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Brandschutzbeauftragter Fortbildung: 16 UE & Termine | K&K
16 UE in 3 Jahren · DGUV 205-003

Fortbildung für Brandschutz­beauftragte
16 Unterrichtseinheiten, alle drei Jahre

Das Zertifikat ist unbefristet – die Qualifikation nicht. Wer als Brandschutzbeauftragter bestellt ist, muss innerhalb von drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung nachweisen. Wir führen sie in Berlin durch, auch für Zertifikate von anderen Anbietern.

  • 449 € pro Person Inklusive Unterlagen und Teilnahmenachweis. Der Preis steht hier, Sie müssen nicht anfragen.
  • Auch für fremde Zertifikate Egal, wo Sie die Erstausbildung gemacht haben – die Auffrischung können Sie bei uns absolvieren.
  • Wir erinnern an die nächste Frist Drei Jahre sind lang genug, um sie zu vergessen. Wir melden uns rechtzeitig, bevor der Nachweis reißt.
Fortbildung für Brandschutzbeauftragte in Berlin
Termine

Fortbildungstermine in Berlin

Novaura Berlin, Prenzlauer Berg 8. 449 € pro Person inkl. MwSt., Unterlagen und Teilnahmenachweis.

Ihre Sicherheit aus einer Hand: Die Brandschutz K&K GbR und die Novaura-Care GmbH gehören zusammen. Während wir Sie beraten, übernimmt die Novaura-Care GmbH als unser eigener Schulungsbetrieb die Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und Durchführung der Kurse.
Alle Monate
Brandschutzbeauftragter-FortbildungVerfügbar

Brandschutzbeauftragter-Fortbildung (Hybrid 16 UE)

DatumMittwoch, 24. Februar 2027
Uhrzeit08:00 Uhr – 16:00 Uhr
OrtNovaura Berlin, Prenzlauer Berg 8, 10405 Berlin
449,00 € / P.pro Person · inkl. MwSt.
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Brandschutzbeauftragter-FortbildungVerfügbar

Brandschutzbeauftragter-Fortbildung (Hybrid 16 UE)

DatumMittwoch, 21. April 2027
Uhrzeit08:30 Uhr – 16:00 Uhr
OrtNovaura Berlin, Prenzlauer Berg 8, 10405 Berlin
449,00 € / P.pro Person · inkl. MwSt.
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Brandschutzbeauftragter-FortbildungVerfügbar

Brandschutzbeauftragter-Fortbildung (Hybrid 16 UE)

DatumMittwoch, 08. September 2027
Uhrzeit08:30 Uhr – 16:00 Uhr
OrtNovaura Berlin, Prenzlauer Berg 8, 10405 Berlin
449,00 € / P.pro Person · inkl. MwSt.
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Kein Termin passend? Wunschtermin anfragen. Ab fünf Personen führen wir die Fortbildung auch inhouse durch.

Grundlage

Warum die Auffrischung vorgeschrieben ist

Drei Regelwerke verlangen die regelmäßige Fortbildung: die DGUV Information 205-003, die vfdb-Richtlinie 12-09/01 und die VdS-Richtlinie 3111. Einheitlich ist der Umfang: mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren.

Der Grund ist praktisch, nicht bürokratisch. In drei Jahren ändern sich Landesbauordnungen, technische Regeln und Normen, dazu kommt neue Rechtsprechung zu Organisationsverschulden und Haftung. Ein Brandschutzbeauftragter, der mit dem Stand von 2023 arbeitet, gibt der Geschäftsführung veraltete Empfehlungen – und genau das fällt im Zweifelsfall auf ihn und den Betrieb zurück.

Wichtig: Das Grundzertifikat verfällt nicht. Was verfällt, ist die Aktualität der Qualifikation. Bei einer Begehung oder im Schadensfall wird nach dem Fortbildungsnachweis gefragt, nicht nach dem Ausstellungsdatum des Zertifikats.

Fristen

Wann Ihre Frist läuft

Der Dreijahreszeitraum beginnt mit dem Datum der Erstausbildung beziehungsweise der letzten anerkannten Fortbildung.

Letzte Ausbildung oder FortbildungNachweis fällig bisWas Sie tun sollten
2023bereits überschrittenschnellstmöglich nachholen
20242027Termin jetzt einplanen
20252028im Blick behalten
20262029nichts zu tun

Sie können die 16 Unterrichtseinheiten auch aufteilen – etwa zweimal acht in drei Jahren. Entscheidend ist die Summe im Zeitraum und der Nachweis.

Was passiert, wenn die Frist reißt? Es gibt kein Bußgeld und keine automatische Sperre. Praktisch entsteht das Problem an drei Stellen: Bei einer Begehung durch Behörde oder Berufsgenossenschaft fehlt der Nachweis. Der Versicherer kann die Bestellung als nicht mehr wirksam ansehen, wenn sie eine vertragliche Obliegenheit war. Und im Schadensfall ist eine veraltete Qualifikation ein Angriffspunkt bei der Frage nach dem Organisationsverschulden.

