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Für Ausbilder mit Lehrberechtigung · 249 €

Fortbildung für Erste-Hilfe-Ausbilder
Damit Ihre Lehrberechtigung bestehen bleibt

Wer selbst Erste-Hilfe-Kurse gibt, muss sich in festen Abständen fortbilden – sonst ruht die Lehrberechtigung. Auf dieser Seite geht es ausschließlich um diese Fortbildung für Ausbilder, nicht um die Auffrischung für Kursteilnehmer.

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Erste-Hilfe-Ausbilderin erklärt am Flipchart vor einer Kursgruppe
Zuerst die wichtigste Unterscheidung

Sind Sie hier richtig?

Der Begriff „Erste-Hilfe-Fortbildung“ meint zwei völlig verschiedene Dinge. Die meisten, die danach suchen, brauchen die zweite Variante.

 Fortbildung für AusbilderAuffrischung für Teilnehmer
Für wenWer selbst Erste-Hilfe-Kurse gibt und eine Lehrberechtigung hatWer als betrieblicher Ersthelfer benannt ist
ZweckLehrberechtigung aufrechterhaltenErsthelfer-Status aufrechterhalten
Intervallnach den Vorgaben der ermächtigenden Stellealle 2 Jahre
Diese Seite✔ Sie sind hier richtigErste-Hilfe-Auffrischung

Faustregel: Wenn Sie vor der Gruppe stehen, sind Sie hier richtig. Wenn Sie in der Gruppe sitzen, brauchen Sie die Auffrischung.

Der Rahmen

Intervall und Umfang

Erste-Hilfe-Ausbilder sind über eine ermächtigte Ausbildungsstelle tätig. Diese Stelle ist gegenüber den Unfallversicherungsträgern dafür verantwortlich, dass ihre Ausbilder fachlich und didaktisch auf Stand bleiben – und legt dafür feste Fortbildungsintervalle fest.

Welches Intervall und welcher Umfang für Sie konkret gelten, richtet sich nach der Stelle, über die Ihre Lehrberechtigung läuft. Fragen Sie uns danach – wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall gilt, und ob Ihre Berechtigung noch aktuell ist.

Inhaltlich geht es in der Fortbildung um zwei Dinge: um den fachlichen Stand und um die Vermittlung. Der fachliche Teil greift auf, was sich seit der letzten Fortbildung geändert hat – Leitlinien zur Wiederbelebung, Empfehlungen zur Erstversorgung, Anpassungen im vorgegebenen Kursinhalt. Der didaktische Teil dreht sich darum, wie Sie das im Kurs vermitteln: Umgang mit schwierigen Gruppen, Zeitmanagement über neun Unterrichtseinheiten, Aufbau der praktischen Übungen, Fehlerbilder beim Üben erkennen und korrigieren.

Kosten

Was die Fortbildung kostet

Zwei Sätze, die regelmäßig verwechselt werden. Der Unterschied ist nicht die Länge des Kurses, sondern wer davor steht.

Diese Seite

Fortbildung für Lehrkräfte und Ausbilder

Für alle mit Lehrberechtigung, die selbst Erste-Hilfe-Kurse geben.

249 € / Person
Inkl. Unterlagen und Bescheinigung
  • Fachlicher Stand und Didaktik
  • Hält Ihre Lehrberechtigung aufrecht
  • Termine auf Anfrage
Andere Seite

Auffrischung für Teilnehmer

Für betriebliche Ersthelfer, die alle zwei Jahre auffrischen müssen.

65 € / Person
Über die BG oft kostenfrei
  • 9 Unterrichtseinheiten, ein Tag
  • Feste Termine, online buchbar
  • Erstattung durch die BG möglich

Der Preisunterschied erklärt sich über die Gruppengröße und den Aufwand: Eine Ausbilder-Fortbildung läuft in kleiner Runde, oft mit Lehrproben und individueller Rückmeldung. Eine Teilnehmer-Auffrischung ist ein regulärer Kurstag mit bis zu zwanzig Personen.

