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ASR A2.2 – Feuerlöscher, Checkliste und Brandschutz-Maßnahmen als Grafik (KI-generiert) KI-generiert

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ mit der dritten Änderung vom 23. Mai 2025 (GMBl 2025, S. 365) so umfassend überarbeitet wie nie zuvor. Die wichtigste Neuerung für die Praxis: Brandschutzhelfer müssen jetzt verpflichtend praktisch üben – eine rein theoretische Unterweisung reicht nicht mehr aus. Dazu kommen präzisierte Anforderungen an Feuerlöscher-Ausstattung, Wandhydranten sowie Alarmierungs- und Evakuierungsmaßnahmen.

In diesem Artikel erfahren Sie, was sich konkret geändert hat, welche Pflichten für Ihren Betrieb daraus folgen – und wie Sie die Anforderungen ohne großen Aufwand rechtssicher umsetzen.

Was ist die ASR A2.2 – und ist sie verbindlich?

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die ASR A2.2 regelt speziell die „Maßnahmen gegen Brände“: von der Anzahl und Platzierung der Feuerlöscher über die Alarmierung bis zur Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Formal sind ASR keine Gesetze – aber sie entfalten die sogenannte Vermutungswirkung: Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wer davon abweicht, muss nachweislich mindestens das gleiche Sicherheitsniveau auf anderem Weg erreichen. Im Schadensfall prüfen Berufsgenossenschaft und Versicherung genau, ob die Maßnahmen der ASR A2.2 umgesetzt waren. Faktisch führt für Arbeitgeber also kein Weg an ihr vorbei.

Die wichtigste Änderung: Praxispflicht für Brandschutzhelfer

Bisher wurden Brandschutzhelfer vielerorts rein theoretisch geschult. Damit ist jetzt Schluss: Die überarbeitete ASR A2.2 fordert ausdrücklich, dass Brandschutzhelfer im Rahmen ihrer Ausbildung praktische Übungen mit den im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen durchführen – also mit Feuerlöschern, und wo vorhanden auch mit Fettbrandlöschern oder Wandhydranten (Haufe: „Das ist neu bei ASR A2.2 und A2.3“).

Das ist keine Formalie: Wer noch nie einen Feuerlöscher entsichert hat, verliert im Ernstfall wertvolle Sekunden – und ein Entstehungsbrand wird nach wenigen Minuten unbeherrschbar.

Das gilt weiterhin – und wird jetzt strenger geprüft:

  • Jeder Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern benennen und ausbilden lassen – als Richtwert gelten mindestens 5 % der Beschäftigten. Wie viele es in Ihrem Betrieb wirklich sind, rechnet unser Ratgeber „Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb?“ vor.
  • Die Ausbildung muss Theorie und Praxis umfassen (vgl. DGUV Information 205-023).
  • Eine Auffrischung wird in der Regel alle 3 bis 5 Jahre empfohlen – die konkrete Frist legt der Arbeitgeber anhand seiner Gefährdungsbeurteilung fest.
Praxis-Tipp: Beides in einem Termin erledigen Wir bilden Ihre Brandschutzhelfer direkt bei Ihnen im Betrieb aus – inklusive der jetzt vorgeschriebenen praktischen Löschübung an echten Flammen. In 2–3 Stunden ist Ihr Team rechtssicher qualifiziert, Zertifikat inklusive. Brandschutzhelfer-Schulung anfragen →

Feuerlöscher: Grundausstattung und neue Flexibilität

Die ASR A2.2 legt fest, wie viele Löschmitteleinheiten (LE) eine Arbeitsstätte je nach Grundfläche vorhalten muss. Die Grundausstattung gilt für alle Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung:

Grundfläche der ArbeitsstätteErforderliche Löschmitteleinheiten (LE)
bis 50 m²6 LE
bis 100 m²9 LE
bis 200 m²12 LE
bis 300 m²15 LE
bis 400 m²18 LE
größere Flächengestaffelt nach Tabelle 3 der ASR A2.2

Wichtige Regeln für die Praxis:

  • Der Weg zum nächsten Feuerlöscher darf maximal 20 Meter (tatsächliche Laufweglänge) betragen.
  • Feuerlöscher müssen gut sichtbar gekennzeichnet, jederzeit zugänglich und vor Beschädigung geschützt sein.
  • Bei normaler Brandgefährdung dürfen inzwischen auch mehrere kleinere, leichtere Feuerlöscher kombiniert werden – das erleichtert die Handhabung, erfordert aber tendenziell mehr Brandschutzhelfer.
  • Bei erhöhter Brandgefährdung (z. B. Schweißarbeiten, brennbare Flüssigkeiten, Holz- oder Papierlager) sind zusätzliche Maßnahmen nötig; die Wege zu den Feuerlöschern verkürzen sich deutlich.
Ob Ihre Ausstattung rechnerisch passt, prüfen Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Feuerlöscher-Rechner nach ASR A2.2. Und denken Sie daran: Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre gewartet werden – alle Infos zur Feuerlöscher-Wartung nach DIN 14406-4.

