Feststellanlagen- & Brandschutztür-Prüfung in Berlin & Brandenburg
Brandschutztüren, die mit einer Feststellanlage offengehalten werden, müssen mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft für Feststellanlagen nach DIN 14677 geprüft werden. Wir übernehmen Prüfung und Wartung Ihrer Feststellanlagen in Berlin und Brandenburg.
Warum die Prüfung Pflicht ist
Eine Feststellanlage hält eine Brandschutztür im Alltag offen und schließt sie bei Rauchdetektion automatisch. Versagt sie, bleibt die Tür im Brandfall offen – der Brandschutz ist außer Kraft. Deshalb verlangt DIN 14677 die jährliche Prüfung durch eine ausgebildete Fachkraft. Der Betreiber haftet für die Einhaltung.
Was wir prüfen
- Rauchschalter / Rauchmelder der Feststellanlage
- Haftmagnet, Auslösung und Handauslösetaster
- Selbstständiges, vollständiges Schließen der Tür
- Energieversorgung & Verkabelung der Anlage
- Türschließer-Funktion und Zustand der Brandschutztür
- Prüfprotokoll nach DIN 14677
Häufige Fragen
Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?
Wer darf Feststellanlagen prüfen?
Gehört die Brandschutztür selbst zur Prüfung?
Was kostet die Prüfung?
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