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DGUV Information 205-023 einfach erklärt | Brandschutz K&K
Regelwerk · Einordnung · Praxis

DGUV Information 205-023 einfach erklärt

Das Dokument, das festlegt, wie eine Brandschutzhelfer-Ausbildung aussehen muss.

Die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung" ist selbst kein Gesetz. Sie konkretisiert, was Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2 nur allgemein fordern. Praktisch ist sie der Maßstab, an dem Ihre Schulung im Zweifel gemessen wird.

Steckbrief

Das Dokument auf einen Blick

Wer nach „DGUV 205-023", „DGUV I 205-023" oder „BGI/GUV-I 5182" sucht, meint dasselbe Dokument. Die alte Bezeichnung BGI/GUV-I 5182 wurde 2014 durch die heutige Nummerierung ersetzt.

Voller Titel DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung"
Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Frühere Bezeichnung BGI/GUV-I 5182, noch häufig in älteren Unterlagen zu finden
Art des Dokuments DGUV Information, also eine Empfehlung und Auslegungshilfe. Keine Unfallverhütungsvorschrift und kein Gesetz.
Regelt im Kern Aufgaben des Brandschutzhelfers, Anforderungen an die Ausbildung, Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis, Anforderungen an die Ausbilder
Bezug Kostenlos als PDF bei der DGUV erhältlich
Rechtliche Einordnung

Wie die 205-023 mit Gesetz und ASR zusammenhängt

Der Brandschutzhelfer steht auf vier Ebenen, die aufeinander aufbauen. Erst zusammen ergeben sie die vollständige Pflicht.

Ebene 1 · Gesetz

§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Sagt nicht, wie viele und wie ausgebildet.

Ebene 2 · Verordnung

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Fordert Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Konkretisiert das Gesetz, bleibt aber ebenfalls allgemein.

Ebene 3 · Technische Regel

ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände"

Nennt die Anzahl: als Richtwert 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Wer die ASR einhält, kann von der Erfüllung der ArbStättV ausgehen (Vermutungswirkung).

Ebene 4 · Auslegungshilfe

DGUV Information 205-023

Nennt die Qualität: welche Themen vermittelt werden, dass eine praktische Löschübung dazugehört und welche Qualifikation die Ausbilder brauchen.

Die Kurzformel Die ASR A2.2 sagt Ihnen, wie viele Brandschutzhelfer Sie brauchen. Die DGUV Information 205-023 sagt Ihnen, wie diese ausgebildet werden. Beide zusammen erfüllen § 10 ArbSchG.
Sie suchen den Gesamtüberblick?

Pflicht, Aufgaben, Ausbildung und alle Kursformate auf einer Seite.

Zur Brandschutzhelfer-Ausbildung
Der Punkt, der oft falsch verstanden wird

Ist die DGUV Information 205-023 verbindlich?

Formal nein. Praktisch ja. Diese Unterscheidung ist wichtig, und sie wird von Anbietern gern in beide Richtungen verdreht.

Dokumentart der DGUV Verbindlichkeit
DGUV Vorschrift
z. B. DGUV Vorschrift 1
Autonomes Recht der Unfallversicherungsträger. Für Mitgliedsbetriebe unmittelbar verbindlich.
DGUV RegelKonkretisiert Vorschriften. Nicht unmittelbar verbindlich, aber mit hoher Vermutungswirkung.
DGUV Information
z. B. 205-023
Empfehlung und Hilfestellung. Nicht unmittelbar verbindlich.

Warum sie trotzdem zählt: Sie ist der anerkannte Stand der Technik für diese Ausbildung. Wenn eine Aufsichtsbehörde, die Berufsgenossenschaft oder nach einem Schadensfall ein Gericht bewertet, ob Ihre Brandschutzhelfer ordentlich ausgebildet waren, wird genau dieses Dokument als Maßstab herangezogen. Sie dürfen davon abweichen, müssen dann aber belegen, dass Ihr Weg gleichwertig ist. In der Praxis gelingt das selten.