Normale oder erhöhte Brandgefährdung? Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet

Die ASR A2.2 schreibt keine Einheitslösung vor. Ausgangspunkt aller Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz:

  • Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn Brandentstehung und -ausbreitung mit den Bedingungen einer Büronutzung vergleichbar sind. Hier genügt die Grundausstattung.
  • Erhöhte Brandgefährdung liegt u. a. vor bei entzündbaren Stoffen, feuergefährlichen Arbeiten (Schweißen, Trennschleifen, Löten) oder schneller möglicher Brandausbreitung. Dann sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich – von mehr Feuerlöschern über Brandmeldetechnik bis zu automatischen Löschanlagen.

Wird eine erhöhte Brandgefährdung festgestellt, empfiehlt die ASR A2.2 zudem die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Wenn Sie unsicher sind, wie Ihr Betrieb einzustufen ist: Im Rahmen einer Brandschutzbegehung oder Gefährdungsbeurteilung klären wir das gemeinsam vor Ort.

Alarmierung und Evakuierung: „Räumungsübung“ heißt jetzt „Evakuierungsübung“

Mit der Überarbeitung wurde die Terminologie europaweit vereinheitlicht: Aus der „Räumungsübung“ wurde die Evakuierungsübung. Inhaltlich gilt:

  • Der Arbeitgeber muss Maßnahmen zur Branderkennung und Alarmierung festlegen – von der Hausalarmanlage bis zur Brandmeldeanlage. Technische Lösungen sind gegenüber rein organisatorischen zu bevorzugen.
  • Evakuierungsübungen sollen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden – bewährt hat sich ein Turnus von mindestens alle zwei Jahre (Forum Verlag zur aktuellen Fassung).
  • Alle Beschäftigten müssen vor Arbeitsaufnahme und danach mindestens jährlich über Verhaltensregeln im Brandfall unterwiesen werden (Brandschutzunterweisung).

Für einen geordneten Ablauf im Ernstfall sorgen zusätzlich benannte Evakuierungshelfer – gerade in Gebäuden mit Publikumsverkehr, mehreren Etagen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Checkliste: Das sollten Sie jetzt prüfen

  • Brandschutzhelfer-Quote: Sind mindestens 5 % der Beschäftigten ausgebildet – unter Berücksichtigung von Schichten, Urlaub und Krankheit?
  • Praxisanteil: Haben Ihre Brandschutzhelfer praktisch mit den vorhandenen Löscheinrichtungen geübt? Liegt die letzte Schulung mehr als 3–5 Jahre zurück?
  • Feuerlöscher: Stimmen Löschmitteleinheiten, 20-Meter-Regel und Kennzeichnung? Ist die 2-jährige Wartung aktuell?
  • Gefährdungsbeurteilung: Ist die Einstufung (normale/erhöhte Brandgefährdung) dokumentiert und aktuell?
  • Unterweisung: Wurden alle Beschäftigten in den letzten 12 Monaten zum Verhalten im Brandfall unterwiesen?
  • Evakuierung: Gibt es einen dokumentierten Alarmierungsweg und eine Evakuierungsübung innerhalb der letzten zwei Jahre?

Wenn Sie bei einem der Punkte zögern, ist das der richtige Zeitpunkt zu handeln – nicht erst, wenn Berufsgenossenschaft oder Versicherer nachfragen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist die ASR A2.2 Pflicht?
ASR sind keine Gesetze, entfalten aber Vermutungswirkung zur Arbeitsstättenverordnung. Wer abweicht, muss ein gleichwertiges Schutzniveau nachweisen – praktisch ist die Einhaltung der sicherste Weg zur Rechtssicherheit.
Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich?
Als Richtwert mindestens 5 % der Beschäftigten; die tatsächliche Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die ausführliche Rechnung mit Beispielen finden Sie in unserem Ratgeber „Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb wirklich?“.
Reicht eine Online-Schulung für Brandschutzhelfer?
Nein. Die ASR A2.2 verlangt praktische Übungen mit den im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen. Theorie kann digital vermittelt werden, die Löschübung nicht.
Wie oft müssen Brandschutzhelfer aufgefrischt werden?
Empfohlen werden in der Regel 3 bis 5 Jahre, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung. Bei erhöhter Brandgefährdung oder hoher Fluktuation entsprechend häufiger.
Wie oft sind Evakuierungsübungen Pflicht?
Die ASR fordert regelmäßige, dokumentierte Übungen; bewährt hat sich ein Turnus von mindestens alle zwei Jahre.

Fazit

Die dritte Änderung der ASR A2.2 macht aus vielen „Soll“-Empfehlungen gelebte Pflicht – allen voran die praktische Löschübung für Brandschutzhelfer. Betriebe, die ihre Brandschutzorganisation jetzt auf den aktuellen Stand bringen, gewinnen doppelt: Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Versicherern – und Mitarbeiter, die im Ernstfall wirklich handeln können.

Sie wollen das Thema mit einem Termin vom Tisch haben? Zur Brandschutzhelfer-Inhouse-Schulung – auf Wunsch kombiniert mit Feuerlöscher-Wartung im selben Termin.

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