Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Kurs gültig?
Und wann Sie auffrischen müssen
Die kurze Antwort: Für den Führerschein gilt der Nachweis unbegrenzt. Als betrieblicher Ersthelfer müssen Sie alle zwei Jahre auffrischen. Diese Unterscheidung sorgt für fast alle Missverständnisse – hier steht, was für Ihren Fall gilt.
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Betriebsnachweis
wie beim ersten Mal
Selbstzahler
für den Führerschein
Gilt mein Nachweis noch?
Das hängt allein davon ab, wofür Sie ihn brauchen. Derselbe Kurs, dieselbe Bescheinigung – aber unterschiedliche Gültigkeit, je nach Zweck.
| Wofür | Gültigkeit | Was dann |
|---|---|---|
| Betrieblicher Ersthelfer | 2 Jahre | Fortbildung über 9 Unterrichtseinheiten, sonst gelten Sie nicht mehr als Ersthelfer |
| Führerschein | unbegrenzt | Nichts. Der Nachweis gilt lebenslang und für jede weitere Führerscheinklasse |
| Übungsleiterlizenz | meist 2 Jahre | Die Frist setzt Ihr Verband – steht in dessen Ausbildungsordnung |
| Kita, Schule, Pflege | 2 Jahre | Wie beim betrieblichen Ersthelfer – Sie sind einer |
| Studium, Prüfungszulassung | unterschiedlich | Die prüfende Stelle setzt die Frist, häufig 2 Jahre |
Auf der Bescheinigung steht das Kursdatum. Zwei Jahre ab diesem Datum – nicht ab dem Tag, an dem Sie benannt wurden.
Warum zwei Jahre und nicht fünf
Erste Hilfe ist eine Fertigkeit, die fast niemand zwischendurch anwendet. Anders als beim Autofahren gibt es keine Routine, die das Gelernte hält – wer den Kurs gemacht und danach nie wieder eine Wiederbelebung geübt hat, hat den Ablauf nach ein bis zwei Jahren nicht mehr sicher parat.
Dazu kommt, dass sich die Empfehlungen ändern. Die Reihenfolge bei der Wiederbelebung, die Drucktiefe, der Umgang mit dem Defibrillator, die Erstversorgung von Verbrennungen: All das ist in den letzten Jahrzehnten mehrfach angepasst worden. Wer vor zehn Jahren gelernt hat, macht heute einzelne Dinge nach überholtem Stand.
Der dritte Grund ist praktisch: In zwei Jahren verändert sich ein Team. Neue Kollegen sind dazugekommen, andere haben den Betrieb verlassen. Ohne regelmäßige Auffrischung sinkt die Zahl der tatsächlich verfügbaren Ersthelfer, ohne dass es jemandem auffällt – bis zur nächsten Begehung oder bis zum Ernstfall.
Was in der Auffrischung passiert
Der Umfang ist derselbe wie bei der Erstausbildung: 9 Unterrichtseinheiten an einem Tag. Ein verkürzter Auffrischungskurs existiert nicht mehr – das wurde vor einigen Jahren vereinheitlicht.
Was identisch ist
- 9 Unterrichtseinheiten, ein Kurstag, rund sieben Zeitstunden
- Derselbe Preis: 65 Euro als Selbstzahler, für Betriebe über die Berufsgenossenschaft abrechenbar
- Keine Prüfung. Teilnahme genügt, so wie beim ersten Mal
- Bescheinigung am selben Tag, wieder für zwei Jahre
Was sich unterscheidet
- Weniger Erklärung, mehr Übung – die Grundlagen sitzen, es geht ums Wiederholen der Handgriffe
- Was sich seit dem letzten Kurs geändert hat, wird ausdrücklich benannt
- Mehr Raum für Fälle aus Ihrem Betrieb – oft haben Teilnehmer inzwischen etwas erlebt
- Bei Inhouse-Terminen sichten wir gleich mit, ob Verbandkästen vollständig und aktuell sind
Die Auffrischung ist der normale Erste-Hilfe-Kurs
Es gibt keinen eigenen Auffrischungskurs, den Sie suchen müssten. Der Kurs „Erste-Hilfe-Ausbildung“ unten ist die Auffrischung – dieselben 9 Unterrichtseinheiten, derselbe Preis, dieselbe Bescheinigung. Ob Sie zum ersten Mal kommen oder zum vierten Mal, macht bei der Buchung keinen Unterschied. Also einfach den nächsten passenden Termin nehmen.
Erste-Hilfe-Ausbildung
Erste-Hilfe-Ausbildung
Erste-Hilfe-Ausbildung
Was passiert, wenn die zwei Jahre um sind
Die gute Nachricht zuerst: Sie müssen nichts nachholen und nichts nachzahlen. Es gibt keine Strafe für den einzelnen Beschäftigten und keine Sperrfrist.
Formal gelten Sie nach Ablauf der zwei Jahre allerdings nicht mehr als betrieblicher Ersthelfer. Für den Betrieb heißt das: Die Zahl der benannten Ersthelfer sinkt, unter Umständen unter die vorgeschriebene Quote. Bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft ist das ein Beanstandungsgrund – und wenn in dieser Zeit ein Unfall passiert, steht die Frage im Raum, ob der Betrieb seine Organisationspflichten erfüllt hat.
Praktisch nehmen Sie dann einfach am nächsten regulären Kurs teil. Ein verpasster Termin bedeutet nicht, dass Sie wieder bei null anfangen – der Kurs ist derselbe, ob Sie ihn zum zweiten oder zum fünften Mal machen.
Der bessere Weg ist, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Führen Sie im Betrieb eine Liste mit den Ablaufdaten Ihrer Ersthelfer, oder lassen Sie uns das mitführen: Bei Kunden, die regelmäßig bei uns schulen, melden wir uns von selbst, bevor die Frist ausläuft.
Fragen zur Auffrischung
Muss ich für den Führerschein auffrischen?
Gibt es einen kürzeren Auffrischungskurs?
Wer bezahlt die Auffrischung?
Ab wann kann ich auffrischen – muss ich die zwei Jahre abwarten?
Was, wenn mein Kurs sechs Jahre her ist?
Können wir das im Betrieb machen?
Wo Sie auffrischen können
Die Auffrischung ist derselbe Kurs. Suchen Sie sich einfach den Ort aus, der am besten passt.
Auffrischung für Ihr Team
Schreiben Sie uns, wie viele Personen auffrischen müssen und bis wann die Frist läuft – dann schlagen wir einen Termin vor, der rechtzeitig liegt. Wenn Sie über die Berufsgenossenschaft abrechnen, geben Sie das bitte gleich mit an.
Schreiben Sie uns – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Vielen Dank!
Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Frist im Blick behalten
Einzelne Person? Termin in Nauen buchen. Ganzes Team? Wir kommen zu Ihnen und erinnern Sie beim nächsten Mal von selbst.
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