Brandklasse L: Wenn der Feuerlöscher beim Akkubrand nicht mehr reicht
KI-generiert
Akku-Schrauber in der Werkstatt, E-Bikes im Fahrradkeller, Laptops und Powerbanks im Büro: Lithium-Ionen-Akkus stecken heute in praktisch jedem Betrieb. Für den Brandschutz sind sie ein Sonderfall, und genau darauf reagiert jetzt das Regelwerk.
Die im Januar 2026 veröffentlichte revidierte Norm ISO 3941 „Brandklassen“ führt eine neue Brandklasse L ein, die ausschließlich für Brände von Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien gilt (Haufe Arbeitsschutz, 18.05.2026).
Der Grund dafür ist praktischer Natur: Die bisherigen Brandklassen A bis F bilden Akkubrände nicht ab. In der Praxis wurden sie oft als Elektro- oder Metallbrände eingestuft. Die Folge waren ineffektive und teilweise gefährliche Löschversuche.
Dieser Artikel erklärt, was die Klasse L bedeutet, wo Akkus in Ihrem Betrieb überhaupt zum Risiko werden, welche Pflichten für Arbeitgeber schon heute gelten und was Sie konkret prüfen sollten.
Was die neue Brandklasse L umfasst
Die ISO 3941 klassifiziert Brände nach der Art des Brennstoffs und ordnet ihnen geeignete Löschmittel und Löschverfahren zu. Sie ist damit die Grundlage dafür, welche Piktogramme auf einem Feuerlöscher stehen und welches Gerät für welche Gefahr taugt.
Die neue Klasse L deckt Brände ab, die direkt oder indirekt durch Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien ausgelöst werden. Also durch Smartphones, Laptops, Elektrowerkzeuge, Flurförderzeuge, Reinigungsmaschinen, E-Bikes, Pedelecs und Elektrofahrzeuge. Dazu kommen stationäre Energiespeicher wie PV-Heimspeicher oder unterbrechungsfreie Stromversorgungen.
Warum eine eigene Klasse nötig wurde
Der Auslöser eines solchen Brandes ist fast immer das thermische Durchgehen („thermal runaway“). Bei einem Defekt gibt die Zelle ihre gespeicherte Energie nicht als Strom, sondern schlagartig als Wärme ab. Materialien im Inneren zerfallen, es entstehen brennbare Gase und Sauerstoff, der Druck steigt, die Temperatur erreicht mehrere hundert Grad.
Entscheidend ist, was danach passiert: Geht eine Zelle in einem Akkupack durch, erhitzt sie die Nachbarzellen so weit, dass diese ebenfalls durchgehen. Laut Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) können Akkupacks je nach Größe über Minuten oder sogar Stunden brennen und sich noch Stunden oder Tage später erneut entzünden. Ein scheinbar gelöschter Akku ist deshalb nicht automatisch ein sicherer Akku.
Zwei Eigenschaften machen den Unterschied zu einem gewöhnlichen Feststoffbrand aus:
- Die Reaktion läuft im Inneren der Zelle ab und benötigt keinen Sauerstoff von außen. Erstickende Löschmittel greifen deshalb zu kurz.
- Es entstehen hochgiftige Brandgase, darunter Fluorwasserstoff. Schon geringe Mengen sind beim Einatmen gefährlich.
Was in Deutschland gilt und was noch nicht
Wichtig für die Einordnung: ISO-Normen gelten in Deutschland nicht unmittelbar. Die Übernahme in das nationale Regelwerk und die Verfügbarkeit zertifizierter Löschgeräte der Klasse L werden im Lauf des Jahres 2026 erwartet. Feuerlöscher tragen bis dahin weiterhin die Kennzeichnung nach den bekannten Klassen A, B, C, D und F.
Für Betriebe heißt das: Die Gefährdung ist längst da, die passende Technik kommt gerade erst.
Umso wichtiger sind in der Zwischenzeit die organisatorischen Maßnahmen: Lagerung, Ladeorganisation und vor allem Beschäftigte, die wissen, wie sie reagieren. Genau das lässt sich sofort umsetzen, ohne auf neue Produkte zu warten.
