Brandschutzbeauftragter Aufgaben & Verantwortung | K&K
Aufgabenkatalog nach DGUV 205-003

Aufgaben eines Brandschutz­beauftragten
Was er tut – und wofür er nicht haftet

Der Brandschutzbeauftragte ist der Fachmann, nicht der Verantwortliche. Er berät die Geschäftsführung, prüft, dokumentiert und weist auf Mängel hin. Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Unternehmer. Dieser Unterschied ist der wichtigste Satz auf dieser Seite.

Brandschutzbeauftragter bei der Begehung mit Mängelbericht
Der Katalog

Die zehn Kernaufgaben

So beschreibt es die DGUV Information 205-003. In der Praxis verschieben sich die Schwerpunkte je Betrieb, aber alle zehn Punkte gehören dazu.

  • 1. Die Geschäftsführung beraten In allen Fragen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes – und zwar aktiv, nicht erst auf Nachfrage. Dazu gehört, unbequeme Dinge zu sagen.
  • 2. Begehungen durchführen und dokumentieren Regelmäßig, mit schriftlichem Bericht und nachvollziehbarer Bewertung der Mängel. Die Dokumentation ist im Ernstfall das Wichtigste, was er produziert.
  • 3. Brandschutzordnung erstellen und fortschreiben Teil A, B und C nach DIN 14096 – und aktuell halten, wenn sich Nutzung, Personal oder Gebäude ändern. Mehr zur Brandschutzordnung.
  • 4. Flucht- und Rettungspläne pflegen Nach DIN ISO 23601, inklusive Aushang an den richtigen Stellen und Aktualisierung nach Umbauten. Mehr zu Flucht- und Rettungsplänen.
  • 5. Prüf- und Wartungsfristen überwachen Feuerlöscher, Rauchwarnmelder, RWA, Feststellanlagen, Wandhydranten, Brandschutzklappen. Nicht selbst prüfen – aber dafür sorgen, dass es passiert.
  • 6. Beschäftigte unterweisen Die jährliche Brandschutzunterweisung organisieren und durchführen, Neueinstellungen einweisen, Nachweise führen.
  • 7. Räumungsübungen planen und auswerten Vorbereitung, Durchführung, Protokoll – und die ehrliche Auswertung dessen, was nicht funktioniert hat. Evakuierungshelfer dafür ausbilden.
  • 8. Bei der Gefährdungsbeurteilung mitwirken Den Brandschutzteil beisteuern und fortschreiben, wenn sich etwas ändert. Mehr zur Gefährdungsbeurteilung.
  • 9. Bei Bau und Umbau mitreden Frühzeitig, nicht nach der Fertigstellung. Wer erst bei der Abnahme gefragt wird, kann nur noch teure Nachbesserungen vorschlagen.
  • 10. Ansprechpartner nach außen sein Für Feuerwehr, Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft und Versicherer – bei Begehungen dabei, bei Rückfragen erreichbar.
Zeitaufwand

Was wann anfällt

Grober Rhythmus für einen mittleren Betrieb. Das ist der Punkt, an dem Betriebe merken, dass die Rolle Zeit braucht – nicht nur ein Zertifikat.

AufgabeRhythmusAufwand
Begehung mit Mängelbericht1–4× im Jahr, je nach Gefährdungje 2–6 Stunden
Unterweisung der Belegschaftjährlichje Gruppe rund 1 Stunde
Räumungsübungin der Regel jährlichVorbereitung plus Auswertung, ein halber Tag
Brandschutzordnung prüfenjährlich, bei Änderungen sofort2–4 Stunden
Fristen und Prüfnachweiselaufendmonatlich eine kurze Runde
Jahresbericht an die Leitungjährlich2–3 Stunden
Eigene Fortbildung16 UE in 3 Jahrenzwei Tage

Unter dem Strich sind das je nach Betrieb 20 bis 60 Stunden im Jahr. Wenn diese Zeit nicht freigestellt wird, bleibt die Rolle ein Zertifikat im Ordner – und im Ernstfall ist genau das das Problem.

Verantwortung

Wer haftet wofür

Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Unternehmer beziehungsweise bei der Geschäftsführung. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten überträgt sie nicht – sie schafft eine fachliche Instanz, die berät und dokumentiert.

