Brandschutzkonzept für Berlin & Brandenburg
Ein Brandschutzkonzept fasst alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen eines Gebäudes zusammen – oft Voraussetzung für die Baugenehmigung bei Sonderbauten. Wir unterstützen Unternehmen in Berlin und Brandenburg bei Erstellung und Umsetzung.
Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?
Ein Brandschutzkonzept wird vor allem bei Sonderbauten und bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben verlangt – z. B. Versammlungsstätten, Hotels, Pflegeeinrichtungen, größere Gewerbe-, Lager- und Logistikgebäude. Maßgeblich ist die jeweilige Landesbauordnung (Berlin/Brandenburg) und die Einstufung des Gebäudes.
Was steht in einem Brandschutzkonzept?
- Baulicher Brandschutz (Brandabschnitte, Flucht- & Rettungswege, Feuerwiderstand)
- Anlagentechnischer Brandschutz (BMA, RWA, Löschanlagen, Sicherheitsbeleuchtung)
- Organisatorischer Brandschutz (Brandschutzordnung, Unterweisungen, Beauftragte)
- Auflagen, Kompensationsmaßnahmen & Nachweise für die Behörde
Häufige Fragen
Wann braucht man ein Brandschutzkonzept?
Was kostet ein Brandschutzkonzept?
Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?
Gehört die Brandschutzordnung dazu?
Mehr zum baulichen & organisatorischen Brandschutz
Wir unterstützen Unternehmen in Berlin & Brandenburg – aus einer Hand:
Brandschutz K&K · Brandschutz für Unternehmen in Berlin & Brandenburg. Angaben dienen der Information und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.