Jetzt buchen
DIN 14406-4

Wie oft muss ein Feuer­löscher geprüft werden?
Alle zwei Jahre – und drei weitere Fristen, die kaum jemand kennt

Die Zwei-Jahres-Prüfung ist die bekannte. Daneben gibt es eine erweiterte Instandhaltung und eine Höchstlebensdauer. Wer nur die erste kennt, hat irgendwann Geräte im Haus, die formal längst durch sind.

Prüfplakette mit Monat und Jahr der nächsten Feuerlöscher-Prüfung
Die kurze Antwort

Alle zwei Jahre – aber das ist nicht alles

Maßgeblich ist die DIN 14406-4. Sie kennt drei Fristen, die nebeneinander laufen.

WasAbstandGrundlage
Sachkundigenprüfung
Die reguläre Wartung: öffnen, prüfen, verplomben, neue Plakette
alle 2 Jahre DIN 14406-4
Erweiterte Instandhaltung
Tiefergehende Prüfung mit Austausch des Löschmittels
alle 5 Jahre bei Dauerdrucklöschern, sonst nach Herstellerangabe DIN 14406-4
Austausch oder Grundinstandsetzung
Ende der Lebensdauer des Geräts
spätestens nach 20–25 Jahren, je nach Hersteller Herstellervorgabe

Gerechnet wird ab dem Datum auf der Prüfplakette, nicht ab dem Kaufdatum und nicht ab dem Jahreswechsel. Steht dort 03/2026, ist die nächste Prüfung im März 2028 fällig. Ein paar Wochen Überschreitung sind kein Drama, aber sie sind ein Mangel – und Mängel haben die unangenehme Eigenschaft, genau dann aufzufallen, wenn man sie am wenigsten gebrauchen kann.

Ausnahmen

Wann zwei Jahre zu lang sind

Die Frist ist eine Obergrenze, kein Richtwert. Bei starker Beanspruchung muss der Betreiber sie selbst verkürzen.

Werkstatt und Produktion

Vibration, Staub, Temperaturschwankungen. Pulver setzt sich fest, Dichtungen altern schneller. Hier ist ein jährlicher Blick sinnvoll.

Küche und Gastronomie

Fett, Dampf, Reinigungsmittel. Fettbrandlöscher der Klasse F stehen zudem oft direkt an der Fritteuse und werden entsprechend beansprucht.

Fahrzeuge und Baustellen

Löscher im Transporter oder Container erleben Erschütterung und Kälte. Bei mobilen Einsätzen ist die Sichtkontrolle ohnehin häufiger fällig.

Außenbereich und Feuchte

Tiefgarage, Lagerhalle ohne Heizung, überdachte Freiflächen. Korrosion am Behälter ist der häufigste Grund für ein vorzeitiges Aus.

Unabhängig von der Sachkundigenprüfung gilt: Die regelmäßige Sichtkontrolle ist Sache des Betriebs. Hängt das Gerät noch da, wo es hingehört? Ist die Plombe intakt, das Manometer im grünen Bereich, der Zugang frei? Das dauert pro Löscher zehn Sekunden und fängt die meisten Probleme ab, bevor sie welche werden.

Zuständigkeit

Wer prüfen darf – und wer dokumentieren muss

Die Prüfung nach DIN 14406-4 darf nur ein Sachkundiger durchführen. Das ist keine Formsache: Sachkunde setzt eine entsprechende Ausbildung und regelmäßige Fortbildung voraus, weil sich Gerätetechnik und Löschmittel ändern. Ein Prüfvermerk von jemandem ohne diese Qualifikation ist im Zweifel wertlos, und das fällt erst auf, wenn es darauf ankommt.

Die Dokumentationspflicht liegt dagegen beim Betreiber, nicht beim Prüfer. Sie müssen den Nachweis vorlegen können – gegenüber der Bauaufsicht, der Berufsgenossenschaft oder dem Versicherer. Zwei Dinge gehören dazu: die Plakette am Gerät und das Prüfprotokoll in Ihren Unterlagen. Die Plakette beweist, dass geprüft wurde. Das Protokoll beweist, was geprüft wurde und mit welchem Ergebnis.