Praktisch heißt das: Nachholen geht immer, aber es sollte nicht auffallen, während es fehlt.

Inhalte

Was in der Fortbildung behandelt wird

Kein zweiter Grundkurs. Die Fortbildung setzt das Wissen aus der Erstausbildung voraus und aktualisiert es.

  • Rechtsupdate Änderungen in Bauordnungen und Sonderbauvorschriften, aktuelle Rechtsprechung zu Haftung und Organisationsverschulden.
  • Neue und geänderte Normen Was sich bei DIN 14096, DIN ISO 23601 und den technischen Regeln bewegt hat – und was das für Ihre vorhandenen Unterlagen bedeutet.
  • Technische Entwicklungen Anlagentechnik, Löschmittel und Prüfvorgaben – aktuell etwa der Umstieg auf fluorfreie Löschmittel und was er für Bestand und Beschaffung heißt.
  • Fälle aus der Praxis Der wertvollste Teil: Was in anderen Betrieben schiefgegangen ist, welche Mängel Behörden gerade beanstanden, was bei Begehungen zuerst geprüft wird.
  • Ihre eigenen Fälle Bringen Sie mit, woran Sie im Betrieb hängen. Die Runde ist klein genug, dass das funktioniert – und meist der Grund, warum Teilnehmer wiederkommen.
Nachweis

Was auf die 16 Unterrichtseinheiten angerechnet wird

Angerechnet werden Veranstaltungen mit fachlichem Bezug zum Brandschutz, für die ein Teilnahmenachweis mit Umfang und Themen vorliegt: Fortbildungsseminare wie dieses, Fachtagungen, Herstellerschulungen zu Brandschutztechnik und einschlägige Fachkongresse.

Nicht angerechnet wird, was keinen Nachweis hat oder keinen Brandschutzbezug: gelesene Fachzeitschriften, interne Besprechungen, allgemeine Arbeitsschutzunterweisungen. Auch die eigene Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter zählt nicht – so verständlich das Argument wäre.

Praktischer Tipp: Legen Sie alle Nachweise in einem Ordner ab, digital genügt. Bei einer Begehung will niemand hören, dass die Fortbildung gemacht wurde – er will den Nachweis sehen. Wenn Sie die Fortbildung bei uns machen, haben Sie ihn automatisch und wir erinnern Sie an die nächste Frist.

Häufige Fragen

Fragen zur Fortbildung

Wie oft muss ein Brandschutzbeauftragter zur Fortbildung?
Mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren. Ob Sie das in einem Block machen oder aufteilen, ist Ihnen überlassen – entscheidend ist die Summe im Zeitraum.
Verfällt mein Zertifikat, wenn ich die Frist versäume?
Nein, das Grundzertifikat bleibt bestehen. Was fehlt, ist der Nachweis der Aktualität – und genau der wird bei Begehungen und im Schadensfall verlangt. Nachholen ist jederzeit möglich.
Ich habe die Erstausbildung bei einem anderen Anbieter gemacht. Geht das?
Ja, ohne Einschränkung. Die Fortbildung ist nicht an den Anbieter der Erstausbildung gebunden. Bringen Sie Ihr Zertifikat mit, dann können wir die Frist gemeinsam einordnen.
Was kostet die Fortbildung?
449 € brutto pro Person, inklusive Unterlagen und Teilnahmenachweis. Umgelegt auf drei Jahre sind das rund 150 € pro Jahr. Alle Preise im Überblick.
Können wir die Fortbildung inhouse machen?
Ab etwa fünf Personen ja. Der Vorteil: Wir können die Fälle aus Ihrem Betrieb durchgehen statt allgemeine Beispiele. Nennen Sie uns im Anfrageformular Standort und Teilnehmerzahl.
Gilt die Fortbildung auch für Sicherheitsbeauftragte oder Brandschutzhelfer?
Nein, das sind eigene Qualifikationen mit eigenen Intervallen. Brandschutzhelfer-Auffrischung läuft etwa alle drei bis fünf Jahre, aber mit einem ganz anderen Umfang. Diese Fortbildung hier ist für bestellte Brandschutzbeauftragte.

Fortbildungstermin sichern

Nennen Sie uns das Datum Ihrer letzten Ausbildung – wir sagen Ihnen, bis wann der Nachweis fällig ist.

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Schreiben Sie uns – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

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Unverbindlich Auch für fremde Zertifikate Fristerinnerung inklusive
Nächster Schritt

Frist im Blick behalten,
statt sie zu reparieren

Buchen Sie den Termin, der in Ihre Frist passt – oder sagen Sie uns Ihr Ausbildungsdatum, dann rechnen wir es aus.

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