Brandschutzbeauftragter werden
Welche Voraussetzungen wirklich zählen
Die formalen Hürden sind niedriger, als die meisten denken: eine abgeschlossene Berufsausbildung genügt in der Regel. Eine feuerwehrtechnische Vorbildung ist nicht nötig. Entscheidender als das Zeugnis ist etwas anderes – und darüber redet kaum ein Anbieter.
Was Sie mitbringen müssen
Die DGUV Information 205-003 und die vfdb-Richtlinie 12-09/01 beschreiben die Anforderungen an die Person – und sie sind bewusst offen gehalten.
- Abgeschlossene Berufsausbildung In der Regel die einzige harte Voraussetzung. Welcher Beruf, ist nicht vorgeschrieben.
- Kenntnis der betrieblichen Abläufe Wer weiß, wo im Betrieb was passiert, erkennt Gefahren schneller als jemand mit mehr Theorie und weniger Ortskenntnis.
- Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit Der weiche, aber in der Praxis entscheidende Punkt – siehe unten.
- Bestellung durch die Unternehmensleitung Nach dem Lehrgang ist man qualifiziert, aber noch nicht Brandschutzbeauftragter. Das wird man erst durch die schriftliche Bestellung. Mehr zur Bestellung.
- Nicht nötig: Feuerwehr- oder Studiumshintergrund Ein häufiger Irrtum. Feuerwehrerfahrung hilft beim Verständnis der Brandlehre, ist aber keine Bedingung. Ein Studium ebenfalls nicht.
- Nicht nötig: technische Vorkenntnisse Wir fangen bei den Grundlagen an. Technisches Grundverständnis macht die Woche leichter, ist aber keine Zugangshürde.
Wer im Betrieb dafür am besten passt
Aus der Praxis unserer Lehrgänge: Diese vier Gruppen kommen am häufigsten – und am besten damit klar.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die naheliegendste Wahl: Sie kennen die Systematik der Gefährdungsbeurteilung, sind ohnehin im Betrieb unterwegs und haben den Berichtsweg zur Leitung schon. Mehr zur FaSi.
Haustechnik und Facility-Management
Kennen jede Tür, jede Klappe und jeden Kellergang. Der große Vorteil: Sie sehen Mängel im Vorbeigehen, nicht erst bei der Begehung.
Meister und Produktionsleitung
Verstehen die Prozesse, in denen die Brandgefahr entsteht, und haben im Betrieb genug Gewicht, damit Empfehlungen ankommen.
QM- und Objektverantwortliche
Gewohnt, mit Normen, Fristen und Dokumentation zu arbeiten – und genau das ist ein großer Teil der Rolle.
Persönliche Eignung – worüber selten geredet wird
Die formalen Anforderungen erfüllt fast jeder. Ob jemand die Rolle ausfüllt, entscheidet sich an drei Eigenschaften, die in keinem Regelwerk stehen:
Unbequem sein können. Ein Brandschutzbeauftragter muss dem Chef sagen, dass die Brandschutztür im Lager seit Monaten mit einem Keil offensteht – und es aufschreiben, wenn sich nichts ändert. Wer Konflikte grundsätzlich meidet, wird in dieser Rolle unglücklich und nutzlos.
Dranbleiben. Die Rolle besteht zu einem großen Teil aus Nachhalten: Fristen, offene Mängel, Nachweise. Ein Zertifikat ohne Beharrlichkeit produziert einen Ordner, den nie jemand aufmacht.
Erklären können. Die jährliche Unterweisung, die Räumungsübung, das Gespräch mit dem Versicherer – überall muss die Person verständlich machen, warum etwas nötig ist. Fachwissen allein reicht dafür nicht.
Und die Voraussetzung, die nicht in der Person liegt: Zeit. Ohne freigestellte Stunden funktioniert die Rolle nicht – egal, wie geeignet die Person ist. Rechnen Sie mit 20 bis 60 Stunden im Jahr.
Wann wir vom eigenen Mitarbeiter abraten
Wir verkaufen den Lehrgang gern – aber nicht, wenn er absehbar ins Leere läuft. In diesen vier Fällen ist die externe Lösung die bessere:
- Die Person soll es „nebenbei“ machen und bekommt keine Stunden dafür. Dann entsteht ein Zertifikat, aber keine Brandschutzorganisation.
- Der Kandidat wechselt absehbar – Rente, Befristung, angekündigte Kündigung. 64 Unterrichtseinheiten für zwei Jahre Nutzen sind keine gute Investition.
- Es gibt nur eine Person und keine Vertretung. Fällt sie aus, ist die Funktion unbesetzt – und die Pflicht besteht weiter.
- Die Person kann Mängel nicht offen benennen, weil sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Person steht, die sie kritisieren müsste. Genau hier ist ein Externer strukturell im Vorteil.
Sechs Fragen vor der Auswahl
Wenn Sie alle sechs mit Ja beantworten, haben Sie die richtige Person.
- Bleibt die Person die nächsten Jahre im Betrieb? Sonst zahlen Sie den Lehrgang zweimal.
- Bekommt sie feste Stunden dafür? Am besten in der Bestellungsurkunde benannt, nicht mündlich zugesagt.
- Kann sie unbequeme Dinge sagen? Der beste Indikator: Hat sie es in der Vergangenheit getan?
- Ist sie regelmäßig im ganzen Gebäude unterwegs? Wer nur den eigenen Bereich sieht, findet auch nur dort Mängel.
- Haben Sie eine Vertretung im Blick? Urlaub, Krankheit, Elternzeit – die Pflicht macht keine Pause. Zwei ausgebildete Personen sind der Regelfall, nicht der Luxus.
- Will die Person es selbst? Eine zugewiesene Rolle, die niemand haben wollte, funktioniert selten. Fragen Sie vorher.
Fragen zu den Voraussetzungen
Kann ich Brandschutzbeauftragter werden, ohne bei der Feuerwehr zu sein?
Brauche ich ein Studium oder einen Meisterbrief?
Kann ich die Ausbildung als Privatperson machen?
Wie viele Brandschutzbeauftragte braucht ein Betrieb?
Muss die Person Deutsch auf Muttersprachniveau sprechen?
Zählt eine ältere Ausbildung noch, oder muss ich neu anfangen?
Passt der Kandidat? Fragen Sie uns
Beschreiben Sie kurz die Person und den Betrieb – wir sagen Ihnen ehrlich, ob der Lehrgang der richtige Weg ist.
Ausbildung anfragen
Schreiben Sie uns – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Vielen Dank!
Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Voraussetzungen erfüllt –
Termin sichern
Die Lehrgangstermine in Berlin stehen bis Ende 2027. Sieben Kurstage lassen sich nicht spontan einschieben, deshalb lohnt es sich, früh zu planen.
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