Wo Akkus im Betrieb tatsächlich zum Risiko werden
Die meisten Unternehmen unterschätzen, wie viele Lithium-Ionen-Akkus sich über die Jahre angesammelt haben. Der erste Schritt ist deshalb eine schlichte Bestandsaufnahme: Wo wird geladen, wo gelagert, wo entsorgt?
| Bereich | Typische Akkus | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Büro und Verwaltung | Laptops, Tablets, Powerbanks, Headsets | Viele kleine Zellen, oft dauerhaft am Netz und in Schreibtischnähe mit hoher Brandlast (Papier, Möbel) |
| Werkstatt und Handwerk | Akku-Werkzeuge, Wechselakkus, Ladestationen | Mechanische Beschädigung durch Stürze, Ladeplätze oft neben brennbarem Material |
| Lager und Logistik | Flurförderzeuge, Handscanner, Reinigungsmaschinen | Große Batterien, hohe Energiemengen, Laden häufig über Nacht ohne Aufsicht |
| Mitarbeiter-Bereiche | E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter | Privatgeräte ohne betriebliche Prüfung, oft im Keller, Treppenhaus oder Fluchtweg geladen |
| Technik und Gebäude | USV-Anlagen, PV-Speicher, Notbeleuchtung | Stationäre Speicher mit hoher Kapazität, meist in geschlossenen Technikräumen |
| Entsorgung | Altakkus, defekte Geräte, Sammelboxen | Kurzschlussgefahr durch unabgeklebte Pole, häufig unterschätzter Risikobereich |
Fällt Ihnen bei dieser Aufstellung ein Bereich ein, der bisher nirgends dokumentiert ist? Dann ist das der Punkt, an dem Ihre Gefährdungsbeurteilung nachgezogen werden muss.
Die vier häufigsten Auslöser eines Akkubrandes
Bei sachgerechter Handhabung geht von Lithium-Ionen-Akkus laut IFS kein außergewöhnliches Brandrisiko aus. Kritisch wird es bei technischen Mängeln oder unsachgemäßem Umgang. Vier Ursachen dominieren:
1. Mechanische Beschädigung
Ein Sturz von der Leiter, ein heruntergefallener Akku-Schrauber, ein gequetschter Wechselakku im Werkzeugkoffer: Beschädigungen können interne Kurzschlüsse verursachen. Tückisch daran ist, dass ein solcher Schaden von außen oft nicht sichtbar ist und die Zelle erst Stunden oder Tage später durchgeht.
2. Externe Kurzschlüsse
Freiliegende Kontakte, die sich bei der Lagerung berühren oder auf einer Metallfläche liegen, führen zu hoher Wärmeentwicklung bis zum Brandausbruch. Deshalb gilt bei Lagerung und Entsorgung loser Akkus: Pole abkleben.
3. Temperatur: Hitze und Kälte
Namhafte Hersteller geben 60 °C als Obergrenze an; darüber steigt die Brandgefahr deutlich. Weniger bekannt ist die andere Richtung: Wird ein Akku längere Zeit Frost ausgesetzt, etwa im ungeheizten Lager oder im Firmenwagen über Nacht, kann er dauerhaft Schaden nehmen. Die Brandgefahr entsteht dann beim nächsten Ladevorgang.
4. Falsche Ladegeräte und defekte Elektronik
Bei Wechselakkus für Werkzeuge sitzt das Batteriemanagementsystem (BMS) häufig im Ladegerät. Ein billiges Fremdgerät regelt Lade- und Entladespannung nicht zuverlässig. Überladung und Tiefentladung werden dadurch möglich. Nur vom Hersteller vorgesehene Ladegeräte verwenden ist deshalb keine Formalie, sondern die wirksamste Einzelmaßnahme.
Warnzeichen, bei denen der Akku sofort aus dem Verkehr gehört: Dellen, Risse oder Verformungen, aufgeblähtes Gehäuse, ungewöhnlich schnelle Entladung, auffällige Erwärmung beim Laden, schmieriger Film oder Ablagerungen an den Polen. Solche Akkus nicht weiterverwenden, nicht laden, sondern über Fachhandel oder qualifizierte Sammelstelle entsorgen.