Konkrete Folge: Online-Kurse ohne Praxisteil Die 205-023 verlangt eine praktische Löschübung mit Feuerlöscheinrichtungen. Ein Anbieter, der ein reines Online-Zertifikat ausstellt, kann formal behaupten, die DGUV Information sei ja nicht bindend. Bei einer Begehung oder im Schadensfall trägt dieses Argument nicht. Sie zahlen den Kurs dann zweimal.
Aufbau

Was in der DGUV Information 205-023 geregelt wird

Das Dokument behandelt vier Bereiche. Die vollständige Themenliste der Ausbildung finden Sie auf einer eigenen Seite, hier geht es um die Struktur des Regelwerks selbst.

Bereich Was geregelt wird
AufgabenWas ein Brandschutzhelfer im Betrieb übernimmt: Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung bei der Räumung, Mitwirkung im vorbeugenden Brandschutz.
Anzahl und AuswahlVerweis auf die ASR A2.2 und die Gefährdungsbeurteilung. Kriterien für die Auswahl geeigneter Personen.
AusbildungsinhalteTheoretische Themenblöcke und der verpflichtende praktische Teil mit Feuerlöscheinrichtungen.
Anforderungen an AusbilderFachliche Qualifikation, praktische Erfahrung und didaktische Eignung der Personen, die schulen dürfen.
Die vollständige Themenliste Welche Lernziele, Theorieblöcke und Praxisinhalte die 205-023 im Detail vorsieht und wie wir das umsetzen, steht auf der Seite zu den Inhalten der Brandschutzhelfer-Ausbildung. Damit können Sie jedes Angebot am Markt Punkt für Punkt prüfen.
Zur Wiederholung Ein festes Auffrischungsintervall schreibt die 205-023 nicht vor, sie empfiehlt eine regelmäßige Wiederholung. Was das praktisch bedeutet, steht auf der Seite zur Brandschutzhelfer-Auffrischung.
Für Arbeitgeber

Was Sie aus der 205-023 konkret ableiten müssen

Fünf Punkte. Wenn die abgehakt sind, halten Sie einer Begehung stand.

  • Anzahl festlegen und begründen. Über die Gefährdungsbeurteilung, mindestens 5 % nach ASR A2.2. Zum Nachrechnen gibt es einen Rechner auf der Seite Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
  • Geeignete Personen auswählen und schriftlich benennen. Die Ausbildung allein erfüllt die Pflicht nicht, die Benennung gehört dazu.
  • Vollständig ausbilden lassen, inklusive praktischer Löschübung. Prüfen Sie beim Anbieter, ob der Praxisteil enthalten ist und nicht als Zusatzmodul verkauft wird.
  • In den eigenen Zuständigkeitsbereich einweisen. Diesen Schritt kann kein externer Anbieter für Sie erledigen: Wo hängen Ihre Löscher, wo liegen Ihre Fluchtwege, was steht in Ihrer Brandschutzordnung.
  • Dokumentieren und aktuell halten. Zertifikate, Teilnehmerlisten, Benennungen und das Datum der Löschübung aufbewahren, regelmäßig auffrischen.
Vier von fünf Punkten übernehmen wir für Sie Wir beraten Sie zur Anzahl, bilden zertifiziert nach DGUV 205-023 aus, liefern die komplette Dokumentation und erinnern Sie automatisch an die nächste Auffrischung. Bei Ihnen bleibt nur die Benennung, weil die naturgemäß vom Arbeitgeber kommen muss.
Häufig verwechselt

205-023 und die anderen DGUV-Nummern

Im Brandschutz kursieren mehrere ähnliche Nummern. Diese Übersicht verhindert, dass Sie das falsche Dokument in die Hand nehmen.

