbildung machen – sonst steht der Betrieb ohne da, sobald die eine ausgebildete Person nicht im Haus ist.
Zählen Teilzeitkräfte und Aushilfen mit?
Ja. Die Vorschrift spricht von Versicherten, nicht von Vollzeitstellen. Teilzeit, Aushilfen und Auszubildende zählen jeweils als ganze Person. Praktikanten und Leiharbeitnehmer sind ebenfalls versichert.
Wer darf Ersthelfer werden?
Grundsätzlich jeder Beschäftigte. Sinnvoll ist es, Leute zu benennen, die tatsächlich im Betrieb präsent sind – nicht die Person, die überwiegend im Außendienst unterwegs ist. Achten Sie außerdem darauf, dass Ersthelfer über Schichten und Standorte verteilt sind.
Was passiert, wenn wir keine Ersthelfer haben?
Es ist ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften. Die Berufsgenossenschaft kann das bei einer Begehung beanstanden und Bußgelder verhängen. Der teurere Fall ist ein Unfall ohne ausgebildete Ersthelfer – dann steht die Frage im Raum, ob der Betrieb seine Organisationspflichten verletzt hat.
Wie weisen wir die Ausbildung nach?
Über die Teilnahmebescheinigungen, die jeder Teilnehmer am Kurstag bekommt. Bewahren Sie die Nachweise auf und führen Sie eine Liste mit den Ablaufdaten – sonst fällt der Zwei-Jahres-Termin durch.
Müssen wir auch einen Defibrillator anschaffen?
Ein AED ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Wo einer vorhanden ist, sollten die Ersthelfer aber im Umgang geschult sein – das ist bei uns Bestandteil des Kurses, und wir beziehen Ihr Gerät bei einer Inhouse-Schulung gern mit ein.

Ersthelfer für Ihren Betrieb ausbilden

Nennen Sie uns die Zahl der Beschäftigten und die Branche – dann rechnen wir Ihnen aus, wie viele Ersthelfer Sie brauchen, und machen ein Angebot mit Termin. Wenn Sie über die Berufsgenossenschaft abrechnen wollen, geben Sie das bitte gleich mit an.

Schreiben Sie uns – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

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Wir rechnen Ihnen aus, wie viele Sie brauchen

Beschäftigtenzahl und Branche genügen – den Rest übernehmen wir, von der Zahl bis zum Termin.

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