DGUV Information 205-023 einfach erklärt
Die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung" ist selbst kein Gesetz. Sie konkretisiert, was Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 nur allgemein fordern. Praktisch ist sie der Maßstab, an dem Ihre Schulung im Zweifel gemessen wird.
Das Dokument auf einen Blick
Wer nach „DGUV 205-023", „DGUV I 205-023" oder „BGI/GUV-I 5182" sucht, meint dasselbe Dokument. Die alte Bezeichnung BGI/GUV-I 5182 wurde 2014 durch die heutige Nummerierung ersetzt.
Wie die 205-023 mit Gesetz und ASR zusammenhängt
Der Brandschutzhelfer steht auf vier Ebenen, die aufeinander aufbauen. Erst zusammen ergeben sie die vollständige Pflicht.
§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Sagt nicht, wie viele und wie ausgebildet.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Fordert Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Konkretisiert das Gesetz, bleibt aber ebenfalls allgemein.
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände"
Nennt die Anzahl: als Richtwert 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Wer die ASR einhält, kann von der Erfüllung der ArbStättV ausgehen (Vermutungswirkung).
DGUV Information 205-023
Nennt die Qualität: welche Themen vermittelt werden, dass eine praktische Löschübung dazugehört und welche Qualifikation die Ausbilder brauchen.
Pflicht, Aufgaben, Ausbildung und alle Kursformate auf einer Seite.
Zur Brandschutzhelfer-AusbildungIst die DGUV Information 205-023 verbindlich?
Formal nein. Praktisch ja. Diese Unterscheidung ist wichtig, und sie wird von Anbietern gern in beide Richtungen verdreht.
| Dokumentart der DGUV | Verbindlichkeit |
|---|---|
| DGUV Vorschrift z. B. DGUV Vorschrift 1 | Autonomes Recht der Unfallversicherungsträger. Für Mitgliedsbetriebe unmittelbar verbindlich. |
| DGUV Regel | Konkretisiert Vorschriften. Nicht unmittelbar verbindlich, aber mit hoher Vermutungswirkung. |
| DGUV Information z. B. 205-023 | Empfehlung und Hilfestellung. Nicht unmittelbar verbindlich. |
Warum sie trotzdem zählt: Sie ist der anerkannte Stand der Technik für diese Ausbildung. Wenn eine Aufsichtsbehörde, die Berufsgenossenschaft oder nach einem Schadensfall ein Gericht bewertet, ob Ihre Brandschutzhelfer ordentlich ausgebildet waren, wird genau dieses Dokument als Maßstab herangezogen. Sie dürfen davon abweichen, müssen dann aber belegen, dass Ihr Weg gleichwertig ist. In der Praxis gelingt das selten.
Was in der DGUV Information 205-023 geregelt wird
Das Dokument behandelt vier Bereiche. Die vollständige Themenliste der Ausbildung finden Sie auf einer eigenen Seite, hier geht es um die Struktur des Regelwerks selbst.
| Bereich | Was geregelt wird |
|---|---|
| Aufgaben | Was ein Brandschutzhelfer im Betrieb übernimmt: Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung bei der Räumung, Mitwirkung im vorbeugenden Brandschutz. |
| Anzahl und Auswahl | Verweis auf die ASR A2.2 und die Gefährdungsbeurteilung. Kriterien für die Auswahl geeigneter Personen. |
| Ausbildungsinhalte | Theoretische Themenblöcke und der verpflichtende praktische Teil mit Feuerlöscheinrichtungen. |
| Anforderungen an Ausbilder | Fachliche Qualifikation, praktische Erfahrung und didaktische Eignung der Personen, die schulen dürfen. |
Was Sie aus der 205-023 konkret ableiten müssen
Fünf Punkte. Wenn die abgehakt sind, halten Sie einer Begehung stand.
- Anzahl festlegen und begründen. Über die Gefährdungsbeurteilung, mindestens 5 % nach ASR A2.2. Zum Nachrechnen gibt es einen Rechner auf der Seite Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
- Geeignete Personen auswählen und schriftlich benennen. Die Ausbildung allein erfüllt die Pflicht nicht, die Benennung gehört dazu.
- Vollständig ausbilden lassen, inklusive praktischer Löschübung. Prüfen Sie beim Anbieter, ob der Praxisteil enthalten ist und nicht als Zusatzmodul verkauft wird.
- In den eigenen Zuständigkeitsbereich einweisen. Diesen Schritt kann kein externer Anbieter für Sie erledigen: Wo hängen Ihre Löscher, wo liegen Ihre Fluchtwege, was steht in Ihrer Brandschutzordnung.
- Dokumentieren und aktuell halten. Zertifikate, Teilnehmerlisten, Benennungen und das Datum der Löschübung aufbewahren, regelmäßig auffrischen.
205-023 und die anderen DGUV-Nummern
Im Brandschutz kursieren mehrere ähnliche Nummern. Diese Übersicht verhindert, dass Sie das falsche Dokument in die Hand nehmen.
| Nummer | Thema |
|---|---|
| DGUV Information 205-023 | Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung. Das hier behandelte Dokument. |
| DGUV Information 205-003 | Aufgaben, Qualifikation und Bestellung des Brandschutzbeauftragten. Eine deutlich umfangreichere Funktion. |
| DGUV Information 205-033 | Alarmierung und Evakuierung. Grundlage für die Ausbildung von Evakuierungs- und Räumungshelfern. |
| DGUV Vorschrift 1 | Grundsätze der Prävention. Regelt unter anderem die allgemeine Unterweisungspflicht. |
| ASR A2.2 | Keine DGUV-Schrift, sondern Technische Regel für Arbeitsstätten. Quelle der 5-%-Regel. |
Häufige Fragen zur DGUV Information 205-023
Was ist die DGUV Information 205-023?
Ist die DGUV Information 205-023 ein Gesetz?
Was ist der Unterschied zwischen DGUV 205-023 und ASR A2.2?
Ist BGI/GUV-I 5182 dasselbe Dokument?
Wo bekomme ich die DGUV Information 205-023?
Schreibt die 205-023 eine praktische Löschübung vor?
Welches Intervall für die Auffrischung nennt die 205-023?
Wer darf nach DGUV 205-023 ausbilden?
Ausbildung exakt nach DGUV 205-023
Theorie und verpflichtende Löschübung, qualifizierte Ausbilder, vollständige Dokumentation und automatische Erinnerung an die Auffrischung. Sie müssen sich mit dem Regelwerk nicht weiter beschäftigen, das ist unser Job.
Brandschutz K&K · Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2