Betriebsanweisung: Pflicht, Aufbau und Erstellung
Die Betriebsanweisung regelt, wie Mitarbeitende sicher mit Gefahrstoffen, Maschinen oder Tätigkeiten umgehen. Sie ist ein Pflichtbaustein des Arbeitsschutzes und die Grundlage jeder Unterweisung. Hier erklären wir Aufbau, Pflicht und die häufigsten Fragen.
Was ist eine Betriebsanweisung?
Eine Betriebsanweisung ist eine schriftliche, arbeitsplatzbezogene Anweisung, die Gefahren benennt und das sichere Verhalten vorgibt – inklusive Verhalten bei Störungen, Unfällen und Erster Hilfe. Sie richtet sich direkt an die Beschäftigten und muss verständlich und in deren Sprache verfügbar sein.
Betriebsanweisung vs. Gefährdungsbeurteilung
Beides wird oft verwechselt: Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt die Gefahren (interne Analyse), die Betriebsanweisung übersetzt das Ergebnis in konkrete Verhaltensregeln für die Mitarbeitenden (Aushang/Unterweisung).
Typischer Aufbau
- Anwendungsbereich (Arbeitsplatz/Tätigkeit/Stoff)
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen & Verhaltensregeln
- Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
- Verhalten bei Unfällen / Erste Hilfe
- Instandhaltung, Entsorgung
Wer erstellt Betriebsanweisungen?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. In der Praxis erstellt sie die Führungskraft mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir erstellen Ihre Betriebsanweisungen rechtssicher und passend zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Häufige Fragen
Ist eine Betriebsanweisung Pflicht?
Was ist der Unterschied zwischen Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung?
Muss eine Betriebsanweisung ausgehängt werden?
Wer erstellt die Betriebsanweisung?
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Brandschutz K&K · Arbeitsschutz für Unternehmen in Berlin & Brandenburg. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.