Professioneller Arbeitsschutz
Wir unterstützen Unternehmen dabei, sichere Arbeitsplätze zu schaffen – mit praxisnahen Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und DGUV-konformen Schulungen direkt vor Ort.
Unsere Leistungen
Beratung für Arbeitsschutz
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebsmedizinische Betreuung
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Gefährdungsbeurteilungen (GBU)
Betriebsarzt
Nach §DGUV Vorgaben
Praxiserfahrene Ausbilder
Kooperation mit Novaura
Geprüfte Feuerlöscher
Wartung und Instandhaltung nach Norm. Für Gewerbe und Privat.
Geschulte
Personen
Praxis am echten Brandsimulator. Für Mitarbeiter und Privatleute.
Kurse & Trainings
Inhouse-Schulungen direkt im Betrieb oder offene Kurse für Einzelanmelder.
Betreute Unternehmen
Regionale Firmen und Hausverwaltungen, die uns ihren Brandschutz anvertrauen.
Warum Brandschutz K&K?
Alles aus einer Hand
Ob Brandschutz,Erste-Hilfe oder Arbeitsschutz wir bieten alles an!
Rechtssicher nach Norm
Wir arbeiten streng nach aktuellen Vorgaben der DGUV. So sind Sie als Arbeitgeber oder Betreiber rechtlich immer abgesichert
Maximale Flexibilität
Wir passen uns an. Wir kommen für Inhouse-Schulungen direkt in Ihren Betrieb oder Sie nutzen unsere offenen Kurse.
Was sagen Kunden über uns
FAQ
Warum sollte ich den Arbeitsschutz extern an K&K auslagern?
Die Ausbildung eines eigenen Mitarbeiters zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist extrem zeit- und kostenintensiv. Zudem fehlt intern oft der objektive Blick („Betriebsblindheit“). Wenn Sie uns als externe SiFa bestellen, profitieren Sie sofort von:
Rechtssicherheit: Wir kennen die aktuellsten Gesetze und DGUV-Vorschriften.
Kalkulierbaren Kosten: Sie zahlen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzzeiten (Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung).
Entlastung: Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, wir minimieren Ihr Haftungsrisiko
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wie oft muss sie aktualisiert werden?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das absolute Herzstück im betrieblichen Arbeitsschutz (gefordert nach § 5 ArbSchG). Hierbei dokumentieren wir alle potenziellen Gefahren an den Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeiter und legen Schutzmaßnahmen fest. Sie muss zwingend aktualisiert werden, wenn sich Prozesse im Betrieb ändern (z. B. neue Maschinen, Umbau, neue Arbeitsstoffe), nach einem Arbeitsunfall oder spätestens in einem regelmäßigen Turnus (oft alle 1 bis 2 Jahre). Wir übernehmen diese komplette Dokumentation rechtssicher für Sie.
Ist Arbeitssicherheit für kleine Unternehmen nicht viel zu teuer und bürokratisch?
Arbeitsschutz wird oft als lästige Pflicht gesehen – bis der erste schwere Arbeitsunfall passiert oder die Berufsgenossenschaft (BG) vor der Tür steht. Regressforderungen und Ausfallzeiten sind um ein Vielfaches teurer als eine saubere Prävention. Für Betriebe mit bis zu 10 (bzw. 50) Beschäftigten gibt es zudem erleichterte Betreuungsmodelle (Unternehmermodell / Anlage 4 der DGUV V2). Wir filtern die Bürokratie für Sie und implementieren nur das, was gesetzlich gefordert und in der Praxis wirklich sinnvoll ist.
Was passiert, wenn die Berufsgenossenschaft (BG) oder das Amt für Arbeitsschutz zur Kontrolle kommt?
Keine Panik! Wenn Sie durch uns betreut werden, sind Ihre Unterlagen (Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, Betriebsanweisungen) lückenlos und aktuell. Auf Wunsch sind wir bei Begehungen durch die Aufsichtsbehörden oder die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) persönlich vor Ort an Ihrer Seite und moderieren den Termin für Sie.