Warum herkömmliche Feuerlöscher an Grenzen stoßen
Weil die Reaktion im Inneren der Zelle abläuft, hilft Ersticken wenig. Entscheidend ist die Kühlung, um das Durchgehen der benachbarten Zellen zu stoppen. Das erklärt, warum die gewohnten Löschmittel unterschiedlich gut abschneiden:
| Löschmittel | Wirkung bei Lithium-Ionen-Akkus |
|---|---|
| Wasser (große Mengen) | Wirksamstes Mittel, weil es die Zellen massiv kühlt. Erfordert aber sehr viel Wasser und in der Regel die Feuerwehr. |
| CO₂-Löscher | Erstickt nur die äußeren Flammen, kühlt kaum. Hohe Gefahr der Rückzündung. |
| Pulverlöscher | Dringt nicht in die Zelle ein, stoppt die Kettenreaktion nicht; starke Verunreinigung der Umgebung. |
| Metallbrandlöscher (Klasse D) | Für brennende Metalle konzipiert, nicht für Lithium-Ionen-Zellen. Eine häufige und folgenschwere Fehlannahme. |
| Löschgele und Spezialadditive (künftig Klasse L) | Auf Kühlung und Benetzung ausgelegt; zertifizierte Produkte kommen erst nach und nach auf den Markt. |
Dazu kommt die Rauchgefahr. TÜV NORD rät Beschäftigten ohne Spezialausbildung ausdrücklich von eigenen Löschversuchen ab: Ohne umluftunabhängigen Atemschutz und Schutzausrüstung ist der Versuch lebensgefährlich.
Für alle übrigen Brandrisiken im Betrieb bleibt die klassische Ausstattung maßgeblich. Welcher Löscher wofür taugt, erklärt unser Ratgeber zu Feuerlöscher-Arten und Brandklassen. Wie viele Löschmitteleinheiten Ihre Fläche braucht, ermittelt der Feuerlöscher-Rechner nach ASR A2.2.
Welche Regelwerke schon heute gelten
Auch ohne nationale Umsetzung der Klasse L sind Arbeitgeber nicht im rechtsfreien Raum. Fünf Regelwerke bilden den Rahmen:
- § 5 Arbeitsschutzgesetz: Sobald Akkus genutzt, geladen, gelagert oder entsorgt werden, muss dies in der Gefährdungsbeurteilung bewertet und dokumentiert sein. Das ist die rechtliche Basis für alles Weitere und im Schadensfall das erste Dokument, nach dem gefragt wird.
- DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ (Februar 2024) ist die zentrale Handlungshilfe für Betriebe, geschrieben für Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte und Brandschutzbeauftragte.
- VdS 3103: Die Richtlinie der VdS Schadenverhütung teilt Batterien nach Leistung und Gewicht in kleine, mittlere und große Batterien ein und leitet daraus Lager- und Abstandsanforderungen ab. Sachversicherer beziehen sich regelmäßig darauf.
- TRGS 510: Lithiumbatterien werden dort als Lagergut mit produktspezifischer Gefahrenerhöhung durch Kurzschlussbrände geführt. Das wird relevant, sobald größere Mengen zusammen gelagert werden.
- ASR A2.2: Seit der dritten Änderung (GMBl 2025, S. 365) müssen Brandschutzhelfer praktisch mit den vorhandenen Löscheinrichtungen üben. Wie viele Sie benötigen, rechnet unser Ratgeber „Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb?“ vor.
Wird in Ihrem Betrieb in nennenswertem Umfang mit Akkus gearbeitet oder gelagert, spricht vieles für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, der Gefährdungsbeurteilung, Lagerkonzept und Unterweisung zusammenführt und gegenüber Versicherer und Berufsgenossenschaft dokumentiert.
Lagern und Laden: die wichtigsten Regeln
Die folgenden Punkte lassen sich in den meisten Betrieben ohne großen Aufwand umsetzen, und sie decken den überwiegenden Teil des Risikos ab.
