Rauchwarnmelder-Wartung in Berlin & Brandenburg
Rauchwarnmelder retten Leben – aber nur, wenn sie funktionieren. Nach DIN 14676 ist eine jährliche Prüfung vorgeschrieben. Wir warten und dokumentieren die Rauchwarnmelder in Ihren Wohn- und Gewerbeobjekten in Berlin und Brandenburg – ideal für Verwalter und Eigentümer.
Wartungspflicht nach DIN 14676
Die Landesbauordnungen von Berlin und Brandenburg schreiben Rauchwarnmelder in Wohnräumen vor. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft – also die jährliche Wartung nach DIN 14676 – liegt je nach Konstellation beim Eigentümer oder Mieter. Für Verwalter ist die dokumentierte Wartung der sichere Haftungsnachweis.
Was wir machen
- Funktionsprüfung jedes Melders (Test & Rauchprüfung)
- Prüfung des Raucheintritts & der Umgebung (keine Verdeckung)
- Batterie-/Gerätezustand, Austausch bei Bedarf
- Protokoll je Wohnung/Einheit – ideal für die WEG-Verwaltung
Häufige Fragen
Wie oft müssen Rauchwarnmelder gewartet werden?
Ist die Wartung in Berlin & Brandenburg Pflicht?
Sind die Wartungskosten umlagefähig?
Macht ihr auch ganze Wohnanlagen?
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Brandschutz K&K · Wartung & Prüfung von Brandschutzeinrichtungen in Berlin & Brandenburg. Prüfungen durch Sachkundige nach den jeweils einschlägigen Normen.