Bestellung zum Brandschutzbeauftragten
Was in die Urkunde muss
Ein Zertifikat macht noch keinen Brandschutzbeauftragten. Die Funktion entsteht erst durch die schriftliche Bestellung durch die Unternehmensleitung. Und weil in dieser Urkunde steht, welche Aufgaben und Befugnisse die Person hat, ist sie mehr als ein Formblatt – sie ist im Zweifelsfall das entscheidende Dokument.
Wer bestellt, und in welcher Form
Bestellt wird von der Unternehmensleitung – Geschäftsführung, Vorstand oder einer ausdrücklich dafür bevollmächtigten Person. Das ist keine Formalie: Die Bestellung ist der Akt, mit dem die Leitung eine Aufgabe aus ihrem eigenen Verantwortungsbereich fachlich delegiert. Deshalb kann sie nicht von der Abteilung ausgesprochen werden, in der die Person arbeitet.
Die Schriftform ist der Standard. Eine bundesweite Vorschrift, die genau diese Urkunde vorschreibt, gibt es nicht – die DGUV Information 205-003 setzt sie aber voraus, Versicherer verlangen sie, und bei jeder Begehung ist sie das Erste, wonach gefragt wird. Eine mündliche Beauftragung ist im Ernstfall nichts wert, weil niemand belegen kann, welche Aufgaben vereinbart waren.
Die Person muss zustimmen. Eine Bestellung gegen den Willen des Beschäftigten funktioniert praktisch nicht – und produziert genau die Rolle, die niemand ausfüllt. Deshalb wird die Urkunde von beiden Seiten unterschrieben.
Acht Punkte, die in die Urkunde gehören
Je konkreter die Urkunde, desto besser für beide Seiten. Vage Formulierungen schützen niemanden.
- 1. Wer und für welchen Bereich Name der Person und der räumliche oder organisatorische Geltungsbereich. Bei mehreren Standorten: welche genau.
- 2. Die konkreten Aufgaben Nicht „die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten“, sondern eine Liste: Begehungen, Brandschutzordnung, Unterweisung, Fristenüberwachung, Räumungsübungen. Der Aufgabenkatalog als Grundlage.
- 3. Die Befugnisse Der Punkt, der am häufigsten fehlt. Darf die Person Unterlagen anfordern, Bereiche betreten, bei Gefahr im Verzug Arbeiten unterbrechen? Ohne Befugnisse ist eine Aufgabe nur eine Bitte.
- 4. Der Berichtsweg An wen wird berichtet, in welcher Form, wie oft? Sinnvoll ist die direkte Anbindung an die Geschäftsführung – nicht über drei Ebenen.
- 5. Das Zeitbudget Konkrete Stunden pro Jahr oder pro Monat. Was nicht in der Urkunde steht, wird im Alltag zuerst gestrichen – und dann bleibt die Rolle unerfüllt.
- 6. Fortbildung und Freistellung Die Zusage, dass die Pflichtfortbildung mit 16 UE in drei Jahren ermöglicht und bezahlt wird. Zur Fortbildung.
- 7. Klarstellung zur Verantwortung Der Satz, dass die Gesamtverantwortung für den Brandschutz beim Unternehmer bleibt und der Brandschutzbeauftragte berät und dokumentiert. Schützt beide Seiten.
- 8. Datum, Unterschriften, Vertretung Beide Unterschriften, Datum des Wirksamwerdens – und wer die Funktion bei Abwesenheit übernimmt.
Vier Dinge, die danach zu tun sind
| Was | Warum |
|---|---|
| Im Betrieb bekannt machen | Die Belegschaft muss wissen, wer zuständig ist – sonst kommen Hinweise auf Mängel nie an. Aushang oder Rundmail, dazu ein Eintrag in die Brandschutzordnung Teil B. |
| Urkunde ablegen und auffindbar halten | Bei Begehungen wird sie verlangt. Am besten zusammen mit Zertifikat und Fortbildungsnachweisen in einem Ordner, digital genügt. |
| Versicherer informieren | Wenn die Bestellung eine Auflage aus dem Versicherungsvertrag war, muss sie dort auch ankommen. Sonst gilt die Obliegenheit weiter als offen. |
| In die Brandschutzordnung übernehmen | Name und Erreichbarkeit gehören in Teil B und C. Mehr zur Brandschutzordnung. |
Wenn die Person das Unternehmen verlässt oder die Funktion abgibt, gehört die Abberufung ebenfalls schriftlich in die Akte – und es braucht zeitnah eine neue Bestellung. Eine Lücke hier ist genau das, was bei einer Begehung auffällt.
Die fünf häufigsten Fehler
- Keine Urkunde, nur eine E-Mail „Kannst du das übernehmen?“ plus „Ja“ ist keine Bestellung. Bei einer Begehung steht der Betrieb dann ohne Nachweis da, obwohl faktisch jemand die Aufgabe macht.
- Aufgaben pauschal statt konkret „Übernimmt die Aufgaben nach DGUV 205-003“ klingt korrekt, hilft aber niemandem. Im Streitfall ist unklar, was vereinbart war.
- Kein Zeitbudget Der häufigste Grund, warum die Rolle nach einem Jahr nur noch auf dem Papier existiert. Ohne Stunden keine Begehungen.
- Keine Vertretung benannt Urlaub, Krankheit, Kündigung – die Pflicht macht keine Pause, die Funktion aber schon.
- Bestellung ohne Qualifikation Erst bestellen, Lehrgang „später mal“. Das ist der Fall, in dem die Bestellung mehr schadet als hilft: Die Aufgabe ist übertragen, die Fachkunde fehlt. Erst ausbilden.
Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten
Auch ein externer Dienstleister wird schriftlich bestellt – die Urkunde ist dieselbe, sie kommt nur zusätzlich zum Dienstleistungsvertrag. Zwei Punkte sind dabei anders: Der Geltungsbereich muss besonders klar beschrieben sein, weil der Externe nicht täglich im Haus ist. Und der Berichtsweg sollte einen festen Ansprechpartner im Betrieb benennen, an den die Mängelberichte gehen.
Wenn Sie uns beauftragen, bringen wir die Bestellungsurkunde vorbereitet mit – unterschrieben wird von Ihrer Geschäftsführung. Mehr zum externen Brandschutzbeauftragten.
Fragen zur Bestellung
Muss die Bestellung schriftlich erfolgen?
Wer muss die Urkunde unterschreiben?
Haben Sie ein Muster für die Bestellungsurkunde?
Muss die Bestellung ausgehängt werden?
Wie lange gilt eine Bestellung?
Können mehrere Personen gleichzeitig bestellt werden?
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