Wie oft muss ein Feuerlöscher geprüft werden?
Alle zwei Jahre – und drei weitere Fristen, die kaum jemand kennt
Die Zwei-Jahres-Prüfung ist die bekannte. Daneben gibt es eine erweiterte Instandhaltung und eine Höchstlebensdauer. Wer nur die erste kennt, hat irgendwann Geräte im Haus, die formal längst durch sind.
Alle zwei Jahre – aber das ist nicht alles
Maßgeblich ist die DIN 14406-4. Sie kennt drei Fristen, die nebeneinander laufen.
| Was | Abstand | Grundlage |
|---|---|---|
| Sachkundigenprüfung Die reguläre Wartung: öffnen, prüfen, verplomben, neue Plakette |
alle 2 Jahre | DIN 14406-4 |
| Erweiterte Instandhaltung Tiefergehende Prüfung mit Austausch des Löschmittels |
alle 5 Jahre bei Dauerdrucklöschern, sonst nach Herstellerangabe | DIN 14406-4 |
| Austausch oder Grundinstandsetzung Ende der Lebensdauer des Geräts |
spätestens nach 20–25 Jahren, je nach Hersteller | Herstellervorgabe |
Gerechnet wird ab dem Datum auf der Prüfplakette, nicht ab dem Kaufdatum und nicht ab dem Jahreswechsel. Steht dort 03/2026, ist die nächste Prüfung im März 2028 fällig. Ein paar Wochen Überschreitung sind kein Drama, aber sie sind ein Mangel – und Mängel haben die unangenehme Eigenschaft, genau dann aufzufallen, wenn man sie am wenigsten gebrauchen kann.
Wann zwei Jahre zu lang sind
Die Frist ist eine Obergrenze, kein Richtwert. Bei starker Beanspruchung muss der Betreiber sie selbst verkürzen.
Werkstatt und Produktion
Vibration, Staub, Temperaturschwankungen. Pulver setzt sich fest, Dichtungen altern schneller. Hier ist ein jährlicher Blick sinnvoll.
Küche und Gastronomie
Fett, Dampf, Reinigungsmittel. Fettbrandlöscher der Klasse F stehen zudem oft direkt an der Fritteuse und werden entsprechend beansprucht.
Fahrzeuge und Baustellen
Löscher im Transporter oder Container erleben Erschütterung und Kälte. Bei mobilen Einsätzen ist die Sichtkontrolle ohnehin häufiger fällig.
Außenbereich und Feuchte
Tiefgarage, Lagerhalle ohne Heizung, überdachte Freiflächen. Korrosion am Behälter ist der häufigste Grund für ein vorzeitiges Aus.
Unabhängig von der Sachkundigenprüfung gilt: Die regelmäßige Sichtkontrolle ist Sache des Betriebs. Hängt das Gerät noch da, wo es hingehört? Ist die Plombe intakt, das Manometer im grünen Bereich, der Zugang frei? Das dauert pro Löscher zehn Sekunden und fängt die meisten Probleme ab, bevor sie welche werden.
Wer prüfen darf – und wer dokumentieren muss
Die Prüfung nach DIN 14406-4 darf nur ein Sachkundiger durchführen. Das ist keine Formsache: Sachkunde setzt eine entsprechende Ausbildung und regelmäßige Fortbildung voraus, weil sich Gerätetechnik und Löschmittel ändern. Ein Prüfvermerk von jemandem ohne diese Qualifikation ist im Zweifel wertlos, und das fällt erst auf, wenn es darauf ankommt.
Die Dokumentationspflicht liegt dagegen beim Betreiber, nicht beim Prüfer. Sie müssen den Nachweis vorlegen können – gegenüber der Bauaufsicht, der Berufsgenossenschaft oder dem Versicherer. Zwei Dinge gehören dazu: die Plakette am Gerät und das Prüfprotokoll in Ihren Unterlagen. Die Plakette beweist, dass geprüft wurde. Das Protokoll beweist, was geprüft wurde und mit welchem Ergebnis.
Ein häufiger Fehler: Das Protokoll bleibt beim Dienstleister. Wechseln Sie später den Anbieter oder gibt es den alten nicht mehr, fehlt der Nachweis für die vergangenen Jahre. Lassen Sie sich die Unterlagen deshalb immer aushändigen, am besten digital.
Drei Stellen, an denen es unangenehm wird
Bei der Begehung. Ob Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft oder der Versicherer bei der Risikobesichtigung: Die Plakette ist das Erste, worauf geschaut wird, weil sie in Sekunden zu prüfen ist. Ein überfälliges Datum steht sofort im Protokoll.
Im Schadensfall. Nach einem Brand fragt der Versicherer nach dem Prüfnachweis. Fehlt er, wird über Obliegenheitsverletzung diskutiert – und über die Frage, ob der Schaden bei funktionierendem Löscher kleiner ausgefallen wäre. Diese Diskussion führt man zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt.
Bei der Haftungsfrage. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für funktionsfähige Arbeitsmittel. Wer die Prüfung schlicht vergessen hat, steht schlechter da als jemand, bei dem ein geprüftes Gerät trotzdem versagt hat.
Die gute Nachricht: Nachholen ist unkompliziert. Ein überfälliger Bestand lässt sich in einem einzigen Termin wieder auf Stand bringen, unabhängig davon, wie lange es her ist.
Fragen zu den Prüffristen
Ab wann läuft die Frist – ab Kauf oder ab letzter Prüfung?
Wir haben die Prüfung seit Jahren nicht gemacht. Was jetzt?
Gilt die Zwei-Jahres-Frist auch für Löscher, die nie benutzt wurden?
Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Instandhaltung?
Müssen wir die Prüfung selbst dokumentieren?
Gibt es eine Frist für Rauchwarnmelder oder RWA-Anlagen?
Frist prüfen lassen
Sie wissen nicht, wann Ihr Bestand zuletzt geprüft wurde? Schicken Sie uns Standort und ungefähre Gerätezahl – wir schauen es uns an und sagen Ihnen, was ansteht.
Prüftermin anfragen
Schreiben Sie uns – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Vielen Dank!
Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Fristen im Griff behalten
Wir melden uns, bevor die Plakette abläuft – Sie müssen es nicht im Kalender führen.
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