Nummer Thema
DGUV Information 205-023Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung. Das hier behandelte Dokument.
DGUV Information 205-003Aufgaben, Qualifikation und Bestellung des Brandschutzbeauftragten. Eine deutlich umfangreichere Funktion.
DGUV Information 205-033Alarmierung und Evakuierung. Grundlage für die Ausbildung von Evakuierungs- und Räumungshelfern.
DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention. Regelt unter anderem die allgemeine Unterweisungspflicht.
ASR A2.2Keine DGUV-Schrift, sondern Technische Regel für Arbeitsstätten. Quelle der 5-%-Regel.
Verwechslungsgefahr bei 205-003 und 205-023 Die beiden Nummern unterscheiden sich um eine Ziffer, die Funktionen dahinter aber erheblich. Der Brandschutzhelfer wird in wenigen Stunden ausgebildet, der Brandschutzbeauftragte in mehreren Tagen. Wer welche Rolle braucht, klären wir im Beratungsgespräch.
Fragen

Häufige Fragen zur DGUV Information 205-023

Was ist die DGUV Information 205-023?
Eine Schrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Titel „Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung". Sie legt fest, welche Aufgaben ein Brandschutzhelfer hat, welche Inhalte die Ausbildung umfassen muss und welche Qualifikation die Ausbilder brauchen.
Ist die DGUV Information 205-023 ein Gesetz?
Nein. DGUV Informationen sind Empfehlungen und Auslegungshilfen, keine Rechtsvorschriften. Sie gelten aber als anerkannter Stand der Technik und werden von Aufsichtsbehörden, Berufsgenossenschaften und Gerichten als Maßstab herangezogen. Wer davon abweicht, muss die Gleichwertigkeit belegen können.
Was ist der Unterschied zwischen DGUV 205-023 und ASR A2.2?
Die ASR A2.2 regelt die Anzahl der Brandschutzhelfer, als Richtwert 5 % der Beschäftigten. Die DGUV Information 205-023 regelt die Ausbildung, also welche Inhalte vermittelt werden und dass eine praktische Löschübung dazugehört.
Ist BGI/GUV-I 5182 dasselbe Dokument?
Ja. BGI/GUV-I 5182 ist die frühere Bezeichnung. Seit der Neuordnung des DGUV-Vorschriften- und Regelwerks 2014 heißt das Dokument DGUV Information 205-023. Inhaltlich beziehen sich beide Bezeichnungen auf dieselbe Schrift.
Wo bekomme ich die DGUV Information 205-023?
Kostenlos als PDF im Publikationsportal der DGUV. Den direkten Download finden Sie hier. Sie müssen sich dafür nicht registrieren.
Schreibt die 205-023 eine praktische Löschübung vor?
Ja. Der praktische Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen ist ausdrücklich Bestandteil der Ausbildung. Reine Theorieschulungen ohne Praxisteil entsprechen der DGUV Information nicht.
Welches Intervall für die Auffrischung nennt die 205-023?
Ein festes Intervall schreibt sie nicht vor, sie empfiehlt eine regelmäßige Wiederholung. In der Praxis hat sich ein Rahmen von 3 bis 5 Jahren etabliert, wir empfehlen konsequent 3 Jahre. Ausführlich auf der Seite zur Brandschutzhelfer-Auffrischung.
Wer darf nach DGUV 205-023 ausbilden?
Personen mit entsprechender fachlicher Qualifikation im Brandschutz, praktischer Erfahrung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und didaktischer Eignung. Typischerweise sind das Brandschutzbeauftragte, Brandschutzfachkräfte oder Ausbilder mit feuerwehrtechnischer Qualifikation.
Nächster Schritt

Ausbildung exakt nach DGUV 205-023

Theorie und verpflichtende Löschübung, qualifizierte Ausbilder, vollständige Dokumentation und automatische Erinnerung an die Auffrischung. Sie müssen sich mit dem Regelwerk nicht weiter beschäftigen, das ist unser Job.

Brandschutz K&K · Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2