Brandschutzunterweisung
für Ihre Beschäftigten
Jeder Beschäftigte muss im Brandschutz unterwiesen werden: vor dem ersten Arbeitstag und danach mindestens einmal im Jahr. Wir übernehmen das bei Ihnen vor Ort, abgestimmt auf Ihr Gebäude, Ihre Fluchtwege und Ihre Feuerlöscher.
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- Für wen
- alle Beschäftigten
- Wie oft
- vor Arbeitsbeginn, dann mindestens jährlich
- Wo
- vor Ort in Berlin & Brandenburg
- Preis
- auf Anfrage, nach Gruppengröße
Wer muss unterwiesen werden – und wie oft?
Alle, die bei Ihnen arbeiten. Auch Teilzeitkräfte, Minijobber, Aushilfen und Auszubildende.
Grundlage ist § 12 Arbeitsschutzgesetz. Die ASR A2.2 und § 4 DGUV Vorschrift 1 legen fest, wann die Unterweisung fällig ist. Bei Leiharbeit unterweist der Betrieb, in dem gearbeitet wird (§ 12 Abs. 2 ArbSchG).
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Vor dem ersten Arbeitstag Die Erstunterweisung kommt, bevor jemand anfängt – nicht nach der Probezeit.
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Bei neuer Tätigkeit oder neuem Arbeitsplatz Wer in eine andere Abteilung, ein anderes Gebäude oder an neue Maschinen wechselt, wird erneut unterwiesen.
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Danach mindestens einmal im Jahr Die Wiederholung hält das Wissen frisch, auch wenn sich im Betrieb nichts geändert hat.
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Nach einem Anlass Ein Brand oder Beinahe-Brand, ein Umbau, geänderte Fluchtwege oder neue brennbare Stoffe im Lager.
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Jugendliche unter 18: halbjährlich Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt der kürzere Abstand aus § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz.
Was gehört zur Brandschutzunterweisung?
Zwei Dinge verlangt § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung: Brände verhüten und im Brandfall richtig handeln.
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Brandgefahren an Ihren Arbeitsplätzen Defekte Kabel, Mehrfachsteckdosen, Akkus beim Laden, Lagerung brennbarer Stoffe, Heißarbeiten.
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Brände verhüten Brandschutztüren nicht festkeilen, Fluchtwege nicht zustellen, Rauchverbote einhalten, Mängel melden.
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Alarmieren Notruf 112, Handfeuermelder, interne Meldewege und wer im Haus zuerst informiert wird.
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Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplatz Erklärt am Flucht- und Rettungsplan Ihres Gebäudes, nicht an einem Musterplan.
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Feuerlöscher Wo sie hängen, welcher Löscher für welchen Brand taugt und wie man ihn auslöst.
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Besonderheiten Ihres Betriebs Was Ihre Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz festhält, etwa Gefahrstoffe, Küche, Werkstatt oder Publikumsverkehr.
So unterweisen wir in Ihrem Betrieb
Wir kommen zu Ihnen. Ihre Beschäftigten lernen den Brandschutz dort, wo sie jeden Tag arbeiten.
In Ihren Räumen
Wir gehen Fluchtwege, Melder und Löscherstandorte im eigenen Gebäude durch. Das bleibt besser hängen als jede Folie.
Eine oder mehrere Gruppen
Bei Schichtbetrieb oder vielen Beschäftigten teilen wir auf, damit der Betrieb weiterläuft.
Mit Löschübung
Wer selbst einmal einen Feuerlöscher ausgelöst hat, zögert im Ernstfall weniger. Die Übung lässt sich als Feuerlöschtraining anschließen.
Wer darf eine Brandschutzunterweisung durchführen?
Verantwortlich bleibt immer der Arbeitgeber. Durchführen darf er sie selbst oder durch geeignete Personen.
Eine bestimmte Ausbildung schreibt das Gesetz nicht vor. Wer unterweist, muss sich aber im Brandschutz und im Betrieb auskennen und Rückfragen beantworten können. Überträgt der Arbeitgeber die Aufgabe, geschieht das schriftlich (§ 13 Abs. 2 ArbSchG).
In der Praxis übernehmen das Vorgesetzte, der Brandschutzbeauftragte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Dienstleister wie wir.
Unterweisung oder Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Beides ist Pflicht, aber für verschiedene Leute und in verschiedenem Umfang.
Brandschutzunterweisung
Für alle Beschäftigten. Sie erfahren, wie sie Brände verhindern und sich im Brandfall richtig verhalten.
- Vor Arbeitsbeginn, dann mindestens jährlich
- Grundlage: § 12 ArbSchG, ASR A2.2
- Löschübung möglich, aber kein Muss
Brandschutzhelfer
Für einen Teil der Belegschaft, in der Regel fünf Prozent. Sie löschen Entstehungsbrände und helfen bei der Räumung.
- Ausbildung mit Theorie und praktischer Löschübung
- Grundlage: ASR A2.2, DGUV Information 205-023
- Regelmäßig auffrischen, siehe Brandschutzhelfer-Auffrischung
Von der Anfrage bis zum Nachweis
Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Den Nachweis bekommen Sie von uns fertig für Ihre Unterlagen.
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Anfrage
Wie viele Beschäftigte, an welchem Standort, in welcher Branche und in welchem Zeitraum. Mehr brauchen wir für das Angebot nicht.
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Vorbereitung
Gibt es eine Brandschutzordnung und einen Flucht- und Rettungsplan, bauen wir die Unterweisung darauf auf. Fehlen sie, sagen wir es Ihnen.
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Unterweisung vor Ort
In Ihren Räumen, während der Arbeitszeit, mit Zeit für Fragen. Auf Wunsch mit anschließender Löschübung.
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Nachweis
Datum, Inhalte, Unterweiser und Unterschriften aller Teilnehmenden. Bewahren Sie ihn auf: Bei einer Kontrolle durch Berufsgenossenschaft oder Behörde und nach einem Schaden ist er Ihr Beleg.
Fragen zur Brandschutzunterweisung
Ist eine jährliche Brandschutzunterweisung Pflicht?
Wie oft muss man eine Brandschutzunterweisung machen?
Was gehört zur Brandschutzunterweisung?
Wer darf eine Brandschutzunterweisung machen?
Wie lange dauert eine Brandschutzunterweisung?
Was kostet eine Brandschutzunterweisung?
Kann die Brandschutzunterweisung online stattfinden?
Ersetzt die Brandschutzhelfer-Ausbildung die Unterweisung?
Unterweisung für Ihren Betrieb anfragen
Schreiben Sie uns die Zahl der Beschäftigten, den Standort und Ihren Wunschzeitraum. Sagen Sie auch, ob eine Löschübung dazukommen soll. Sie bekommen ein Angebot mit Terminvorschlag.
Brandschutzunterweisung anfragen
Schreiben Sie uns – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Vielen Dank!
Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Mehr Brandschutz im Betrieb
Brandschutzhelfer
Ausbildung der Beschäftigten, die im Ernstfall löschen und räumen.
Feuerlöschtraining
Den Feuerlöscher einmal selbst auslösen, bevor es ernst wird.
Brandschutzordnung
Die schriftliche Grundlage, auf der die Unterweisung aufbaut.
Evakuierungshelfer
Wer im Brandfall die Räumung lenkt und am Sammelplatz durchzählt.
Unterweisung für dieses Jahr erledigen
Wir kommen zu Ihnen, unterweisen Ihre Beschäftigten im eigenen Gebäude und liefern den Nachweis gleich mit.
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