- Abstand halten: Batterien mittlerer Leistung außerhalb von Sicherheitsschränken mit mindestens 2,5 Metern Abstand zu brennbaren Materialien lagern.
- Ladeschränke nutzen: Geprüfte Akku-Lade- und Sicherheitsschränke mit Temperatur-, Rauch- und Gasüberwachung erkennen ein Durchgehen früh und begrenzen die Ausbreitung. Für Betriebe mit vielen Wechselakkus ist das die wirksamste bauliche Einzelmaßnahme.
- Laden vom Lagern trennen: Ladeplätze auf nicht brennbarem Untergrund einrichten, abseits von Fluchtwegen, Treppenhäusern und Brandlasten.
- Kein Dauerladen: Akkus nicht dauerhaft am Ladegerät lassen und nur Originalladegeräte des Herstellers verwenden.
- Temperatur beachten: Kühl und trocken lagern, keine direkte Sonneneinstrahlung. 60 °C gelten als Obergrenze; auch Frost schädigt Zellen und erhöht die Brandgefahr beim nächsten Ladevorgang.
- Große Batterien gesondert bewerten: Ab einem Gewicht von rund 9 kg pro Einheit gelten Akkus nach VdS 3103 als große Batterien. Hier ist ein mit dem Sachversicherer abgestimmtes Konzept üblich.
- Entsorgung organisieren: Sammelbehälter aus nicht brennbarem Material, Pole abgeklebt, getrennt von der übrigen Lagerung, regelmäßig geleert.
- Private Geräte regeln: Ob E-Bikes oder private Powerbanks im Betrieb geladen werden dürfen, sollte schriftlich festgelegt sein, inklusive Ladeort, zugelassener Ladegeräte und Prüfpflichten. Ohne Regelung trägt im Schadensfall das Unternehmen das Risiko.
Verhalten im Brandfall: erkennen, räumen, alarmieren
Ein durchgehender Akku kündigt sich meist an: durch Zischen oder Knacken, einen süßlich-stechenden Geruch, weißen Rauch oder eine sich sichtbar aufblähende Zelle. Diese Minuten entscheiden über den Schaden. Sinnvoll ist eine klare, geübte Reihenfolge:
- Bereich räumen und Türen schließen, um die Brandgase zurückzuhalten.
- Feuerwehr alarmieren und ausdrücklich auf den Akkubrand hinweisen. Die Einsatzkräfte benötigen andere Mittel und Schutzausrüstung.
- Nur wenn gefahrlos möglich: umliegende Brandlasten entfernen und die Ladeeinrichtung spannungsfrei schalten.
- Keine Löschversuche mit Handfeuerlöschern in verrauchten Räumen.
- Nach dem Ereignis: betroffene Akkus überwachen und getrennt ins Freie verbringen. Rückzündungen sind noch Stunden später möglich.
Damit dieser Ablauf im Ernstfall auch funktioniert, braucht es benannte und geschulte Personen: Brandschutzhelfer für die Erstmaßnahmen und, in größeren oder publikumsintensiven Gebäuden, zusätzlich Evakuierungshelfer für eine geordnete Räumung.
Was das für die Unterweisung bedeutet
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung ein Risiko durch Lithium-Ionen-Akkus, gehört das Thema in die jährliche Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten, nicht nur in die Ausbildung der Brandschutzhelfer. Drei Punkte sollten dabei hängen bleiben:
- Woran erkenne ich einen beschädigten oder auffälligen Akku?
- Wo darf geladen werden und wo ausdrücklich nicht?
- Was tue ich, wenn ein Akku raucht: räumen und alarmieren statt löschen.
Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Im Schadensfall ist genau dieser Nachweis das, was Berufsgenossenschaft und Versicherer sehen wollen.
Checkliste: Das sollten Sie jetzt prüfen
- Bestandsaufnahme: Wo im Betrieb werden Akkus genutzt, geladen, gelagert und entsorgt?
- Gefährdungsbeurteilung: Sind diese Tätigkeiten dokumentiert bewertet, inklusive privater Geräte?
