Brandschutzbeauftragter Fortbildung
Als Brandschutzbeauftragter müssen Sie Ihr Wissen regelmäßig auffrischen – in der Regel alle 3 Jahre mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 / DGUV Information 205-003. Bei uns frischen Sie Recht, Technik und Praxis kompakt auf und erhalten Ihren Nachweis – als Lehrgang oder Inhouse.
Termine & Anmeldung
Wählen Sie unten Ihren passenden Fortbildungstermin und melden sich direkt an.
Warum die Fortbildung Pflicht ist
Die Qualifikation als Brandschutzbeauftragter ist nicht „für immer" gültig. Nach vfdb 12-09/01 und DGUV Information 205-003 ist eine regelmäßige Fortbildung vorgesehen – üblich sind mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren. Ohne aktuelle Fortbildung verlieren Bestellung und Nachweis ihre Wirksamkeit – mit Risiken für Rechtssicherheit und Versicherungsschutz. Die Fortbildung hält Sie zu Änderungen bei Recht, Technik und Organisation auf dem Stand.
Inhalte der Fortbildung (16 UE)
- Aktuelle Änderungen bei Gesetzen, Vorschriften & Technischen Regeln
- Neues aus Rechtsprechung & Haftung des Brandschutzbeauftragten
- Auffrischung Gefährdungsbeurteilung & Brandschutzorganisation
- Praxisthemen aus dem Betriebsalltag & Erfahrungsaustausch
- Praktisches Feuerlöschtraining
Ihre Vorteile bei K&K
- Kompakt & praxisnah – die geforderten 16 UE effizient erfüllt
- Anerkannter Nachweis zur Verlängerung Ihrer Bestellung
- Als Lehrgang oder Inhouse – auf Wunsch direkt in Ihrer Firma
- Erfahrene Ausbilder mit echtem Praxisbezug
- Berlin & Brandenburg – auf Anfrage deutschlandweit
Häufige Fragen zur Fortbildung
Wie oft muss sich ein Brandschutzbeauftragter fortbilden?
Was passiert ohne regelmäßige Fortbildung?
Wie lange dauert die Fortbildung?
Bekomme ich einen Nachweis?
Rund um den Brandschutzbeauftragten
Brandschutz K&K · Fortbildung für Brandschutzbeauftragte (16 UE) in Berlin & Brandenburg, auf Anfrage deutschlandweit. Angaben dienen der Information und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.