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Berlin & Brandenburg · bei Ihnen im Betrieb

Brandschutz­unterweisung
für Ihre Beschäftigten

Jeder Beschäftigte muss im Brandschutz unterwiesen werden: vor dem ersten Arbeitstag und danach mindestens einmal im Jahr. Wir übernehmen das bei Ihnen vor Ort, abgestimmt auf Ihr Gebäude, Ihre Fluchtwege und Ihre Feuerlöscher.

★★★★★ 4,9 aus 107 Google-Bewertungen
Trainerin erklärt einer Gruppe Beschäftigter den Brandschutz, an der Wand hinter ihr hängt das Bild eines Feuerwehrfahrzeugs
Für wen
alle Beschäftigten
Wie oft
vor Arbeitsbeginn, dann mindestens jährlich
Wo
vor Ort in Berlin & Brandenburg
Preis
auf Anfrage, nach Gruppengröße
Die Pflicht

Wer muss unterwiesen werden – und wie oft?

Alle, die bei Ihnen arbeiten. Auch Teilzeitkräfte, Minijobber, Aushilfen und Auszubildende.

Grundlage ist § 12 Arbeitsschutzgesetz. Die ASR A2.2 und § 4 DGUV Vorschrift 1 legen fest, wann die Unterweisung fällig ist. Bei Leiharbeit unterweist der Betrieb, in dem gearbeitet wird (§ 12 Abs. 2 ArbSchG).

  • Vor dem ersten Arbeitstag Die Erstunterweisung kommt, bevor jemand anfängt – nicht nach der Probezeit.
  • Bei neuer Tätigkeit oder neuem Arbeitsplatz Wer in eine andere Abteilung, ein anderes Gebäude oder an neue Maschinen wechselt, wird erneut unterwiesen.
  • Danach mindestens einmal im Jahr Die Wiederholung hält das Wissen frisch, auch wenn sich im Betrieb nichts geändert hat.
  • Nach einem Anlass Ein Brand oder Beinahe-Brand, ein Umbau, geänderte Fluchtwege oder neue brennbare Stoffe im Lager.
  • Jugendliche unter 18: halbjährlich Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt der kürzere Abstand aus § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz.
Die Inhalte

Was gehört zur Brandschutz­unterweisung?

Zwei Dinge verlangt § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung: Brände verhüten und im Brandfall richtig handeln.

  • Brandgefahren an Ihren Arbeitsplätzen Defekte Kabel, Mehrfachsteckdosen, Akkus beim Laden, Lagerung brennbarer Stoffe, Heißarbeiten.
  • Brände verhüten Brandschutztüren nicht festkeilen, Fluchtwege nicht zustellen, Rauchverbote einhalten, Mängel melden.
  • Alarmieren Notruf 112, Handfeuermelder, interne Meldewege und wer im Haus zuerst informiert wird.
  • Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplatz Erklärt am Flucht- und Rettungsplan Ihres Gebäudes, nicht an einem Musterplan.
  • Feuerlöscher Wo sie hängen, welcher Löscher für welchen Brand taugt und wie man ihn auslöst.
  • Besonderheiten Ihres Betriebs Was Ihre Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz festhält, etwa Gefahrstoffe, Küche, Werkstatt oder Publikumsverkehr.
Unser Angebot

So unterweisen wir in Ihrem Betrieb

Wir kommen zu Ihnen. Ihre Beschäftigten lernen den Brandschutz dort, wo sie jeden Tag arbeiten.

Vor Ort

In Ihren Räumen

Wir gehen Fluchtwege, Melder und Löscherstandorte im eigenen Gebäude durch. Das bleibt besser hängen als jede Folie.

Passend zum Dienstplan

Eine oder mehrere Gruppen

Bei Schichtbetrieb oder vielen Beschäftigten teilen wir auf, damit der Betrieb weiterläuft.

Auf Wunsch

Mit Löschübung

Wer selbst einmal einen Feuerlöscher ausgelöst hat, zögert im Ernstfall weniger. Die Übung lässt sich als Feuerlöschtraining anschließen.

Zuständigkeit

Wer darf eine Brandschutz­unterweisung durchführen?

Verantwortlich bleibt immer der Arbeitgeber. Durchführen darf er sie selbst oder durch geeignete Personen.

Eine bestimmte Ausbildung schreibt das Gesetz nicht vor. Wer unterweist, muss sich aber im Brandschutz und im Betrieb auskennen und Rückfragen beantworten können. Überträgt der Arbeitgeber die Aufgabe, geschieht das schriftlich (§ 13 Abs. 2 ArbSchG).

In der Praxis übernehmen das Vorgesetzte, der Brandschutzbeauftragte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Dienstleister wie wir.