- Lagerort: Abstand zu Brandlasten eingehalten oder Sicherheitsschrank vorhanden?
- Ladeorganisation: Feste Ladeplätze, Originalladegeräte, kein Dauerladen, keine Fluchtwege?
- Aussortieren: Gibt es ein Verfahren für beschädigte Akkus, und weiß das Team, wie es meldet?
- Unterweisung: Wissen die Beschäftigten, wie sie einen defekten Akku erkennen und wie sie im Brandfall reagieren? Liegt der Nachweis vor?
- Brandschutzhelfer: Quote erfüllt, praktische Übung absolviert, Auffrischung nicht überfällig?
- Löschtechnik: Ist die vorhandene Ausstattung gewartet, und ist geklärt, welche Ergänzung für Akku-Bereiche sinnvoll ist?
- Versicherung: Sind Auflagen des Sachversicherers zur Akkulagerung bekannt und umgesetzt?
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet die Brandklasse L?
- Sie steht für Brände, die durch Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien ausgelöst werden. Eingeführt wurde sie mit der revidierten Norm ISO 3941 (2026), weil die bisherigen Klassen A bis F die Löschprobleme solcher Brände nicht abbilden.
- Muss ich jetzt neue Feuerlöscher kaufen?
- Nicht sofort. Zertifizierte Löschgeräte der Klasse L sind in Deutschland noch kaum verfügbar; die nationale Umsetzung wird im Lauf von 2026 erwartet. Sinnvoll ist es, den Bedarf für Akku-Bereiche jetzt zu ermitteln und die vorhandene Ausstattung aktuell und gewartet zu halten.
- Darf man einen brennenden Akku mit Wasser löschen?
- Wasser ist das wirksamste Löschmittel, weil es kühlt, aber nur in großen Mengen und mit Schutzausrüstung. Wegen der hochgiftigen Brandgase gehört das in die Hände der Feuerwehr. Beschäftigte sollten räumen und alarmieren.
- Reicht ein Pulverlöscher für Akkubrände?
- Nein. Pulver erstickt kurzzeitig die Flammen, stoppt aber die Reaktion im Inneren der Zelle nicht. Die Gefahr der Rückzündung bleibt bestehen.
- Ist ein Metallbrandlöscher (Klasse D) geeignet?
- Nein. Klasse-D-Löscher sind für brennende Metalle wie Magnesium oder Aluminium ausgelegt. Ein Lithium-Ionen-Akku ist kein Metallbrand. Diese Verwechslung ist einer der Gründe für die Einführung der Klasse L.
- Müssen Beschäftigte zu Akku-Risiken unterwiesen werden?
- Ja. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung ein Risiko durch Lithium-Ionen-Akkus, gehört das Thema in die jährliche Unterweisung und in die Ausbildung der Brandschutzhelfer. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
- Dürfen Mitarbeitende ihr E-Bike in der Firma laden?
- Nur, wenn der Arbeitgeber es geregelt hat: definierter Ladeort, geeignete Ladegeräte und eine dokumentierte Bewertung in der Gefährdungsbeurteilung. Ohne Regelung trägt das Unternehmen das Risiko.
- Ab wann brauche ich ein Lagerkonzept mit dem Versicherer?
- Nach VdS 3103 gelten Akkus ab rund 9 kg pro Einheit als große Batterien. Dann ist ein abgestimmtes Konzept zu Lagerung, Umgang und baulicher Trennung üblich. Bei kleineren Mengen reichen meist organisatorische Maßnahmen und Sicherheitsschränke.
Fazit
Die Brandklasse L ist kein Detail für Normungsgremien, sondern die Anerkennung eines Risikos, das in jedem Betrieb längst vorhanden ist, vom Akku-Schrauber bis zum E-Bike im Fahrradkeller.
Solange passende Löschtechnik erst entsteht, entscheidet die Organisation: klare Lager- und Ladeplätze, eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung, ein sauberes Verfahren für beschädigte Akkus und Beschäftigte, die einen anbahnenden Akkubrand erkennen und richtig reagieren. Das kostet wenig und wirkt sofort.
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