Brandschutzhelfer Ausbildung

Unsere Angebote

Öffentliche Kurse

Ausbildung zum Brandschutzhelfer  für Privatpersonen oder Unternehmen.

  • in Berlin
  • gemeinsam mit Teilnehmern anderer Unternehmen
  • mehrere Termine zur Auswahl

Inhouse-Schulungen

Ausbildung zum Brandschutzhelfer  für Unternehmen.

  • Wir kommen zu Ihnen!
  • gemeinsam mit Teilnehmern anderer Unternehmen
  • Terminvorschläge können Sie uns senden!
  • 90 min. Theorie
  • 5-10 min je Teilnehmer mit Feuerlöscher am Fire-Trainer

All in one paket

Kombination aus Erste-HilfeBrandschutz und Arbeitsschutz.

  • Deutschlandweit
  • gemeinsam mit anderen Teilnehmern 
  • individuelle Termine zur Auswahl

Was ist ein Brandschutzhelfer?

Ein Brandschutzhelfer ist eine vom Arbeitgeber benannte Person, die im Brandfall festgelegte Aufgaben übernimmt – vom Bekämpfen von Entstehungsbränden bis zur Unterstützung der Evakuierung. Die Benennung und Ausbildung gehört zu den Arbeitgeberpflichten im betrieblichen Brandschutz.

Aufgaben eines Brandschutzhelfers

  • Bekämpfung von Entstehungsbränden mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Bedienung von Feuerlöschern, Handfeuermeldern und Wandhydranten
  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
  • Kontrolle bei feuergefährlichen Arbeiten (z. B. Schweißen)
  • Mithilfe bei Räumung/Evakuierung und Einweisung der Feuerwehr

Inhalte der Ausbildung

1. Theoretische Grundlagen

  • Grundzüge des Brandschutzes & häufige Brandursachen
  • Betriebliche Brandschutzorganisation & Brandschutzordnung (DIN 14096)
  • Brandklassen (A, B, C, D, F) und richtige Löschmittelwahl
  • Gefahren durch Rauch, Atemgifte und Hitze
  • Richtiges Verhalten im Brandfall, Alarmierung & Menschenrettung

2. Praktisches Löschtraining am Firetrainer

  • Handhabung von Feuerlöschern (Entsichern, Auslösen)
  • Löschtaktik und das Erkennen eigener Grenzen
  • Echtes Feuer löschen unter sicheren Bedingungen
Gut zu wissen: Der Evakuierungs-/Räumungshelfer wird in der Ausbildung mit behandelt.

Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Unsere Ausbildung erfolgt exakt nach DGUV Information 205-023. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten nach:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsstättenregel ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände")
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1

Am Ende erhält jeder Teilnehmer ein offizielles Teilnahmezertifikat für Ihre Unterlagen.

Rechtliche Grundlagen

Die Ausbildung basiert auf:

Brandschutzhelfer-Kurs anfragen

Häufige Fragen zur Brandschutzhelfer-Ausbildung

Sind Brandschutzhelfer gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Die ASR A2.2 verpflichtet den Arbeitgeber, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden auszubilden. Das ersetzt nicht die Pflicht, die übrige Belegschaft regelmäßig zu unterweisen.
Was ist ein Brandschutzhelfer?
Eine vom Arbeitgeber benannte Person, die im Brandfall festgelegte Aufgaben zur Brandbekämpfung und Evakuierung übernimmt.
Wie viele Brandschutzhelfer benötigt ein Unternehmen?
Nach ASR A2.2 in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung – bei erhöhter Brandgefahr kann ein deutlich höherer Anteil nötig sein.
Welche Risiken beeinflussen die Anzahl?
Lagerung brandlastiger Güter, Tätigkeiten mit feuergefährlichen Substanzen, viele anwesende Personen/Kunden, Personen mit eingeschränkter Mobilität und große oder unübersichtliche Räumlichkeiten.
Müssen die Brandschutzhelfer immer anwesend sein?
Ja, sie müssen in der festgelegten Zahl anwesend sein. Planen Sie für Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und Home-Office entsprechend Ersatz ein.
Gibt es Strafen bei zu wenigen Brandschutzhelfern?
Stellt die Behörde eine zu geringe Anzahl fest, kann ein Bußgeld von bis zu 2.000 € fällig werden.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?
DGUV und ASR A2.2 empfehlen alle 3 bis 5 Jahre, bei wesentlichen betrieblichen Änderungen früher. Mehr dazu auf unserer Seite zur Brandschutzhelfer-Auffrischung.
Ist die praktische Löschübung wirklich Pflicht?
Ja. Die DGUV Information 205-023 schreibt eine praktische Feuerlöschübung (z. B. am Firetrainer) zwingend vor. Eine reine Online-Theorie reicht rechtlich nicht aus.
Wer im Betrieb darf Brandschutzhelfer werden?
Grundsätzlich jeder Mitarbeiter, der körperlich und geistig in der Lage ist, die Aufgaben zu übernehmen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht nötig; wichtig ist regelmäßige Anwesenheit im Betrieb.
Gibt es eine Prüfung am Ende des Kurses?
Nein. Der Ausbilder überzeugt sich in Theorie und Praxis vom Verständnis, danach wird das Teilnahmezertifikat ausgestellt.

Brandschutz K&K · Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV 205-023 & ASR A2.2 in Berlin & bundesweit.