Fortbildung für Erste-Hilfe-Ausbilder
Damit Ihre Lehrberechtigung bestehen bleibt
Wer selbst Erste-Hilfe-Kurse gibt, muss sich in festen Abständen fortbilden – sonst ruht die Lehrberechtigung. Auf dieser Seite geht es ausschließlich um diese Fortbildung für Ausbilder, nicht um die Auffrischung für Kursteilnehmer.
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Sind Sie hier richtig?
Der Begriff „Erste-Hilfe-Fortbildung“ meint zwei völlig verschiedene Dinge. Die meisten, die danach suchen, brauchen die zweite Variante.
| Fortbildung für Ausbilder | Auffrischung für Teilnehmer | |
|---|---|---|
| Für wen | Wer selbst Erste-Hilfe-Kurse gibt und eine Lehrberechtigung hat | Wer als betrieblicher Ersthelfer benannt ist |
| Zweck | Lehrberechtigung aufrechterhalten | Ersthelfer-Status aufrechterhalten |
| Intervall | nach den Vorgaben der ermächtigenden Stelle | alle 2 Jahre |
| Diese Seite | ✔ Sie sind hier richtig | → Erste-Hilfe-Auffrischung |
Faustregel: Wenn Sie vor der Gruppe stehen, sind Sie hier richtig. Wenn Sie in der Gruppe sitzen, brauchen Sie die Auffrischung.
Intervall und Umfang
Erste-Hilfe-Ausbilder sind über eine ermächtigte Ausbildungsstelle tätig. Diese Stelle ist gegenüber den Unfallversicherungsträgern dafür verantwortlich, dass ihre Ausbilder fachlich und didaktisch auf Stand bleiben – und legt dafür feste Fortbildungsintervalle fest.
Welches Intervall und welcher Umfang für Sie konkret gelten, richtet sich nach der Stelle, über die Ihre Lehrberechtigung läuft. Fragen Sie uns danach – wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall gilt, und ob Ihre Berechtigung noch aktuell ist.
Inhaltlich geht es in der Fortbildung um zwei Dinge: um den fachlichen Stand und um die Vermittlung. Der fachliche Teil greift auf, was sich seit der letzten Fortbildung geändert hat – Leitlinien zur Wiederbelebung, Empfehlungen zur Erstversorgung, Anpassungen im vorgegebenen Kursinhalt. Der didaktische Teil dreht sich darum, wie Sie das im Kurs vermitteln: Umgang mit schwierigen Gruppen, Zeitmanagement über neun Unterrichtseinheiten, Aufbau der praktischen Übungen, Fehlerbilder beim Üben erkennen und korrigieren.
Was die Fortbildung kostet
Zwei Sätze, die regelmäßig verwechselt werden. Der Unterschied ist nicht die Länge des Kurses, sondern wer davor steht.
Fortbildung für Lehrkräfte und Ausbilder
Für alle mit Lehrberechtigung, die selbst Erste-Hilfe-Kurse geben.
- Fachlicher Stand und Didaktik
- Hält Ihre Lehrberechtigung aufrecht
- Termine auf Anfrage
Auffrischung für Teilnehmer
Für betriebliche Ersthelfer, die alle zwei Jahre auffrischen müssen.
- 9 Unterrichtseinheiten, ein Tag
- Feste Termine, online buchbar
- Erstattung durch die BG möglich
Der Preisunterschied erklärt sich über die Gruppengröße und den Aufwand: Eine Ausbilder-Fortbildung läuft in kleiner Runde, oft mit Lehrproben und individueller Rückmeldung. Eine Teilnehmer-Auffrischung ist ein regulärer Kurstag mit bis zu zwanzig Personen.
Was passiert, wenn Sie die Fortbildung versäumen
Die Lehrberechtigung ist kein Titel, den Sie einmal erwerben und dann behalten. Sie ist an die laufende Fortbildung gebunden. Läuft die Frist ab, dürfen Sie keine Erste-Hilfe-Kurse mehr durchführen, die als Nachweis anerkannt werden sollen.
Praktisch heißt das: Kurse, die Sie in dieser Zeit geben, sind für Ihre Teilnehmer wertlos. Die Bescheinigungen werden von Berufsgenossenschaften und Behörden nicht anerkannt – und das fällt oft erst auf, wenn ein Teilnehmer den Nachweis irgendwo einreicht. Für Ausbilder, die hauptberuflich schulen, ist das ein echtes Haftungsthema.
Deshalb: Legen Sie die Fortbildung früh genug, nicht auf den letzten möglichen Termin. Und wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Berechtigung noch läuft, klären Sie das lieber jetzt als nach dem nächsten Kurs.
Was Ausbilder uns fragen
Ich habe meinen Ausbilderschein woanders gemacht. Kann ich trotzdem zu Ihnen?
Ich weiß nicht mehr, wann meine letzte Fortbildung war.
Zählt eine Fortbildung bei einer anderen Organisation?
Gibt es feste Termine?
Ich will erst Ausbilder werden. Wo geht das los?
Fortbildungstermin anfragen
Damit wir Ihnen gleich Konkretes sagen können, nennen Sie uns bitte: über welche Stelle Ihre Lehrberechtigung läuft, wann Ihre letzte Fortbildung war und bis wann die Frist läuft. Wenn Sie das selbst nicht sicher wissen, schreiben Sie es einfach so – dann klären wir es gemeinsam.
Schreiben Sie uns – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Vielen Dank!
Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Berechtigung prüfen lassen
Sagen Sie uns, wann Ihre letzte Fortbildung war – wir sagen Ihnen, wie lange Sie noch Zeit haben.
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