Nicht verwechseln

Unterweisung oder Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Beides ist Pflicht, aber für verschiedene Leute und in verschiedenem Umfang.

Diese Seite

Brandschutzunterweisung

Für alle Beschäftigten. Sie erfahren, wie sie Brände verhindern und sich im Brandfall richtig verhalten.

  • Vor Arbeitsbeginn, dann mindestens jährlich
  • Grundlage: § 12 ArbSchG, ASR A2.2
  • Löschübung möglich, aber kein Muss

Brandschutzhelfer

Für einen Teil der Belegschaft, in der Regel fünf Prozent. Sie löschen Entstehungsbrände und helfen bei der Räumung.

  • Ausbildung mit Theorie und praktischer Löschübung
  • Grundlage: ASR A2.2, DGUV Information 205-023
  • Regelmäßig auffrischen, siehe Brandschutzhelfer-Auffrischung
Ablauf

Von der Anfrage bis zum Nachweis

Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Den Nachweis bekommen Sie von uns fertig für Ihre Unterlagen.

  1. Anfrage

    Wie viele Beschäftigte, an welchem Standort, in welcher Branche und in welchem Zeitraum. Mehr brauchen wir für das Angebot nicht.

  2. Vorbereitung

    Gibt es eine Brandschutzordnung und einen Flucht- und Rettungsplan, bauen wir die Unterweisung darauf auf. Fehlen sie, sagen wir es Ihnen.

  3. Unterweisung vor Ort

    In Ihren Räumen, während der Arbeitszeit, mit Zeit für Fragen. Auf Wunsch mit anschließender Löschübung.

  4. Nachweis

    Datum, Inhalte, Unterweiser und Unterschriften aller Teilnehmenden. Bewahren Sie ihn auf: Bei einer Kontrolle durch Berufsgenossenschaft oder Behörde und nach einem Schaden ist er Ihr Beleg.

Häufige Fragen

Fragen zur Brandschutz­unterweisung

Ist eine jährliche Brandschutzunterweisung Pflicht?
Ja. Nach der Erstunterweisung muss sie mindestens einmal im Jahr wiederholt werden, so steht es in der ASR A2.2 und in § 4 DGUV Vorschrift 1. Das gilt für jede Betriebsgröße.
Wie oft muss man eine Brandschutzunterweisung machen?
Vor dem ersten Arbeitstag, bei einer neuen Tätigkeit, nach besonderen Anlässen und sonst mindestens jährlich. Jugendliche unter 18 Jahren werden mindestens halbjährlich unterwiesen.
Was gehört zur Brandschutzunterweisung?
Brandgefahren am Arbeitsplatz, Brandverhütung, Alarmierung, Verhalten im Brandfall, Fluchtwege und Sammelplatz sowie die Feuerlöscher im Gebäude. Dazu kommt, was Ihr Betrieb an Besonderheiten hat.
Wer darf eine Brandschutzunterweisung machen?
Der Arbeitgeber oder eine Person, die er damit beauftragt und die sich im Brandschutz auskennt. Das können Vorgesetzte, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Dienstleister sein.
Wie lange dauert eine Brandschutzunterweisung?
Das hängt von der Gruppengröße, dem Gebäude und davon ab, ob eine Löschübung dazukommt. Den Zeitbedarf nennen wir Ihnen zusammen mit dem Angebot.
Was kostet eine Brandschutzunterweisung?
Den Preis nennen wir auf Anfrage. Er richtet sich nach der Zahl der Teilnehmenden und Gruppen, der Anfahrt und danach, ob Sie eine Löschübung dazunehmen.
Kann die Brandschutzunterweisung online stattfinden?
Allgemeine Inhalte lassen sich digital vermitteln. Fluchtwege, Sammelplatz und die Standorte der Löscher gehören aber zum eigenen Gebäude, und für Rückfragen muss jemand erreichbar sein. Deshalb unterweisen wir vor Ort.
Ersetzt die Brandschutzhelfer-Ausbildung die Unterweisung?
Nein. Auch Brandschutzhelfer nehmen an der jährlichen Unterweisung teil. Umgekehrt macht die Unterweisung niemanden zum Brandschutzhelfer.

Unterweisung für Ihren Betrieb anfragen

Schreiben Sie uns die Zahl der Beschäftigten, den Standort und Ihren Wunschzeitraum. Sagen Sie auch, ob eine Löschübung dazukommen soll. Sie bekommen ein Angebot mit Terminvorschlag.

Brandschutzunterweisung anfragen

Schreiben Sie uns – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

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Nächster Schritt

Unterweisung für dieses Jahr erledigen

Wir kommen zu Ihnen, unterweisen Ihre Beschäftigten im eigenen Gebäude und liefern den Nachweis gleich mit.

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