RWA-Wartung in Berlin & Brandenburg – Rauch- & Wärmeabzug | K&K
RWA-Service · Berlin & Brandenburg

RWA-Wartung in Berlin & Brandenburg

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) entscheiden im Brandfall über Flucht- und Rettungswege. Damit sie funktionieren, ist eine jährliche Wartung durch Sachkundige vorgeschrieben. Wir warten Ihre RWA-Anlagen – natürliche (NRWG) wie maschinelle (MRWG) – in Berlin und Brandenburg.

EN 12101 / DIN 18232Jährliche WartungNRWG & MRWGSachkundiger ServiceBerlin & Brandenburg
Preis anfragen

Wie oft muss eine RWA gewartet werden?

RWA-Anlagen sind nach den Herstellervorgaben sowie EN 12101 / DIN 18232 in der Regel mindestens einmal jährlich zu warten und auf Funktion zu prüfen. Bauordnungsrechtlich (Berliner/Brandenburger Bauordnung) ist der Betreiber für die ständige Funktionsbereitschaft verantwortlich.

Was wir prüfen

  • Auslösung & Funktion der RWA-Zentrale und Bedienstellen
  • Öffnungsfunktion von Klappen, Kuppeln & Fenstern
  • Pneumatik/Antriebe, Druckgaspatronen, Akkus der Zentrale
  • Rauchmelder-Auslösung & Zusammenspiel mit der RWA
  • Zurücksetzen der Anlage & Funktionsprotokoll
Tipp für Verwalter & Eigentümer: Viele RWA-Anlagen in Treppenhäusern werden bei der WEG-Verwaltung vergessen – bis die Behörde nachfragt. Mit einem festen Wartungsturnus sind Sie hier auf der sicheren Seite.
Preis pro AnlageNach kurzer Bestandsaufnahme erhalten Sie einen festen Wartungspreis pro Anlage/Jahr – inklusive Anfahrt im Raum Berlin/Brandenburg.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine RWA-Anlage gewartet werden?
In der Regel mindestens einmal jährlich nach Herstellervorgabe und EN 12101 / DIN 18232. Der Betreiber muss die ständige Funktionsbereitschaft sicherstellen.
Ist die RWA-Wartung vorgeschrieben?
Ja. Die Bauordnungen von Berlin und Brandenburg verpflichten den Betreiber, sicherheitsrelevante Anlagen wie RWA funktionsfähig zu halten; die jährliche Wartung ist der anerkannte Nachweis.
Was kostet eine RWA-Wartung?
Der Preis hängt von Anlagentyp, Anzahl der Öffnungen und Antriebsart ab. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erhalten Sie einen Preis pro Anlage und Jahr.
Sind die Kosten umlagefähig?
Die wiederkehrende Wartung ist in der Regel als Betriebskosten umlagefähig, sofern mietvertraglich vereinbart. Reparaturen und Nachrüstung sind es nicht.

Wartung jetzt anfragen

Anfrage in 2 Minuten – direkt über unser Wartungs-Tool. Sie erhalten ein kostenloses Angebot, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Jetzt Preis anfragen

Brandschutz K&K · Wartung & Prüfung von Brandschutzeinrichtungen in Berlin & Brandenburg. Prüfungen durch Sachkundige nach den jeweils einschlägigen Normen.