Gefährdungsbeurteilung: Pflicht, Inhalt und Ablauf
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes – und für jeden Arbeitgeber Pflicht nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, unabhängig von der Betriebsgröße. Hier erklären wir verständlich, was reingehört, wie oft sie aktualisiert werden muss und wer sie erstellen darf.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
In der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und bewertet der Arbeitgeber systematisch alle Gefährdungen an den Arbeitsplätzen und legt passende Schutzmaßnahmen fest. Sie ist die Grundlage für sicheres Arbeiten – und der erste Punkt, den Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörde im Ernstfall sehen wollen.
Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
- Gefährdungen ermitteln (mechanisch, elektrisch, Gefahrstoffe, psychisch …)
- Gefährdungen bewerten (Risiko einschätzen)
- Schutzmaßnahmen festlegen (nach dem TOP-Prinzip)
- Maßnahmen umsetzen
- Wirksamkeit überprüfen
- Dokumentieren & fortschreiben
Wie oft muss sie aktualisiert werden?
Es gibt keine starre Frist, aber Sie müssen die Gefährdungsbeurteilung aktuell halten – spätestens bei Änderungen im Betrieb (neue Maschinen, Umbau, neue Arbeitsstoffe), nach einem Arbeitsunfall und in einem regelmäßigen Turnus (in der Praxis oft alle 1–2 Jahre).
Vorlage oder erstellen lassen?
Kostenlose Vorlagen und Muster gibt es viele – aber eine Vorlage allein erfüllt die Pflicht nicht. Entscheidend ist die betriebsspezifische Beurteilung Ihrer realen Arbeitsplätze. Wir erstellen sie rechtssicher für Sie oder begleiten Ihre interne Erstellung.
Häufige Fragen
Ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Reicht eine kostenlose Vorlage aus?
Gehört die psychische Belastung dazu?
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
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Brandschutz K&K · Arbeitsschutz für Unternehmen in Berlin & Brandenburg. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.