Ein häufiger Fehler: Das Protokoll bleibt beim Dienstleister. Wechseln Sie später den Anbieter oder gibt es den alten nicht mehr, fehlt der Nachweis für die vergangenen Jahre. Lassen Sie sich die Unterlagen deshalb immer aushändigen, am besten digital.

Wenn die Frist reißt

Drei Stellen, an denen es unangenehm wird

Bei der Begehung. Ob Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft oder der Versicherer bei der Risikobesichtigung: Die Plakette ist das Erste, worauf geschaut wird, weil sie in Sekunden zu prüfen ist. Ein überfälliges Datum steht sofort im Protokoll.

Im Schadensfall. Nach einem Brand fragt der Versicherer nach dem Prüfnachweis. Fehlt er, wird über Obliegenheitsverletzung diskutiert – und über die Frage, ob der Schaden bei funktionierendem Löscher kleiner ausgefallen wäre. Diese Diskussion führt man zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt.

Bei der Haftungsfrage. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für funktionsfähige Arbeitsmittel. Wer die Prüfung schlicht vergessen hat, steht schlechter da als jemand, bei dem ein geprüftes Gerät trotzdem versagt hat.

Die gute Nachricht: Nachholen ist unkompliziert. Ein überfälliger Bestand lässt sich in einem einzigen Termin wieder auf Stand bringen, unabhängig davon, wie lange es her ist.

Häufige Fragen

Fragen zu den Prüffristen

Ab wann läuft die Frist – ab Kauf oder ab letzter Prüfung?
Ab der letzten Prüfung. Maßgeblich ist das Datum auf der Prüfplakette. Bei einem fabrikneuen Gerät zählt die Erstinbetriebnahme.
Wir haben die Prüfung seit Jahren nicht gemacht. Was jetzt?
Nachholen, und zwar den ganzen Bestand auf einmal. Ältere Geräte fallen dabei möglicherweise durch die erweiterte Instandhaltung oder haben ihre Lebensdauer erreicht – das sagen wir Ihnen dann offen, statt eine Aufarbeitung zu verkaufen, die sich nicht mehr lohnt.
Gilt die Zwei-Jahres-Frist auch für Löscher, die nie benutzt wurden?
Ja. Der Zustand des Löschmittels und der Dichtungen ändert sich unabhängig davon, ob das Gerät je ausgelöst hat. Ein zwanzig Jahre alter, nie benutzter Löscher ist oft in schlechterem Zustand als ein regelmäßig gewarteter.
Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Instandhaltung?
Die Wartung alle zwei Jahre ist die reguläre Sachkundigenprüfung. Die erweiterte Instandhaltung geht tiefer und beinhaltet unter anderem den Austausch des Löschmittels. Beide Fristen laufen nebeneinander, die zweite fällt seltener an.
Müssen wir die Prüfung selbst dokumentieren?
Sie müssen den Nachweis vorlegen können. Das Protokoll erstellen wir, aufbewahren müssen Sie es. Wir liefern es digital, damit es nicht im Aktenschrank verschwindet.
Gibt es eine Frist für Rauchwarnmelder oder RWA-Anlagen?
Ja, jede Anlage hat ihre eigene. Rauchwarnmelder werden jährlich nach DIN 14676 geprüft, RWA-Anlagen ebenfalls jährlich. Alle Fristen im Überblick stehen auf der Seite zur Brandschutz-Wartung.

Frist prüfen lassen

Sie wissen nicht, wann Ihr Bestand zuletzt geprüft wurde? Schicken Sie uns Standort und ungefähre Gerätezahl – wir schauen es uns an und sagen Ihnen, was ansteht.

Prüftermin anfragen

Schreiben Sie uns – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Bitte geben Sie Ihren Namen an.
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.
Bitte schreiben Sie uns eine kurze Nachricht.

Vielen Dank!

Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Unverbindlich Auch bei überfälligem Bestand
Nächster Schritt

Fristen im Griff behalten

Wir melden uns, bevor die Plakette abläuft – Sie müssen es nicht im Kalender führen.

Brandschutz K&K · Brandschutz, Erste Hilfe & Arbeitsschutz in Berlin & Brandenburg