Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
Was er tut – und wofür er nicht haftet
Der Brandschutzbeauftragte ist der Fachmann, nicht der Verantwortliche. Er berät die Geschäftsführung, prüft, dokumentiert und weist auf Mängel hin. Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Unternehmer. Dieser Unterschied ist der wichtigste Satz auf dieser Seite.
Die zehn Kernaufgaben
So beschreibt es die DGUV Information 205-003. In der Praxis verschieben sich die Schwerpunkte je Betrieb, aber alle zehn Punkte gehören dazu.
- 1. Die Geschäftsführung beraten In allen Fragen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes – und zwar aktiv, nicht erst auf Nachfrage. Dazu gehört, unbequeme Dinge zu sagen.
- 2. Begehungen durchführen und dokumentieren Regelmäßig, mit schriftlichem Bericht und nachvollziehbarer Bewertung der Mängel. Die Dokumentation ist im Ernstfall das Wichtigste, was er produziert.
- 3. Brandschutzordnung erstellen und fortschreiben Teil A, B und C nach DIN 14096 – und aktuell halten, wenn sich Nutzung, Personal oder Gebäude ändern. Mehr zur Brandschutzordnung.
- 4. Flucht- und Rettungspläne pflegen Nach DIN ISO 23601, inklusive Aushang an den richtigen Stellen und Aktualisierung nach Umbauten. Mehr zu Flucht- und Rettungsplänen.
- 5. Prüf- und Wartungsfristen überwachen Feuerlöscher, Rauchwarnmelder, RWA, Feststellanlagen, Wandhydranten, Brandschutzklappen. Nicht selbst prüfen – aber dafür sorgen, dass es passiert.
- 6. Beschäftigte unterweisen Die jährliche Brandschutzunterweisung organisieren und durchführen, Neueinstellungen einweisen, Nachweise führen.
- 7. Räumungsübungen planen und auswerten Vorbereitung, Durchführung, Protokoll – und die ehrliche Auswertung dessen, was nicht funktioniert hat. Evakuierungshelfer dafür ausbilden.
- 8. Bei der Gefährdungsbeurteilung mitwirken Den Brandschutzteil beisteuern und fortschreiben, wenn sich etwas ändert. Mehr zur Gefährdungsbeurteilung.
- 9. Bei Bau und Umbau mitreden Frühzeitig, nicht nach der Fertigstellung. Wer erst bei der Abnahme gefragt wird, kann nur noch teure Nachbesserungen vorschlagen.
- 10. Ansprechpartner nach außen sein Für Feuerwehr, Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft und Versicherer – bei Begehungen dabei, bei Rückfragen erreichbar.
Was wann anfällt
Grober Rhythmus für einen mittleren Betrieb. Das ist der Punkt, an dem Betriebe merken, dass die Rolle Zeit braucht – nicht nur ein Zertifikat.
| Aufgabe | Rhythmus | Aufwand |
|---|---|---|
| Begehung mit Mängelbericht | 1–4× im Jahr, je nach Gefährdung | je 2–6 Stunden |
| Unterweisung der Belegschaft | jährlich | je Gruppe rund 1 Stunde |
| Räumungsübung | in der Regel jährlich | Vorbereitung plus Auswertung, ein halber Tag |
| Brandschutzordnung prüfen | jährlich, bei Änderungen sofort | 2–4 Stunden |
| Fristen und Prüfnachweise | laufend | monatlich eine kurze Runde |
| Jahresbericht an die Leitung | jährlich | 2–3 Stunden |
| Eigene Fortbildung | 16 UE in 3 Jahren | zwei Tage |
Unter dem Strich sind das je nach Betrieb 20 bis 60 Stunden im Jahr. Wenn diese Zeit nicht freigestellt wird, bleibt die Rolle ein Zertifikat im Ordner – und im Ernstfall ist genau das das Problem.
Wer haftet wofür
Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Unternehmer beziehungsweise bei der Geschäftsführung. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten überträgt sie nicht – sie schafft eine fachliche Instanz, die berät und dokumentiert.
Der Brandschutzbeauftragte hat in der Regel kein Weisungsrecht gegenüber anderen Beschäftigten. Er kann Mängel feststellen und Maßnahmen empfehlen; entscheiden und finanzieren muss die Leitung. Genau deshalb ist die schriftliche Dokumentation seine wichtigste Absicherung: Wer einen Mangel gemeldet hat und nachweisen kann, dass er ihn gemeldet hat, hat seine Aufgabe erfüllt.
Fachlich ist er weisungsfrei – niemand darf ihm vorschreiben, einen Mangel nicht aufzuschreiben. Wenn ein Betrieb das versucht, ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass die externe Lösung besser passt: Ein externer Brandschutzbeauftragter steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis und kann Dinge benennen, die ein Angestellter lieber nicht anspricht.
Eine eigene, persönliche Haftung des Brandschutzbeauftragten kommt im Grundsatz nur in Betracht, wenn er seine übernommenen Aufgaben schuldhaft verletzt – etwa einen offensichtlichen Mangel nicht meldet. Das ist der praktische Grund, warum ordentliche Berichte kein Papierkram sind.
Das ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wir sind keine Anwälte; im Einzelfall gehört die Frage zu einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Drei Rollen, die oft durcheinandergehen
| Brandschutzbeauftragter | Brandschutzhelfer | Fachkraft für Arbeitssicherheit | |
|---|---|---|---|
| Aufgabe | organisiert und überwacht den Brandschutz | handelt im Ernstfall, löscht | berät zum gesamten Arbeitsschutz |
| Wann tätig | laufend, im Alltag | im Brandfall | laufend, breiter Fokus |
| Qualifikation | 64 UE mit Prüfung | etwa ein halber Tag | mehrjährige Ausbildung nach ASiG |
| Pflicht für | bestimmte Betriebe und Gebäude | jeden Betrieb | jeden Betrieb mit Beschäftigten |
| Ersetzt die anderen | nein | nein | nein |
Eine Person kann mehrere Rollen ausfüllen, wenn sie für jede qualifiziert und bestellt ist. Häufige und sinnvolle Kombination: die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die zusätzlich zum Brandschutzbeauftragten ausgebildet wird.
Fragen zu den Aufgaben
Muss der Brandschutzbeauftragte die Feuerlöscher selbst prüfen?
Wie oft muss er eine Begehung machen?
Kann er Mitarbeitern Anweisungen geben?
Wie viel Zeit muss der Arbeitgeber freistellen?
Was ist, wenn die Geschäftsführung Mängel nicht behebt?
Kann eine externe Person diese Aufgaben übernehmen?
Rolle im Betrieb klären
Sagen Sie uns, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist – wir sagen Ihnen, ob Ausbildung oder externe Übernahme sinnvoller ist.
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