Ablauf & Fristen · Regalprüfung
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Regalprüfung: Ablauf, Prüffristen & befähigte Person
Wie oft muss geprüft werden, wer darf das überhaupt und wie läuft eine Regalinspektion ab? Hier die Antworten – damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
JährlichBefähigte Personklarer AblaufCheckliste
Prüffristen auf einen Blick
| Prüfung | Intervall | Durch wen |
|---|---|---|
| Experteninspektion | mindestens jährlich (alle 12 Monate) | befähigte Person |
| Sichtkontrolle | regelmäßig (z. B. wöchentlich) | benannte Person im Betrieb (PRSES) |
Wer darf prüfen?
Die jährliche Experteninspektion darf nur eine befähigte Person durchführen – also jemand mit der nötigen Fachkenntnis und Erfahrung (im Sinne der BetrSichV/TRBS 1203). Unsere Prüfer sind entsprechend qualifiziert.
So läuft die Inspektion ab
- Begehung & Sichtprüfung aller Regalzeilen (Stützen, Traversen, Verankerung, Anfahrschäden)
- Bewertung jedes Schadens nach Ampelsystem (grün/orange/rot)
- Aufnahme in Prüfprotokoll & Mängelliste mit Handlungsempfehlung
- Prüfplakette mit nächstem Fälligkeitsdatum
- Auf Wunsch Hinweise für Ihre interne Sichtkontrolle
Mehr zur rechtlichen Grundlage auf unserer Seite Regalprüfung nach DIN EN 15635.
Häufige Fragen
Wie oft muss eine Regalprüfung gemacht werden?
Mindestens einmal jährlich als Experteninspektion durch eine befähigte Person. Zusätzlich sind regelmäßige interne Sichtkontrollen vorgesehen.
Wer darf die Regalprüfung durchführen?
Eine befähigte Person mit entsprechender Fachkenntnis und Erfahrung nach BetrSichV/TRBS 1203. Eine interne benannte Person übernimmt nur die laufenden Sichtkontrollen.
Was wird bei der Regalprüfung kontrolliert?
Stützen, Traversen, Verankerung, Verformungen und Anfahrschäden, Belastungsangaben und der allgemeine Zustand – jeder Schaden wird nach Ampelsystem bewertet.
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