Der Brandschutzbeauftragte hat in der Regel kein Weisungsrecht gegenüber anderen Beschäftigten. Er kann Mängel feststellen und Maßnahmen empfehlen; entscheiden und finanzieren muss die Leitung. Genau deshalb ist die schriftliche Dokumentation seine wichtigste Absicherung: Wer einen Mangel gemeldet hat und nachweisen kann, dass er ihn gemeldet hat, hat seine Aufgabe erfüllt.

Fachlich ist er weisungsfrei – niemand darf ihm vorschreiben, einen Mangel nicht aufzuschreiben. Wenn ein Betrieb das versucht, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass die externe Lösung besser passt: Ein externer Brandschutzbeauftragter steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis und kann Dinge benennen, die ein Angestellter lieber nicht anspricht.

Eine eigene, persönliche Haftung des Brandschutzbeauftragten kommt im Grundsatz nur in Betracht, wenn er seine übernommenen Aufgaben schuldhaft verletzt – etwa einen offensichtlichen Mangel nicht meldet. Das ist der praktische Grund, warum ordentliche Berichte kein Papierkram sind.

Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wir sind keine Anwälte; im Einzelfall gehört die Frage zu einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Nicht verwechseln

Drei Rollen, die oft durcheinandergehen

BrandschutzbeauftragterBrandschutzhelferFachkraft für Arbeitssicherheit
Aufgabeorganisiert und überwacht den Brandschutzhandelt im Ernstfall, löschtberät zum gesamten Arbeitsschutz
Wann tätiglaufend, im Alltagim Brandfalllaufend, breiter Fokus
Qualifikation64 UE mit Prüfungetwa ein halber Tagmehrjährige Ausbildung nach ASiG
Pflicht fürbestimmte Betriebe und Gebäudejeden Betriebjeden Betrieb mit Beschäftigten
Ersetzt die anderenneinneinnein

Eine Person kann mehrere Rollen ausfüllen, wenn sie für jede qualifiziert und bestellt ist. Häufige und sinnvolle Kombination: die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die zusätzlich zum Brandschutzbeauftragten ausgebildet wird.

Häufige Fragen

Fragen zu den Aufgaben

Muss der Brandschutzbeauftragte die Feuerlöscher selbst prüfen?
Nein. Er überwacht, dass die Prüfung fristgerecht durch einen Sachkundigen erfolgt, und kontrolliert bei seinen Begehungen, ob die Löscher vorhanden, zugänglich und unbeschädigt sind. Die Prüfung nach DIN 14406-4 ist eine eigene Leistung – die übernehmen wir.
Wie oft muss er eine Begehung machen?
Es gibt keinen bundesweit festen Rhythmus. Üblich ist mindestens einmal jährlich, bei erhöhter Brandgefährdung häufiger. Auflagen aus Baugenehmigung oder Versicherungsvertrag können einen konkreten Rhythmus vorgeben – dann gilt der.
Kann er Mitarbeitern Anweisungen geben?
In der Regel nicht. Er hat kein Weisungsrecht, sondern eine Beratungs- und Meldefunktion. Bei Gefahr im Verzug kann die Bestellungsurkunde ihm ausdrücklich Befugnisse einräumen – etwa Arbeiten zu unterbrechen. Das muss dann drinstehen. Mehr zur Bestellungsurkunde.
Wie viel Zeit muss der Arbeitgeber freistellen?
Je nach Betrieb 20 bis 60 Stunden im Jahr, im ersten Jahr deutlich mehr, wenn Unterlagen erst aufgebaut werden müssen. Die Zeit sollte in der Bestellungsurkunde konkret benannt sein – sonst wird sie im Alltag zuerst gestrichen.
Was ist, wenn die Geschäftsführung Mängel nicht behebt?
Dann hat der Brandschutzbeauftragte seine Aufgabe erfüllt, sobald er sie schriftlich gemeldet hat – und die Entscheidung liegt dokumentiert bei der Leitung. Genau dafür sind die Berichte da. Ein Brandschutzbeauftragter, der Mängel nur mündlich anspricht, schützt weder den Betrieb noch sich selbst.
Kann eine externe Person diese Aufgaben übernehmen?
Ja, vollständig. Qualifikation und schriftliche Bestellung müssen stimmen, dann ist es rechtlich gleichwertig. Zum externen Brandschutzbeauftragten.

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