Sie haben die Lehrbefugnis noch gar nicht? Dann brauchen Sie zuerst die Ausbildung zur Lehrkraft für Erste Hilfe – 56 Unterrichtseinheiten als Blended Learning, Abschluss mit Prüfung, anerkannt durch DGUV und FeV. Diese Fortbildung hier kommt erst danach.
Zur Lehrkräfte-Ausbildung
Wenn die Frist verstreicht

Was passiert, wenn Sie die Fortbildung versäumen

Die Lehrberechtigung ist kein Titel, den Sie einmal erwerben und dann behalten. Sie ist an die laufende Fortbildung gebunden. Läuft die Frist ab, dürfen Sie keine Erste-Hilfe-Kurse mehr durchführen, die als Nachweis anerkannt werden sollen.

Praktisch heißt das: Kurse, die Sie in dieser Zeit geben, sind für Ihre Teilnehmer wertlos. Die Bescheinigungen werden von Berufsgenossenschaften und Behörden nicht anerkannt – und das fällt oft erst auf, wenn ein Teilnehmer den Nachweis irgendwo einreicht. Für Ausbilder, die hauptberuflich schulen, ist das ein echtes Haftungsthema.

Deshalb: Legen Sie die Fortbildung früh genug, nicht auf den letzten möglichen Termin. Und wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Berechtigung noch läuft, klären Sie das lieber jetzt als nach dem nächsten Kurs.

Häufige Fragen

Was Ausbilder uns fragen

Ich habe meinen Ausbilderschein woanders gemacht. Kann ich trotzdem zu Ihnen?
Schreiben Sie uns, über welche Stelle Ihre Lehrberechtigung läuft und wann Ihre letzte Fortbildung war. Dann sagen wir Ihnen, ob wir die Fortbildung in Ihrem Fall abbilden können oder ob sie über Ihre eigene Stelle laufen muss.
Ich weiß nicht mehr, wann meine letzte Fortbildung war.
Auf Ihrer letzten Fortbildungsbescheinigung steht das Datum. Wenn Sie die nicht mehr finden, fragen Sie bei der Stelle nach, über die Ihre Lehrberechtigung läuft – die führt Ihre Daten. Warten Sie damit nicht: Kurse, die Sie ohne gültige Berechtigung geben, sind für die Teilnehmer wertlos.
Zählt eine Fortbildung bei einer anderen Organisation?
Das entscheidet die Stelle, über die Ihre Lehrberechtigung läuft. Vor der Anmeldung anderswo lohnt sich deshalb immer ein kurzer Anruf dort – sonst zahlen Sie für etwas, das nicht anerkannt wird.
Gibt es feste Termine?
Fragen Sie uns über das Formular unten an. Wir sagen Ihnen, wann der nächste Termin stattfindet und ob er zu Ihrer Frist passt.
Ich will erst Ausbilder werden. Wo geht das los?
Dann sind Sie auf der falschen Seite. Die Erstausbildung finden Sie unter Erste-Hilfe-Ausbilder werden – dort stehen Voraussetzungen, Ablauf und Termine.

Fortbildungs­termin anfragen

Damit wir Ihnen gleich Konkretes sagen können, nennen Sie uns bitte: über welche Stelle Ihre Lehrberechtigung läuft, wann Ihre letzte Fortbildung war und bis wann die Frist läuft. Wenn Sie das selbst nicht sicher wissen, schreiben Sie es einfach so – dann klären wir es gemeinsam.

Schreiben Sie uns – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Bitte geben Sie Ihren Namen an.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.
Bitte schreiben Sie uns eine kurze Nachricht.

Vielen Dank!

Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Unverbindlich Antwort in der Regel am selben Werktag
Nächster Schritt

Berechtigung prüfen lassen

Sagen Sie uns, wann Ihre letzte Fortbildung war – wir sagen Ihnen, wie lange Sie noch Zeit haben.

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